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Überblick wichtiger ESG-Regulierungen

BATT2, CBAM & weitere

Bei den vielen verschiedenen Regulierungen, die für Unternehmen anfallen, und bei den ständigen Auf- und Verschiebungen von Fristen und Gültigkeiten, kann man leicht den Überblick verlieren. Wir haben für Sie deshalb eine Übersicht mit dem aktuellen Stand (Anfang Februar 2026) der wichtigsten Regulierungen erstellt.

©Tom Fisk, Pegels.comBATT2 – EU Battery Regulation
Gilt für: alle Batteriearten und alle Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure, Händler).
Start: seit 2023 in Kraft; Anwendung erfolgt gestaffelt. Einzelne Pflichten gelten erst ab späteren Stichtagen (gestufte Übergänge je Batteriekategorie).
Kerninhalt: CO2-Footprint-Nachweis, digitaler Batteriepass für relevante Kategorien, Recyclingquoten, Materialrückgewinnung, Sorgfaltspflichten für Rohstoffe.

CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism

Gilt für: Importeure von CO2-intensiven Produkten (z.B. Stahl, Aluminium, Zement, Dünger).
Start: seit 2023 Berichtspflichten; CO2-Kostenpflicht ab 2027.
Kerninhalt: CO2-Preis auf Importe, um Carbon Leakage zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Anrechnung tatsächlich im Drittland gezahlter CO2-Preise ist unter Voraussetzungen möglich.

DPP – Digital Product Passport

(keine eigene Regulierung, ist Teil der ESPR)
Gilt für: Produktgruppen wie Batterien, Textilien, Elektronik, Bauprodukte, Verpackungen (stufenweise).
Start: Einführung per produktgruppenspezifischen Durchführungs-/Delegiertenakten mit gestaffelten Anwendungsdaten; der Zeitplan variiert je Produktgruppe
Kerninhalt: digitaler Datensatz zu Materialien, CO2-Footprint, Herstellung, Reparatur, Recycling, Chemikalien. Ziel: umfassende Transparenz entlang des Lebenszyklus.

EmpCo – Empowering Consumers for the Green Transition Directive

Gilt für: alle Unternehmen mit B2C-Produkten und -Dienstleistungen.
Start: beschlossen 2024; Umsetzung in nationales Recht bis März 2026; Anwendung ab September 2026.
Kerninhalt: stärkt den Verbraucherschutz gegen Greenwashing; Verbot pauschaler oder unbelegter Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen („klimaneutral", „umweltfreundlich"); Nachhaltigkeitssiegel nur noch unter klaren, anerkannten Kriterien; mehr Transparenz zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Obsoleszenz; Relevanz v.a. für Marketing, Produktkommunikation und Claims.

EPR – Extended Producer Responsibility

(keine eigene Regulierung, sondern Prinzip, das in einigen EU-Gesetzen Anwendung findet)
Gilt für: Hersteller/ Erstinverkehrbringer (v.a. Verpackungen, Batterien, Textilien, Elektrogeräte).
Start: in vielen Bereichen bereits aktiv, wird durch neue/überarbeitete EURechtsakte (z.B. künftige Verpackungsregeln, ESPRMaßnahmen) erweitert und vereinheitlicht.
Kerninhalt: Produzenten müssen für Sammlung, Rücknahme, Recycling, Entsorgung, teils Reparatur ihrer Produkte zahlen und verantwortlich sein.

ESPR – Ecodesign for Sustain­able Products Regulation

Gilt für: Hersteller, Importeure, Händler von Produkten, für die die EU Produktanforderungen definiert.
Start: Rahmenverordnung in Kraft; konkrete Anforderungen folgen schrittweise über produktgruppenspezifische Durchführungsmaßnahmen ab 2026.
Kerninhalt: Ökodesign-Pflichten für Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Kreislauffähigkeit; Basis für den Digital Product Passport.

EUDR – EU Deforestation Regulation

Gilt für: Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Leder, Soja, Kautschuk und bestimmte Produkte daraus.
Start: aktuell wird nochmalige Verschiebung verhandelt, dann ab Ende 2026.
Kerninhalt: Pflicht zu entwaldungsfreien Lieferketten mit Geolokalisationsnachweis.

GSPR/GPSR – General Product Safety Regulation

Gilt für: fast alle Konsumgüteranbieter (Hersteller, Händler, Importeure).
Start: neu gefasst; gilt seit Dezember 2024 mit Übergangsregelungen.
Kerninhalt: Grundanforderungen an Produktsicherheit, Marktüberwachung, Rückrufe; ergänzt ESPR um die Sicherheitsdimension.

PPWR – Packaging & Packaging Waste Regulation

Gilt für: alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, befüllen, handeln oder importieren; ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie (nach Inkrafttreten/Anwendung).
Start: in Kraft seit 2025; Anwendung erfolgt gestaffelt; erste zentrale Pflichten greifen ab August 2026.
Kerninhalt: EU-weit einheitliche Regeln für Verpackungsreduktion, Recyclingfähigkeit, Rezyklatquoten, Mehrwegziele und Kennzeichnung; Verbot bestimmter Einwegverpackungen.

REACH – Chemikalien­verordnung

Gilt für: alle, die chemische Stoffe herstellen oder importieren.
Start: seit 2007 aktiv; laufende Anpassungen.
Kerninhalt: Registrierung, Bewertung, Zulassung, Beschränkung gefährlicher Stoffe; starker Einfluss auf Verpackungen, Textilien, Elektronik, Batterien.

Dieser Artikel ist in forum 02/2026 - Zukunft braucht Frieden erschienen.



     
        
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