IT-Sicherheitskatalog für Energienetzbetreiber
TÜV SÜD informiert über Pflicht zur Zertifizierung
Der IT-Sicherheitskatalog verpflichtet Strom- und Gasnetzbetreiber, Mindeststandards hinsichtlich IT-Sicherheit umzusetzen und einzuhalten. Dazu gehören unter anderem, die zu schützenden Daten und Systeme verfügbar zu machen, für die Integrität der verarbeiteten Informationen und Systeme zu sorgen sowie diese streng vertraulich zu behandeln. Die Kernforderung an alle Energienetzbetreiber, unabhängig von Größe oder Anzahl der angeschlossenen Kunden, ist der Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS). Dieses muss nach einem noch durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) zu erstellenden Schema, auf Basis DIN ISO/IEC 27001, bis zum 31. Januar 2018 von unabhängiger Stelle zertifiziert werden. Zudem ist der Netzbetreiber verpflichtet, der Bundesnetzagentur bis zum 30. November 2015 einen Ansprechpartner für IT-Sicherheit zu melden.Als einer der führenden Dienstleister in den Bereichen Prüfung, Begutachtung, Auditierung, Zertifizierung, Schulung und Knowledge Services sorgt TÜV SÜD für Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Seit 1866 schützt der technische Dienstleister gemäß seinem Gründungsauftrag Menschen, Umwelt und Sachgüter vor den nachteiligen Auswirkungen der Technik. Das Unternehmen mit Sitz in München ist inzwischen an über 800 Standorten weltweit vertreten. TÜV SÜD agiert weltweit mit mehr als 22.000 Experten aus den verschiedensten Disziplinen, die auf ihren Gebieten als herausragende Experten anerkannt sind. Der technische Dienstleister kombiniert unabhängige und neutrale Kompetenz und langjährige Erfahrung mit wertvollen Brancheninformationen und bietet Unternehmen, Verbrauchern und Umwelt damit echten Mehrwert. TÜV SÜD unterstützt seine Kunden auf der ganzen Welt mit einem umfassenden Leistungsspektrum um Effizienz zu steigern, Kosten zu senken und Risiken beherrschbar zu machen. www.tuev-sued.de
Kontakt:
TÜV SÜD AG, Carolin Eckert | carolin.eckert@tuev-sued.de | www.tuev-sued.de
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