Peter Désilets
Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 03.03.2026
Mercosur und europäische Verpackungsverordnung: Unterschätzte Falle PPWR
Pacoon-Geschäftsführer Peter Désilets skizziert Chancen und Risiken
Das Mercosur-Abkommen verspricht großen wirtschaftlichen Nutzen und neue Marktchancen zwischen Europa und Südamerika. Doch hinter den Kulissen lauert eine vielleicht unerwartete Herausforderung für Exporteure und Verpackungsunternehmen: die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Das müssen Sie jetzt wissen.
Das Handelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur-Block, unterzeichnet am 17. Januar 2026, schafft eine der größten Freihandelszonen der Welt. Es verspricht den Abbau von Zöllen, den Zugang zu neuen Märkten und enorme wirtschaftliche Chancen für 720 Millionen Menschen. Für Unternehmen aus Südamerika, die vor allem landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Europa exportieren, scheint der Weg frei. Doch während viele auf Zölle und Quoten blicken, übersehen sie eine unscheinbare, aber mächtige Hürde, die über Erfolg oder Scheitern entscheiden wird: die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) bzw. ihre Umsetzung im nationalen Verpackungsgesetz. Für Exporteure aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay ist die Botschaft klar: Ohne konforme Verpackung gibt es keinen Zugang zu den Märkten innerhalb der EU.Neue Chancen, neue Regeln: Die PPWR betrifft mehr als nur den Handel
Das Mercosur-Abkommen ist ein Bekenntnis zu fairen und transparenten Handelsregeln. Während der Mercosur-Block seine Zölle auf 91 % der europäischen Waren schrittweise abschafft, öffnet die EU im Gegenzug die Märkte ihrer Mitgliedstaaten für 95 % der Mercosur-Produkte. Industrieprodukte aus Europa treffen auf Agrargüter aus Südamerika. Investitionen sollen fließen, Lieferketten für kritische Rohstoffe gesichert und die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen für beide Seiten ermöglicht werden.
Doch das Abkommen ist mehr als ein reiner Wirtschaftsvertrag. Es enthält einen umfassenden Anhang zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Darin verpflichten sich beide Blöcke zur Einhaltung ökologischer und sozialer Standards, zur Erhaltung von Biomen und zur Angleichung an die Ziele des Pariser Klimaabkommens. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, dass die Einhaltung von Regulierungsstandards für einen fairen und nachhaltigen Handel unerlässlich ist. Und genau hier wird es für exportierende Unternehmen ernst.
Die neue EU-Verpackungsverordnung: Das Nadelöhr für den EU-Marktzugang
Während das Abkommen noch den Ratifizierungsprozess durchläuft, sind in Europa bereits Fakten geschaffen worden. Zwei Verordnungen, die den Marktzugang direkt beeinflussen, treten demnächst in Kraft: die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ab dem 12. August 2026 und die EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition) im September 2026.
Besonders die PPWR stellt fundamentale neue Anforderungen an jeden, der in der EU verpackte Produkte oder Verpackungen in Verkehr bringen möchte. Ihre Hauptziele sind die Reduzierung von Verpackungsmüll und Einwegverpackungen sowie die massive Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die neue Verordnung gilt für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle – von der Verkaufsverpackung im Supermarktregal bis zur Transportverpackung auf der Palette. Die Nichteinhaltung führt nicht zu einer kleinen Strafe, sondern potenziell zum Verkehrsverbot der Waren.
Für ein exportierendes Unternehmen aus dem Mercosur bedeutet das: Der Wert Ihres Exportgeschäfts ist direkt an die PPWR-Konformität gekoppelt.
Was Exporteure jetzt über Verpackungen wissen müssen
Mit Geltungsbeginn der PPWR kommt es zu tiefgreifenden, strukturellen Änderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Rohstoffbeschaffung über die Produktion bis hin zur Entsorgung. Es geht längst nicht mehr nur darum, ein Produkt sicher und unbeschädigt nach Europa zu bringen. Die Verpackung selbst wird zum eigenständigen, zusätzlichen Prüfstein, der über den Marktzugang entscheiden kann. Exporteure, die sich nicht rechtzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, riskieren Verzögerungen, Zusatzkosten oder im schlimmsten Fall den vollständigen Ausschluss vom europäischen Markt. Die folgenden drei Kernbereiche verdeutlichen, worauf es jetzt besonders ankommt.
