Thema Sicherheit:
Verschiedene Formen der Zutrittskontrolle
Für die Sicherheit von Gebäuden oder Veranstaltungen spielt der kontrollierte Zutritt ausschließlich berechtigter Personen eine entscheidende Rolle. Zutrittskontrollen werden beispielsweise in Unternehmen, bei Events und in Behörden durchgeführt. Wie können solche Zutrittskontrollen kostensparend und gleichzeitig sicher durchgeführt werden und welche unterschiedlichen Möglichkeiten der Einlasskontrolle gibt es?
Kontaktlose, elektronische Verfahren zur Einlasskontrolle

Kontaktbehaftete Zutrittskontrollen in Gebäuden
Zu den kontaktbehafteten Optionen, um den Einlass in Gebäude zu kontrollieren, zählt in erster Linie die Magnetstreifenkarte. Auf ihr sind ebenfalls personenbezogene Zutrittsdaten des Besitzers gespeichert. Eine Magnetstreifenkarte muss durch ein Lesegerät gezogen oder direkt an ein Lesegerät gehalten werden. Ein Nachteil solcher Karten ist, dass sie sich sehr leicht fälschen lassen, was die Sicherheit von Gebäuden oder Veranstaltungen nachteilig beeinflussen kann. Auch Passwörter und PIN-Codes zählen zu dieser Form der Zutrittskontrolle. Hier besteht jedoch die Schwierigkeit, dass sich Personen unter Umständen gleich mehrere Codes für verschiedene Bereiche des Gebäudes merken müssen, was fehleranfällig ist und die Zutrittskontrolle erschweren kann.
Biometrische Daten für die Einlasskontrolle verwenden
Eine weitere Möglichkeit der elektronischen Kontrolle von Zugangsrechten ist die biometrische Zutrittskontrolle. Unter diese Bezeichnung fallen unter anderem Zugangssysteme, welche auf einem Fingerabdruck, Iris-Scan oder der elektronischen Auswertung von Gesichtsmerkmalen basieren. Die biometrische Zugangskontrolle ist dann praktisch, wenn innerhalb kurzer Zeit viele Personen Zutritt zu einem gesicherten Bereich erhalten müssen. Sie ist nach erfolgter Installation der Anlage wartungsarm und kosteneffizient. Außerdem gelten diese Verfahren als sehr sicher und werden deshalb auch in besonders sensiblen Bereichen wie Behörden angewandt.
Personengebundene Zutrittskontrollen: der Klassiker
Ein altbewährtes Verfahren, um Personen, Gebäude oder andere Bereiche vor unbefugtem Zutritt zu schützen, sind personengebundene Zutrittskontrollen. Hierzu bedarf es eines Eingangsbereichs, der von Wachpersonal geschützt wird. Möglich ist das in Form eines Pförtnerhäuschens mit Schranke. Aufgrund des hohen Personalbedarf sowie der Fehleranfälligkeit wird diese Form der Einlasskontrolle jedoch immer seltener genutzt oder aus Gründen der Sicherheit um elektronische Verfahren ergänzt.
Technik | Digitalisierung, 10.06.2024

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