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Kai Platz

Bleisure Travel

Die smarte Verbindung von Arbeit und Auszeit

Geschäftsreise trifft Erholung: Bleisure Travel verbindet das Beste aus beiden Welten – und kann zum echten Gewinn für Unternehmen, Mitarbeitende und Destinationsanbieter werden. forum zeigt, wie das gelingen kann – rechtssicher, organisiert und zukunftsorientiert. Ein Leitfaden mit Tipps, Tools und Best Practices.

© Ljupco Smokovski@stock.adobe.com
Ob der Workshop in Madrid oder die Messe in Frankfurt – wer ohnehin geschäftlich unterwegs ist, kann das Wochenende anhängen, Sonne tanken oder Kultur genießen. Bleisure Travel – also die Verbindung von „Business" und „Leisure" – ist weit mehr als nur ein Trend: Es ist eine echte Chance für Unternehmen, Beschäftigte und Destinationen zugleich. Weltweit wächst dieses Segment rasant – das Marktvolumen wird auf rund 180 Milliarden Euro geschätzt.
 
Auch in Deutschland ist das Potenzial groß: Über 80 Prozent der Geschäftsreisenden würden ihren Aufenthalt gern privat verlängern, besonders Angehörige der Generationen Y und Z.
 
Für Unternehmen bedeutet das eine neue Möglichkeit zur Mitarbeitermotivation und Förderung der Work-Life-Balance, für Reiseziele eine wertvolle Zielgruppe mit hoher Ausgabebereitschaft – und das ganz ohne zusätzlichen Werbeaufwand, denn die Reisenden sind bereits vor Ort.
 
An- und Abreise übernimmt meist der Arbeitgeber, das frei gewordene Budget fließt in Freizeit, Gastronomie, Kultur oder lokale Mobilität. Richtig umgesetzt, entsteht eine Win-Win-Win-Situation – vorausgesetzt, die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen.
 
„Auch in Deutschland ist das Potenzial für Bleisure Travel groß: Über 80 Prozent der Geschäftsreisenden würden ihren Aufenthalt gern privat verlängern.”

Destinationen: große Chancen, geringe Nutzung
Trotz dieser vielversprechenden Ausgangslage zeigt eine Studie der IU Internationalen Hochschule: Fast 70 Prozent der befragten deutschen Gastgeber*innen, Touristiker*innen und Städte bieten keine gezielten Bleisure-Angebote an. Kooperationen mit anderen Anbietern bleiben die Ausnahme.
 
Es fehlt vielerorts an strategischer Produktentwicklung und abgestimmtem B2B-Marketing – dabei könnten schon einfache Pakete aus Hotel, Freizeitaktivität und Mobilitätslösung Bleisure-Reisende gezielt ansprechen. Wichtig ist, dass diese Angebote bereits vorab kommuniziert werden – nicht erst bei der Ankunft vor Ort.

Unternehmen: von Arbeitgeberattraktivität bis Steuertrennung
Auch für Unternehmen ist Bleisure eine Chance, moderne Arbeitsmodelle zu leben. Es erhöht die Reisebereitschaft, kann Urlaubstage sparen helfen und zur Mitarbeiterbindung beitragen. Gleichzeitig erfordert es eine saubere Strukturierung, um rechtlichen und steuerlichen Risiken vorzubeugen. Fünf Aspekte sind dabei besonders wichtig:
  1. Sozialversicherungspflicht beachten: Wer innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz reist, benötigt ab dem ersten Tag eine A1-Bescheinigung. Sie stellt sicher, dass die deutsche Sozialversicherung weiter gilt – unabhängig davon, ob der Aufenthalt verlängert wird. Wichtig: Der Freizeitanteil fällt nicht unter diese Pflicht, betrifft aber auch nicht den Schutz der gesetzlichen Versicherungen.

  2. Versicherungsschutz klären: Während der berufliche Teil der Reise meist durch gesetzliche Versicherungen abgedeckt ist, gilt dies nicht automatisch für private Aktivitäten. Unternehmen sollten Mitarbeitende informieren und ggf. private Zusatzversicherungen empfehlen – zum Beispiel über (Business-)Kreditkarten oder Reiseportale mit integrierten Lösungen.

