Andreas Suchanek

Du sollst nicht schaden!

Ein ethischer Kompass – nicht nur für die Digitalisierung

Die Digitalisierung schafft vielfältigste Handlungsmöglichkeiten. Für Unternehmen ergeben sich daraus weitreichende Chancen zur Kreation neuer Produkte und Dienstleistungen einschließlich faszinierender Möglichkeiten, diese zu produzieren, zu bewerben und zu vertreiben. Dieser – an sich zu begrüßende – Sachverhalt kann dort zum Problem werden, wo die Folgen dieser neuen Möglichkeiten Schaden stiften. Es braucht deshalb einen Kompass für verantwortliches Handeln, für CSR und die neue CDR, die Corporate Digital Responsibility.
 
© 123rf.comVerantwortung kann man sich nicht selbst zuschreiben. Man kann bestimmte Verantwortlichkeiten wählen, indem man Aufgaben übernimmt, neue Stellen antritt, ein Unternehmen gründet oder ähnliches. Doch auch dann sind die Grundlagen der übernommenen Verantwortung nicht einfach die Vorstellungen des jeweiligen Verantwortungsträgers, sondern es sind die Erwartungen jener, die vom Handeln des Verantwortungsadressaten betroffen sind.
 
Von Zulieferern beispielsweise wird erwartet, dass sie die vereinbarten Vorprodukte zur vereinbarten Zeit in vereinbarter Qualität liefern; von den Empfängern wird erwartet, dass sie pünktlich zahlen. Generell wird von Unternehmen erwartet, dass sie Gesetze einhalten, bestimmte soziale und ökologische Standards beachten und die kulturellen und moralischen Werte, die in der jeweiligen Gesellschaft gelten, angemessen in ihrem Handeln berücksichtigen. 

Wer setzt die Erwartungen und Regeln? 
Manchmal gehen diese Erwartungen auch über das hinaus, was Unternehmen leisten können, etwa wenn es um Vermeidung jeglicher Kinderarbeit in den Lieferketten oder um Emissionsminderungen von Schadstoffen geht. Dann ist es Teil der Verantwortung von Unternehmen zu verdeutlichen, welche Beiträge ihnen möglich und wo Grenzen der Belastbarkeit sind. Generell gilt: Gesellschaftliche Kooperation beruht darauf, dass ihre Mitglieder den von ihnen berechtigterweise erwarteten Beitrag erbringen, sowohl in Form von Leistungen als auch in Form der Einhaltung von gesetzlichen und moralischen Normen. 
 
Die grundlegendste dieser Erwartungen ist die, nicht unberechtigt geschädigt zu werden. „Schädigung" kann vieles sein, die Bandbreite reicht von unerwarteten Zusatzkosten, nicht kompensierten Produktschäden oder ausbleibenden Serviceleistungen, die versprochen wurden, über das Eindringen in die Privatsphäre, die Manipulation von Kaufentscheidungen (die die Kunden später bereuen) oder die Erzeugung von Suchtverhalten bis hin zu Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette, wie sie eher im produzierenden Gewerbe anzutreffen sind. Allgemein formuliert geht es darum, dass Unternehmen um eigener Vorteile willen anderen Kosten, Risiken, Nachteile oder tatsächliche psychische oder physische Verletzungen zumuten, deren Vermeidung möglich ist und erwartet werden kann.

Was Du nicht willst, dass man Dir tu ...
Zu beachten ist, dass dieses Nichtschädigungsgebot nicht absolut formuliert ist; als solches wäre es im Alltag nicht durchhaltbar. Es ist unvermeidlich, dass Mitarbeiter entlassen werden, dass Unternehmen ihren Konkurrenten Marktanteile abjagen, dass die Umwelt belastet wird, ja sogar, dass Menschen im Rahmen ihrer Arbeit gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden. Berechtigt sind solche Handlungen, wenn die Beteiligten wissen, worauf sie sich einlassen und wenn rechtliche, kulturelle und moralische Normen klären, dass solche Zumutungen legitim sind. Aus diesen knappen Überlegungen ergibt sich:
 
Die primäre Verantwortung von Unternehmen besteht darin, die legitime Erwartung ihrer Stakeholder, nicht (ohne akzeptable Gründe) geschädigt zu werden, zu respektieren.

