Technik | Energie, 29.07.2026
EEG: Strommarkt sollte viele einbinden, nicht wenige begünstigen
EEG und Netzpaket bleiben weit hinter den aktuellen Herausforderungen zurück
Mit dem EEG-Entwurf entscheidet sich das BMWE einmal mehr für pauschale Grenzen und eine zentrale Steuerung bei der Energiewende. Chancen zur Digitalisierung, intelligenter Steuerung und systemischer Flexibilität werden zu wenig genutzt. Die Marktmacht verschiebt sich mit dem Gesetzentwurf weiter Richtung Netzbetreiber. Wird der Ausbau der Erneuerbaren ausgebremst, bleiben fossile Abhängigkeiten länger im Markt.
„Das EEG- und Netzpaket soll Preise senken, bremst aber die Erneuerbaren aus. Marktmacht wandert zu den Netzbetreibern, Risiken zu den Projektierern – heraus kommt eine zentralisierte Energiewende mit weniger Erneuerbaren, weniger Speichern, weniger Flexibilität und mehr fossiler Abhängigkeit. Damit verspielen wir weiter unsere Wettbewerbsfähigkeit: Wer international mithalten will, braucht günstige erneuerbare Energie – und zwar schnell und in der Fläche", so Konstantin Litke, Leiter Politik beim Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. EEG-Novelle trifft kleine, dezentrale Erzeuger
Mit Blick auf die Novelle des EEG kritisiert der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) eine einseitige Belastung kleiner und dezentraler Erzeuger. Hier ist die Kapitalstärke am geringsten, während die Planbarkeit durch den Wegfall der verlässlichen Vergütung, die unzureichend entwickelte Direktvermarktungspflicht und pauschale Einspeisebegrenzungen sinkt. Bisher hat sich die Energiewende durch Eigentümervielfalt, regionale Wertschöpfung und breite Teilhabe ausgezeichnet. Mit dem EEG-Entwurf droht sich diese Struktur zu wandeln und stärker auf große Projektierer zu konzentrieren – mit Folgen für Wettbewerb, Innovation und Preisentwicklung.
"Die Bundesregierung bekennt sich zwar formell zum weiteren Erneuerbaren-Ausbau, baut aber gleichzeitig viele zusätzliche Hürden für neue Wind- und Solaranlagen auf. Dabei brauchen wir angesichts der sich beschleunigenden Klimakrise und steigender fossiler Energiepreise eine schnelle Energiewende. Und dafür neben mehr Ökostrom auch mehr Flexibilität, mehr Digitalisierung und eine bessere Netznutzung statt einer Zementierung der Engpässe", so Sophia Eltrop, BNW-Vorständin und Vorständin der naturstrom AG.
Einspeisevergütung für Kleinanlagen unter 25 kW vorerst erhalten
Verschärft wird diese Entwicklung durch die Änderung der Einspeisevergütung in eine Netzbetreiberabnahme. Das hätte zur Folge, dass Neuanlagen unter 25 kW ohne abgesicherte Förderung für die eingespeisten Strommengen auskommen müssen. Gerade bei kleinen Anlagen, Mieterstrom und Bürgerenergie ist der garantierte Förderanspruch eine zentrale wirtschaftliche Rückversicherung, die die Planungssicherheit und den Kreditzugang steigert. Zwar können sich PV-Anlagen bereits heute rechnen – Voraussetzung sind aber ein hoher Eigenverbrauch und Flexibilitätsoptionen wie Wärmepumpe, E-Auto oder Speicher. Insbesondere einkommensschwächere Haushalte stellt dieses hohe Investitionsvolumen vor Herausforderungen. Bisher war Dach-PV oft der Einstieg in die private Energiewende auf die später Speicher, Wärmepumpen und E-Mobilität folgten.
Solange Smart-Meter-Rollout, Digitalisierung, Marktkommunikation, standardisierte Abrechnung und praktikable Vermarktungsangebote im Massengeschäft noch fehlen, ist eine Ausweitung der Direktvermarktung auf kleine Anlagen aus Sicht des BNW abzulehnen.
"Polarstern begrüßt den Fokus des EEG-Referentenentwurfs auf mehr Marktorientierung. Entscheidend ist nun, Erzeugung, Gebäude, Wärme und Mobilität als integriertes Energiesystem zu verstehen und entsprechende Geschäftsmodelle regulatorisch zu stärken. Lokale Energieversorgung und intelligentes Flexibilitätsmanagement können Netzengpässe reduzieren und die Dekarbonisierung beschleunigen. Statt neue Hürden aufzubauen, braucht es Rahmenbedingungen, die den Ausbau erneuerbarer Energien, Speichern und Flexibilitäten gezielt voranbringen" so Florian Henle, Geschäftsführer des Energieversorgers, Mieterstrom-Dienstleisters und BNW-Mitglieds Polarstern.
Smarte Anreize statt pauschaler Kappung
Mehr in die Flexibilität und Steuerung der Netze zu investieren, ist eine Forderung, die der BNW ausdrücklich begrüßt. Aus diesem Grund bewertet der Verband die Kappung der Einspeisung von Solaranlagen auf Dächern in § 9 Abs. 2b als unausgereift. Wenn künftig nur noch 50% eingespeist werden dürfen, reduziert das einseitig die Menge an günstigem Grünstrom ohne einen Beitrag zur Netzstabilität zu leisten.