  3. Steuerrechtlich sauber trennen: Für die Reisekostenabrechnung gilt: Was geschäftlich veranlasst ist, darf steuerfrei übernommen werden. Private Kosten – etwa für verlängerte Hotelübernachtungen oder spätere und ggf. teurere Rückflüge – müssen getrennt dokumentiert und ggf. privat getragen werden. Digitale Abrechnungsformulare und klare Buchungsrichtlinien schaffen Transparenz und vermeiden steuerliche Fallstricke.

  4. Arbeitszeit korrekt erfassen: Der Freizeitanteil zählt natürlich nicht zur Arbeitszeit. Unternehmen sollten dafür sorgen, dass digitale Zeiterfassungssysteme auch für Reisen ins Ausland klare Unterscheidungen erlauben – inklusive Ruhezeiten und gesetzlicher Höchstarbeitszeiten.

  5. Bleisure in die Reiserichtlinie integrieren: Ein professioneller Umgang mit Bleisure beginnt bei klaren Vorgaben: Wer darf wann verlängern? Was muss beantragt werden? Welche Kosten sind abgedeckt? Eigene Formulare, Schulungen und ein transparenter Genehmigungsprozess unterstützen Führungskräfte und HR-Abteilungen.
Praxis: So gelingt Bleisure Travel
Ein professioneller Umgang mit Bleisure beginnt mit klaren Prozessen – von der Planung bis zur Abrechnung. Einige praxiserprobte Tipps:
  • Reiseportale mit Bleisure-Funktion nutzen: integrierte A1-Prüfung, Versicherungscheck und Abfrage von privaten Verlängerungstagen.
  • Versicherung transparent machen: Mitarbeitende gezielt informieren, auf Risiken und Zusatzversicherungen hinweisen.
  • Eigene Formulare einführen: Bleisure-spezifische Genehmigungen und Abrechnungen vermeiden Missverständnisse.
  • Leitfäden bereitstellen: Einfache Schritt-für-Schritt-Anleitungen für HR und Führungskräfte helfen bei der täglichen Umsetzung.
Fazit: Win-Win-Win mit Ansage
Bleisure Travel ist mehr als nur ein nettes Extra. Es vereint berufliche Flexibilität mit persönlicher Erholung, steigert die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und bringt neue Impulse für die touristische Infrastruktur in Städten und Regionen. Arbeitgeber positionieren sich als fortschrittlich, Destinationen profitieren von zusätzlichen Einnahmen – und Angestellte können Geschäftsreisen nicht mehr nur als Pflicht, sondern auch als Potenzial zur Entfaltung erleben.

Damit Bleisure langfristig erfolgreich bleibt, braucht es jedoch klare Strukturen, rechtliche Sorgfalt und gezielte Kommunikation. Dann wird aus dem Trend ein nachhaltiges Modell für die Arbeitswelt von morgen – ganz im Sinne von: smart reisen, nachhaltig genießen.

Hilfreiche Tipps und Links:
  • Unterstützung bieten Brancheninitiativen wie die „Blended Travel Initiative" des Geschäftsreiseverbands VDR und des German Convention Bureau. Sie helfen Unternehmen dabei, Bleisure-Angebote effektiv und nachhaltig zu gestalten. www.vdr-service.de
  • Nachweis über Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts im EU-/EWR-Ausland + Schweiz (A1-Bescheinung) gilt für alle Beschäftigten auf beruflich veranlasster Reise ab dem ersten Tag, jedoch nicht für reine Urlaubsreisen oder Bleisure-Anteil (Freizeit nach Dienstreise). Dient zur Vermeidung von Doppelversicherung, Bußgeldern oder Problemen bei Zollkontrollen. Beantragung unter https://info.sv-meldeportal.de
  • Fragen zu Arbeits- & Steuerrecht bei Bleisure Travel: www.haufe.de
  • Versicherungsfragen bei beruflichen Auslandsreisen: www.tk.de
Kai Platz ist Wirtschaftsingenieur, festes Mitglied der forum-Redaktion und zuständig für den Bereich Tagen & Tourismus.

Dieser Artikel ist in forum 03/2025 - Der Wert der Böden erschienen.

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