1. Kreislaufwirtschaft: Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz
Recycling ist neben Wiederverwendung eines der absoluten Kernthemen der neuen Verpackungsverordnung. Die EU verfolgt damit das übergeordnete Ziel, den Übergang zu einer echten Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen und die Abhängigkeit von Primärrohstoffen drastisch zu reduzieren. Konkret schreibt die Verpackungsverordnung vor: Alle Verpackungen müssen ab 2030 recyclingfähig sein. Das bedeutet, dass Materialien, Verbundstoffe und Verpackungsdesigns so gestaltet sein müssen, dass sie in bestehenden europäischen Recyclinginfrastrukturen tatsächlich verarbeitet werden können. Verpackungen, die zwar theoretisch recycelbar sind, für die aber in der Praxis keine ausreichenden Sammel- und Verwertungssysteme existieren, erfüllen diese Anforderung nicht.
Zudem gelten für Verpackungen aus Kunststoffen verbindliche und stufenweise steigende Quoten für den Einsatz von recyceltem Material (Rezyklat). Diese Quoten werden in den kommenden Jahren schrittweise angehoben, sodass der Anteil an Neukunststoff kontinuierlich sinken muss. Ein brasilianischer Sojaproduzent muss also spätestens ab 2030 sicherstellen, dass die von ihm verwendeten Kunststoffverpackungen nicht nur den EU-Standards für Recyclingfähigkeit entsprechen, sondern auch den vorgeschriebenen Anteil an Rezyklat enthalten. In der Praxis bedeutet das: Bereits bei der Auswahl der Verpackungslieferanten muss geprüft werden, ob diese in der Lage sind, zertifiziertes Rezyklat in der geforderten Menge und Qualität einzusetzen. Dokumentation und Nachweisführung über die Herkunft und den Anteil des recycelten Materials werden dabei zur Pflicht. Wer hier frühzeitig in entsprechende Lieferketten und Partnerschaften investiert, verschafft sich einen klaren Wettbewerbsvorteil.
2. Umsetzung der Verordnung: Konformitätserklärungen entscheidend
Jeder, der eine Verpackung in der EU in Verkehr bringt, muss eine Konformitätserklärung vorlegen, die lückenlos belegt, dass sämtliche Anforderungen der PPWR erfüllt sind. Diese Erklärung umfasst unter anderem Angaben zur Materialzusammensetzung, zur Recyclingfähigkeit, zum Rezyklatanteil sowie zur Einhaltung etwaiger Schadstoffgrenzwerte. Die formale Pflicht zur Erstellung dieser Erklärung trifft den Importeur oder den Hersteller in der EU – doch die dafür notwendigen technischen Daten, Prüfberichte und Zertifikate müssen lückenlos und vollständig vom Exporteur aus dem Mercosur-Raum bereitgestellt werden.
Fehlen diese Daten oder sind sie unvollständig, kann die Konformitätserklärung schlicht nicht erstellt werden – der Handel stoppt. Waren können an der Grenze zurückgehalten oder vom Markt genommen werden, was nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch erhebliche Reputationsschäden nach sich ziehen kann. Exporteure sollten daher proaktiv ein System zur Datenerfassung und -weitergabe aufbauen, das den europäischen Anforderungen gerecht wird. Dazu gehört auch die enge Abstimmung mit den EU-Importeuren, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen in der richtigen Form und Sprache vorliegen. Eine frühzeitige Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratern oder Prüfstellen kann helfen, Lücken in der Dokumentation rechtzeitig zu identifizieren und zu schließen.
3. Nachhaltigkeit: Greenwashing-Verbot durch EmpCo
Parallel zur EU-Verpackungsverordnung verbietet die EmpCo (Empowering Consumers Directive) irreführende Umweltaussagen auf Produkten und Verpackungen. Allgemeine, vage Begriffe wie „umweltfreundlich", „grün", „nachhaltig" oder „klimaneutral" auf Verpackungen sind ohne konkrete, überprüfbare Nachweise künftig nicht mehr zulässig. Die EU will damit sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen können und nicht durch unbelegte Marketingversprechen in die Irre geführt werden.