Respektieren heißt, diese Erwartungen nach Möglichkeit zu erfüllen. Wenn bestimmte Erwartungen indes mal nicht erfüllt werden können – was in der Wirklichkeit immer vorkommen kann – , heißt „respektieren", dass man akzeptable Antworten gibt, warum es im Einzelfall nicht möglich ist. Zu beachten ist, dass dies eine Klärung einschließt, welche Erwartungen, die an Unternehmen gerichtet werden, als legitim gelten können und welche nicht. Dieser Punkt ist deshalb wichtig, weil es verschiedene Formen unangemessener Erwartungen geben kann, sei es, weil die betreffenden Stakeholder nicht genügend einschätzen können, was Unternehmen zugemutet werden kann, sei es weil die Stakeholder aus opportunistischem Eigeninteresse den Unternehmen Leistungen abverlangen (Erzielung hoher Renditen, Schnäppchenpreise etc.), die diese nicht erbringen können, ohne an anderer Stelle unverantwortlich zu werden, zum Beispiel durch Externalisierung sozialer oder ökologischer Kosten.
 
Verantwortung und Vertrauen
Nun mag man fragen, warum es aus Unternehmenssicht rational sein sollte, die legitimen Erwartungen der Stakeholder zu erfüllen. Immerhin ist dies unzweifelhaft mit Kosten verbunden. Kurzfristig lassen sich Gewinne steigern, wenn man gesetzliche Vorschriften umgeht oder soziale und ökologische Standards so niedrig wie möglich ansetzt. Anders gesagt: Kurzfristig ist es oft vorteilhaft, unverantwortlich zu handeln – aber eben nur kurzfristig. Längerfristig erweist sich eine solche Strategie oft genug als problematisch für die Unternehmen selbst. Weil solcherart unverantwortliches Handeln enttäuschte Erwartungen und in aller Regel Schädigungen anderer bedeutet, müssen Unternehmen mit Folgen rechnen, insbesondere mit künftigen Kosten in Form von Strafzahlungen, Kompensationen, Rechtsklagen, Reputationsverlusten und ähnlichem mehr. Vielleicht sogar noch wichtiger ist der Verlust eines der wichtigsten Vermögenswerte für nachhaltige Wertschöpfung: der Verlust der Vertrauenswürdigkeit als verlässlicher Kooperationspartner. Positiv formuliert ist verantwortliches Handeln eine Investition in künftige, vertrauensvolle Kooperation. „Vertrauensvoll" ist eine Kooperation, wenn sich beide Seiten darauf verlassen können, dass sie vom anderen nicht unberechtigt geschädigt (übervorteilt, benachteiligt, ausgebeutet usw.) werden.

Corporate Digital Responsibility
Was bedeutet das im Kontext der Digitalisierung? Gibt es spezifische Erwartungen an – und daraus folgende Verantwortlichkeiten von – Unternehmen im Umgang mit digitalen Informationen, Medien, Prozessen und so weiter? Tatsächlich zeigt sich hier beträchtlicher Klärungsbedarf, der auch der Grund dafür sein dürfte, warum sich mit dem Begriff CDR ein eigenes Konzept in der öffentlichen (Fach-)Diskussion dafür herausgebildet hat. Das ist auch kein Wunder, da die konkreten Handlungsmöglichkeiten und deren Folgen oft noch wenig erprobt und daher unklar sind. Kein Unternehmen weiß beispielsweise vorher genau, worauf es sich bei einer digitalen Transformation interner Prozesse und Strukturen einlässt.

Umso wichtiger ist es, worauf man achtet, wenn die Digitalisierung Einzug halten soll, etwa im Einsatz von Algorithmen in der Produktion, im Vertrieb oder in der Personalauswahl, in der Umstellung auf ein verstärktes Onlinegeschäft oder für die stärkere Nutzung sozialer Medien. Welche Folgen damit verbunden sein können zeigt etwa der Abgasskandal in der Automobilindustrie, bei dem ein Teil der Problematik in der Komplexität der Software – und den damit verbundenen Möglichkeiten der Manipulation – steckte.
 