Stattdessen fordert der Verband, dass die pauschale Kappung entfällt, sobald ein intelligentes Messsystem verbaut und die Steuerbarkeit nachgerüstet wurde. § 9 Abs. 2b könnte dann als Übergangslösung für nicht-steuerbare Leistungen denkbar sein und Anreize für die Investition in Flexibilität und Speicherlösungen setzen, ohne pauschal Leistung vom Netz zu nehmen.
Flexible Netzanschlüsse fördern
Mit Blick auf die Netzanschlüsse begrüßt der BNW zwar, dass Netz- und Anlagenbetreiber gemäß § 8a EEG 2027 weiterhin flexible Netzanschlussvereinbarungen treffen können, erachtet diese aber als unzureichend. Eine bloße Kann-Regelung sichert nicht, dass Netzengpässe systematisch entschärft und vorhandene Infrastrukturen besser genutzt werden. Netzbetreiber sollten aktiv Angebote zu einer Überbauung der Netzanschlusspunkte erbringen und Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Überbauung erhalten, sofern sie ihre Anlagen netzdienlich betreiben. Weiter drängt der Verband darauf, klare Standards für diese Vereinbarungen vorzugeben, damit Netzbetreiber diese nicht durch bürokratische Vorgaben ausbremsen können.
Weniger Doppelnutzung verschärft den Flächenkonflikt
Mit Blick auf die Ausschreibungen bei Solaranlagen begrüßt der BNW, dass im Segment der Freiflächen-PV mehr Mengen ausgeschrieben werden. Freiflächen-PV ist zentral für die Leistbarkeit der Energiewende und leistet bei naturverträglicher Planung und extensiver Bewirtschaftung einen Beitrag zur Artenvielfalt. Eine Stärkung der Freifläche setzt jedoch keine Kürzung im zweiten Segment voraus – wie es der EEG-Entwurf vorsieht. Damit droht das Vorhaben Flächenkonflikte und den Anstieg der Pachtpreise weiter zu beschleunigen. Mit dem Solarpaket wurde ursprünglich die Grundlage für eine effiziente Doppelnutzung in Form von Parkplatz-, Dach- und Agri-PV geschaffen. Das EEG lässt diese Chance ungenutzt – zumal diese Anlagen nicht länger als eigenständiges Segment geführt werden.
Agri-, Parkplatz- und Floating-PV-Anlagen befinden sich anders als Freiflächen-PV weiter im Markthochlauf. Höhere Errichtungskosten dürften dazu führen, dass diese Anlagen im ersten Segment weniger zum Zuge kommen. Um Doppelnutzung zu fördern und Flächenkonflikten vorzubeugen, fordert der Verband, Agri-, Parkplatz- und Floating-PV weiter als eigenständiges Segment beizubehalten. Dieses Segment muss die aktuellen Kosten abbilden und einen, gegenüber dem ersten Segment, höheren Höchstwert aufweisen. Mit steigender Marktdurchdringung und rechtlicher Sicherheit, z.B. mit Blick auf die GAP-Förderfähigkeit von Agri-PV-Flächen, kann dieses Segment planbar abgeschmolzen werden.
Paradigmenwechsel in der Energiewende
EEG und Netzpaket bleiben weit hinter den aktuellen Herausforderungen zurück. Statt die Grundlage einer schnellen, kostengünstigen und digitalen Energiewende zu legen, festigt die Novelle die Marktmacht der Netzbetreiber. Sie entscheiden künftig stärker über Anschluss, Kapazitätsausweisung und Abregelung, ohne im Gegenzug stärker für zügigen Netzausbau und Transparenz in die Pflicht genommen zu werden. Für dezentrale Projekte wird der Netzanschluss so zum kaum kalkulierbaren Risiko. Statt die Chancen von Digitalisierung, intelligenter Steuerung und Flexibilität konsequent zu nutzen, greifen beide Vorhaben auf bekannte Muster von Pauschalgrenzen und zentraler Steuerung zurück.
„Deutschland braucht einen Turbo für Netze und Erneuerbare. Stattdessen wird der schleppende Netzausbau zum Taktgeber der Energiewende. Dabei ist allen klar: Wir müssen schneller raus aus der teuren fossilen Abhängigkeit und mehr für den Klimaschutz tun", so Carolin Dähling, Bereichsleitung Politik & Kommunikation beim BNW-Mitglied Green Planet Energy eG abschließend.
Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) bringt die Stimme der progressiven Unternehmen direkt ins politische Berlin. Seit der Gründung 1992 setzt sich der BNW e.V. als unabhängiger Unternehmensverband für Umwelt-, Klimaschutz und soziale Nachhaltigkeitsaspekte ein. Mit seinen 700 Mitgliedsunternehmen steht der Verband für mehr als 200.000 Arbeitsplätze; Großunternehmen sowie Mittelstand sind in dem branchenübergreifenden Netzwerk genauso vertreten wie Cleantech-Startups und Social-Entrepreneurs. Kontakt: Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V., Joscha Frost | presse@bnw-bundesverband.de | www.bnw-bundesverband.de
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