Jede Nachhaltigkeitsaussage muss klar, spezifisch, relevant und wissenschaftlich belegt sein. Unternehmen müssen in der Lage sein, die auf der Verpackung gemachten Angaben durch anerkannte Zertifizierungen, unabhängige Studien oder verifizierte Daten zu untermauern. Ein argentinischer Fleischexporteur, der beispielsweise mit der Nachhaltigkeit oder Umweltverträglichkeit seiner Verpackung wirbt, muss dies nach strengen EU-Kriterien nachweisen können – etwa durch Lebenszyklusanalysen, zertifizierte Umweltzeichen oder transparente Angaben zur CO2-Bilanz der Verpackung. Verstöße gegen das Greenwashing-Verbot können empfindliche Bußgelder und den Verlust des Marktzugangs zur Folge haben. Exporteure sind daher gut beraten, ihre gesamte Verpackungskommunikation kritisch zu überprüfen und im Zweifel auf unbelegte Umweltclaims zu verzichten, bis entsprechende Nachweise erbracht werden können.
Planen statt abwarten: Der Weg zur Compliance
Die Fristen rücken unaufhaltsam näher – und mit jedem verstreichenden Monat wird der Handlungsspielraum für betroffene Unternehmen enger. Südamerikanische Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Markt langfristig sichern wollen, müssen jetzt handeln. Abwarten ist keine Option, denn die regulatorischen Anforderungen der PPWR sind komplex, vielschichtig und erfordern tiefgreifende Anpassungen, die sich nicht kurzfristig umsetzen lassen. Wer erst reagiert, wenn die Fristen unmittelbar bevorstehen, riskiert nicht nur Verzögerungen und Mehrkosten, sondern im schlimmsten Fall den Verlust des Zugangs zu einem der größten und kaufkräftigsten Absatzmärkte der Welt. Eine durchdachte, strategische Planung ist daher unerlässlich, um die komplexen Anforderungen fristgerecht und vollständig zu erfüllen. Dabei geht es nicht nur um die bloße Einhaltung von Vorschriften – Unternehmen, die die neuen Regelungen frühzeitig und proaktiv umsetzen, können sich einen echten Wettbewerbsvorteil gegenüber weniger vorbereiteten Mitbewerbern verschaffen und sich als verlässliche, zukunftsorientierte Partner für europäische Importeure positionieren.
Neue Verpackungen, neue Pflichten: Am Beginn muss die Analyse stehen
Der erste und wichtigste Schritt ist eine umfassende Analyse des eigenen Verpackungsportfolios. Dabei müssen grundlegende Fragen systematisch beantwortet werden: Welche Materialien und Materialkombinationen werden pro Verpackungsart derzeit eingesetzt? Sind diese nach den strengen EU-Maßstäben tatsächlich recyclingfähig – nicht nur theoretisch, sondern auch in der Praxis innerhalb der bestehenden europäischen Sammel- und Verwertungsinfrastruktur? Welche Verpackungen enthalten Verbundstoffe oder Zusätze, die das Recycling erschweren oder unmöglich machen? Und wie hoch ist der aktuelle Rezyklatanteil in den verwendeten Kunststoffverpackungen im Vergleich zu den künftig geforderten Quoten?
Ebenso entscheidend ist die Frage, wie die notwendigen Daten für die Konformitätserklärung systematisch beschafft, aufbereitet und dauerhaft gemanagt werden können. Hier empfiehlt es sich, frühzeitig digitale Prozesse und Datenbanken aufzubauen, die eine lückenlose Dokumentation entlang der gesamten Lieferkette ermöglichen – von der Materialherkunft über die Zusammensetzung bis hin zu Prüfzertifikaten und Laborberichten. Nur so lässt sich sicherstellen, dass europäische Importeure jederzeit auf die benötigten Informationen zugreifen können, ohne dass es zu Verzögerungen oder Handelsunterbrechungen kommt.
Kennzeichnung, Entsorgung, Herstellerverantwortung
Darüber hinaus müssen sich die Unternehmen eingehend mit einer Reihe weiterer zentraler Themen auseinandersetzen. Dazu gehört die Kennzeichnung von Verpackungen, die nach der PPWR harmonisierten EU-weiten Vorgaben folgen muss – einschließlich klarer Angaben zur Materialart und zur korrekten Entsorgung durch den Endverbraucher. Auch die Anforderungen an die Entsorgung und Verwertung müssen verstanden und in die Verpackungsstrategie integriert werden. Die technische Dokumentation, die den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung abbildet, wird zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Compliance. Nicht zuletzt spielt die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) eine zentrale Rolle: Exporteure müssen verstehen, welche finanziellen und organisatorischen Pflichten damit verbunden sind und wie sich diese auf die Kostenstruktur und die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern auswirken. Eine enge Abstimmung mit spezialisierten Rechts- und Unternehmensberatern sowie mit den jeweiligen EU-Importeuren ist dabei dringend zu empfehlen, um alle Anforderungen vollständig zu erfassen und rechtzeitig umzusetzen.