Ein anderes Problem sind nichtintendierte Folgen: Viele Pioniere der Digitalisierung waren erfüllt von dem Gedanken, die Welt mit ihren (digitalen) Innovationen besser zu machen – um später ernüchtert festzustellen, welche schädlichen Nebenwirkungen sie mitgeschaffen haben. Es gibt viele Beispiele dafür, dass die oft naheliegenden Vorteile der Nutzung digitaler Optionen – Effizienzgewinne durch digitale Transformation von Unternehmensprozessen, präzisere Kundenansprache durch Verarbeitung von einschlägigen Daten, Vernetzung durch Plattformen usw. – neben den erwünschten auch indirekte, nichtintendierte und unerwünschte Folgen haben: Verdrängung etablierter Prozesse und einige ihrer positiven Wirkungen, neue Abhängigkeiten und Risiken, neue Missbrauchsmöglichkeiten und andere mehr.Die Lösung kann dennoch nicht darin bestehen, pauschal auf die Nutzung digitaler Möglichkeiten zu verzichten.
 
Doch kann an all jene, die diese digitalen Möglichkeiten entwickeln, anbieten und einsetzen, die legitime Erwartung gestellt werden, dass sie nicht nur auf die Vorteile schauen, sondern immer auch systematisch nach möglichen schädigenden Wirkungen Ausschau halten und diese zu vermeiden trachten beziehungsweise darauf „antworten" können, warum sie diese Schädigungen für gerechtfertigt halten. Um es noch einmal zu betonen: Das ist nichts, was sich die betreffenden Unternehmen aussuchen können; es ist der Kern ihrer Verantwortung, es ist der Kern von CDR.
 
Der ethische Kompass
© Wittenberg-Zentrum für Globale EthikDer ethische Kompass wurde im Reformationsjahr 2017 am Wittenberg-Zentrum für Globale Ethik im Diskurs mit Führungskräften, Wissenschaftlern, Studierenden und anderen Gesprächspartnern erarbeitet. Er kann verstanden werden als Orientierung für die Erarbeitung eines individuellen moralischen Kompasses, sei es für eine Person, sei es für korporative Akteure wie Unternehmen. Im Zentrum des Kompasses steht eben jenes Prinzip, von dem schon die Rede war: das Gebot der Nichtschädigung.
 
Dieses Gebot ist die vermutlich allgemeinste ethische Orientierung in der Menschheitsgeschichte und basiert auf einer elementaren Eigenschaft jedes Menschen: seiner Verletzlichkeit, die unter anderem das Thema Vertrauen so wichtig werden lässt – als Erwartung, dass die eigene Verletzlichkeit nicht von anderen ausgenutzt wird.

Der Kompass entspricht einem normalen Kompass im Hinblick auf die Funktion, Orientierungshilfe zu geben. Indes können seine vier Elemente nicht als unterschiedliche Richtungen gedeutet werden, sondern stellen eher einen (dauerhaften) Prozess dar, der zunächst kurz allgemein skizziert wird, bevor einige exemplarische Anwendungen seine Bedeutung für CDR verdeutlichen. Der Ausgangspunkt ist Freiheit und damit die Frage: Wie kann die eigene Freiheit so genutzt werden, dass es den eigenen Zielen dient und zugleich den berechtigten Erwartungen all jener, die von diesem Freiheitsgebrauch betroffen sind, gerecht wird?

Doch aus dem Gebrauch der (neuen) Freiheiten der Digitalisierung resultieren oft nicht nur die intendierten Ergebnisse, sondern auch schädliche Nebenwirkungen: Suchtverhalten, Stress aufgrund der Erwartung ständiger Erreichbarkeit, Kontrollverlust und Selbstentmächtigung, Datenmissbrauch, Gefährdung der Privatsphäre, das Ausgesetztsein von nicht nachvollziehbaren Selektionsprozessen, Informationsüberlastung, Belastung sozialer Beziehungen, Gefähr- dung der Demokratie und anderes mehr.
 
Der zweite Schritt im Kompass ist der Analyse solcher Nebenwirkungen gewidmet. Unter dem Stichwort Einbettung geht es darum, den Blick auf solche Nebenwirkungen zu richten und zu verstehen, wie der eigene Freiheitsgebrauch eingebettet ist in die Wirklichkeit, in die Zeit- und die Sozialdimension. Das beinhaltet, auf diese Fragen überhaupt systematisch zu achten („awareness") und ihre Relevanz zu erkennen, und kann vielfältige Formen von Analysen (Folgenabschätzung, Risiken, Szenariotechniken und andere mehr) einschließen.
 
