Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 01.03.2026
Überblick wichtiger ESG-Regulierungen
BATT2, CBAM & weitere
Bei den vielen verschiedenen Regulierungen, die für Unternehmen anfallen, und bei den ständigen Auf- und Verschiebungen von Fristen und Gültigkeiten, kann man leicht den Überblick verlieren. Wir haben für Sie deshalb eine Übersicht mit dem aktuellen Stand (Anfang Februar 2026) der wichtigsten Regulierungen erstellt.
BATT2 – EU Battery RegulationGilt für: alle Batteriearten und alle Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure, Händler).
Start: seit 2023 in Kraft; Anwendung erfolgt gestaffelt. Einzelne Pflichten gelten erst ab späteren Stichtagen (gestufte Übergänge je Batteriekategorie).
Kerninhalt: CO2-Footprint-Nachweis, digitaler Batteriepass für relevante Kategorien, Recyclingquoten, Materialrückgewinnung, Sorgfaltspflichten für Rohstoffe.
CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism
Gilt für: Importeure von CO2-intensiven Produkten (z.B. Stahl, Aluminium, Zement, Dünger).
Start: seit 2023 Berichtspflichten; CO2-Kostenpflicht ab 2027.
Kerninhalt: CO2-Preis auf Importe, um Carbon Leakage zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Anrechnung tatsächlich im Drittland gezahlter CO2-Preise ist unter Voraussetzungen möglich.
DPP – Digital Product Passport
(keine eigene Regulierung, ist Teil der ESPR)
Gilt für: Produktgruppen wie Batterien, Textilien, Elektronik, Bauprodukte, Verpackungen (stufenweise).
Start: Einführung per produktgruppenspezifischen Durchführungs-/Delegiertenakten mit gestaffelten Anwendungsdaten; der Zeitplan variiert je Produktgruppe
Kerninhalt: digitaler Datensatz zu Materialien, CO2-Footprint, Herstellung, Reparatur, Recycling, Chemikalien. Ziel: umfassende Transparenz entlang des Lebenszyklus.
EmpCo – Empowering Consumers for the Green Transition Directive
Gilt für: alle Unternehmen mit B2C-Produkten und -Dienstleistungen.
Start: beschlossen 2024; Umsetzung in nationales Recht bis März 2026; Anwendung ab September 2026.
Kerninhalt: stärkt den Verbraucherschutz gegen Greenwashing; Verbot pauschaler oder unbelegter Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen („klimaneutral", „umweltfreundlich"); Nachhaltigkeitssiegel nur noch unter klaren, anerkannten Kriterien; mehr Transparenz zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Obsoleszenz; Relevanz v.a. für Marketing, Produktkommunikation und Claims.
EPR – Extended Producer Responsibility
(keine eigene Regulierung, sondern Prinzip, das in einigen EU-Gesetzen Anwendung findet)
Gilt für: Hersteller/ Erstinverkehrbringer (v.a. Verpackungen, Batterien, Textilien, Elektrogeräte).
Start: in vielen Bereichen bereits aktiv, wird durch neue/überarbeitete EURechtsakte (z.B. künftige Verpackungsregeln, ESPRMaßnahmen) erweitert und vereinheitlicht.
Kerninhalt: Produzenten müssen für Sammlung, Rücknahme, Recycling, Entsorgung, teils Reparatur ihrer Produkte zahlen und verantwortlich sein.
ESPR – Ecodesign for Sustainable Products Regulation
Gilt für: Hersteller, Importeure, Händler von Produkten, für die die EU Produktanforderungen definiert.
Start: Rahmenverordnung in Kraft; konkrete Anforderungen folgen schrittweise über produktgruppenspezifische Durchführungsmaßnahmen ab 2026.
Kerninhalt: Ökodesign-Pflichten für Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Kreislauffähigkeit; Basis für den Digital Product Passport.
EUDR – EU Deforestation Regulation
Gilt für: Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Leder, Soja, Kautschuk und bestimmte Produkte daraus.
Start: aktuell wird nochmalige Verschiebung verhandelt, dann ab Ende 2026.
Kerninhalt: Pflicht zu entwaldungsfreien Lieferketten mit Geolokalisationsnachweis.
GSPR/GPSR – General Product Safety Regulation
Gilt für: fast alle Konsumgüteranbieter (Hersteller, Händler, Importeure).
Start: neu gefasst; gilt seit Dezember 2024 mit Übergangsregelungen.
Kerninhalt: Grundanforderungen an Produktsicherheit, Marktüberwachung, Rückrufe; ergänzt ESPR um die Sicherheitsdimension.
PPWR – Packaging & Packaging Waste Regulation
Gilt für: alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, befüllen, handeln oder importieren; ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie (nach Inkrafttreten/Anwendung).
Start: in Kraft seit 2025; Anwendung erfolgt gestaffelt; erste zentrale Pflichten greifen ab August 2026.
Kerninhalt: EU-weit einheitliche Regeln für Verpackungsreduktion, Recyclingfähigkeit, Rezyklatquoten, Mehrwegziele und Kennzeichnung; Verbot bestimmter Einwegverpackungen.
REACH – Chemikalienverordnung
Gilt für: alle, die chemische Stoffe herstellen oder importieren.
Start: seit 2007 aktiv; laufende Anpassungen.
Kerninhalt: Registrierung, Bewertung, Zulassung, Beschränkung gefährlicher Stoffe; starker Einfluss auf Verpackungen, Textilien, Elektronik, Batterien.
Dieser Artikel ist in forum 02/2026 - Zukunft braucht Frieden erschienen.
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