Im dritten Schritt geht es um die Bewertung der Vor- und Nachteile des Gebrauchs der Freiheiten. Der ethische Kompass gibt hier die Orientierung, dabei Respekt als Grundwert zu nehmen, das heißt die legitime Erwartung aller Betroffenen, nicht ohne gute Gründe Nachteile zu erleiden, angemessen ins eigene Kalkül einzubeziehen. Das bringt beispielsweise mit sich, die eigenen Kunden nicht darauf zu reduzieren, Quellen von Einkünften – oder Daten – zu sein, die man versucht dahingehend zu manipulieren, dass diese Quellen möglichst reichhaltig sprudeln, sondern das Recht der Selbstbestimmung der Kunden zu respektieren.

Doch reicht es nicht, solche Werte zu proklamieren. Denn das sind zunächst nur Worte. Ob daraus tatsächlich gelebte Werte werden, zeigt sich im vierten Schritt: in der Umsetzung im Handeln. Welche Werte man tatsächlich hat zeigt sich in den Investitionen, die man für ihre Umsetzung zu tätigen bereit ist. Ist das Unternehmen bereit, Kosten auf sich zu nehmen – statt sie zu externalisieren – oder auf Gewinne zu verzichten dort, wo diese Gewinne mit illegitimen Schädigungen Dritter einhergehen?

In manchen Fällen wird ein einzelnes Unternehmen keine wirksame Begrenzung potenziell schädlicher Handlungen durchsetzen können, weil es damit rechnen muss, dass andere Unternehmen diese Spielräume ausnutzen. In solchen Fällen wird Selbstbegrenzung nur kollektiv zielführend erreicht werden können: durch Regulierung, Gesetze und Verordnungen, eventuell auch kollektive freiwillige Selbstverpflichtungen. Oft ist auch noch nicht klar, welche Schädigungen eintreten können beziehungsweise wie man sie wirksam begrenzen kann. Das kann etwa darin begründet sein, dass mögliche Schädigungen nicht durch das Unternehmen direkt verursacht werden, sondern erst durch die missbräuchliche Nutzung der durch das Unternehmen bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen, etwa wenn Nutzer digitale Plattformen verwenden zur Verbreitung rechtsextremer oder die Rechte Kinder verletzender Inhalte. Hierbei gibt es Grauzonen, deren Auslotung oft alles andere als einfach ist.
 
Schlussbemerkung
Eine Selbstbegrenzung, wie sie im ethischen Kompass gefordert wird, ist als Investition in Vertrauen anzusehen. Gerade weil Digitalisierung so viele Möglichkeiten der Manipulation von Informationen, Bildern, Tests, und von anderen mehr eröffnet, ist Vertrauen zu einem zentralen Thema geworden. Der Kern von Vertrauen wiederum ist die Erwartung des Vertrauensgebers, nicht geschädigt zu werden. CDR bedeutet deshalb: primum non nocere – erstens, schade nicht.

Prof. Dr. Andreas Suchanek ist Inhaber des Dr. Werner Jackstädt-Lehrstuhls für Wirtschafts- und Unternehmensethik an der HHL-Leipzig Graduate School of Management und Vorsitzender der Stiftung des Wittenberg-Zentrums für Globale Ethik. Ihn beschäftigt, wie man den Blick für das Wesentliche in einer zunehmend unübersichtlichen Welt wahren und die alltäglichen Beiträge für ein gelingendes Zusammenleben motivieren kann.

 Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus dem Sammelband „Unternehmensverantwortung im digitalen Wandel. Ein Debattenbeitrag zu Corporate Digital Responsibility", herausgegeben von der Bertelsmann Stiftung und dem Wittenberg-Zentrum für Globale Ethik 2020. Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Bertelsmann Stiftung.
 

Literaturtipp

Suchanek, Andreas
In Vertrauen investieren
Tübingen, Mohr Siebeck (2015)

Dieser Artikel ist in forum 03/2020 - Digitalisierung und Marketing 4 Future erschienen.



     
        
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