Die neue Verpackungsverordnung: Strategie ist der Schlüssel
Digitale Werkzeuge wie unser PPWR Check© ermöglichen eine schnelle und effiziente Konformitätsprüfung für das gesamte Verpackungssortiment. Anstatt im Ungewissen zu bleiben, erhalten Unternehmen einen klaren Überblick über die Anforderungen und Fristen. Das verschafft wertvolle Zeit, um sich auf die Entwicklung nachhaltiger Verpackungslösungen zu konzentrieren, anstatt im administrativen Chaos zu versinken.
Es ist Zeit zu handeln! Das Mercosur-Abkommen öffnet eine Tür zu einem riesigen Markt. Doch der Schlüssel, um hindurchzugehen, ist eine nachhaltige, einheitliche und konforme Verpackungsstrategie.
Kontakt: pacoon Sustainability Concepts GmbH | sustainability@pacoon.de | www.pacoon.de
Weitere Artikel von Peter Désilets:
Revolutionen in der Verpackungsindustrie
Zukünftig mehr Regeln durch Verpackungsgesetz, nationale Initiativen zur Kreislaufwirtschaft, EU Packaging and Packaging Waste Regulation
Es kommt Bewegung in die Verpackungsindustrie: Das Verpackungsgesetz und nationale Initiativen zur Kreislaufwirtschaft sowie die zu erwartende Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) auf EU-Ebene regeln zukünftig viele Details. Sie bestimmen damit, welche Verpackungen in Zukunft überhaupt noch in den Markt gebracht werden dürfen und wie sie beschaffen sein müssen, um verkehrsfähig in Europa zu sein.
Zukünftig mehr Regeln durch Verpackungsgesetz, nationale Initiativen zur Kreislaufwirtschaft, EU Packaging and Packaging Waste Regulation
Es kommt Bewegung in die Verpackungsindustrie: Das Verpackungsgesetz und nationale Initiativen zur Kreislaufwirtschaft sowie die zu erwartende Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) auf EU-Ebene regeln zukünftig viele Details. Sie bestimmen damit, welche Verpackungen in Zukunft überhaupt noch in den Markt gebracht werden dürfen und wie sie beschaffen sein müssen, um verkehrsfähig in Europa zu sein.
EcoDesign bei Verpackungen
Die Branche bewegt sich langsam... und zwar schnell!
Im Bereich Verpackungslösungen herrschte lange das Dreieck des Wartens. Hersteller, Verpackungslieferanten, Handel – jeder hat auf den anderen gewartet. Man erwartete, dass der andere sich bewegt und etwas tut, fordert oder liefert.
Die Branche bewegt sich langsam... und zwar schnell!
Im Bereich Verpackungslösungen herrschte lange das Dreieck des Wartens. Hersteller, Verpackungslieferanten, Handel – jeder hat auf den anderen gewartet. Man erwartete, dass der andere sich bewegt und etwas tut, fordert oder liefert.
Das neue Verpackungsgesetz
Herausforderung für Designer, Produzenten, Industrie und Abfall-Verwertung
Am 5. Juli 2017 hat der Deutsche Bundestag das Verpackungsgesetz (VerpackG) zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen beschlossen, das am 1. Januar 2019 in Kraft treten wird. Damit soll erreicht werden, dass mehr wertvolle Ressourcen geschont und einmal verwendete Rohstoffe wieder in den Produktionskreislauf zurückfließen.
Herausforderung für Designer, Produzenten, Industrie und Abfall-Verwertung
Am 5. Juli 2017 hat der Deutsche Bundestag das Verpackungsgesetz (VerpackG) zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen beschlossen, das am 1. Januar 2019 in Kraft treten wird. Damit soll erreicht werden, dass mehr wertvolle Ressourcen geschont und einmal verwendete Rohstoffe wieder in den Produktionskreislauf zurückfließen.
Lust und Last
Lebensmittelverpackungen
Wer kennt das nicht: Man achtet beim Einkauf auf gesunde, umweltfreundliche Lebensmittel, aber am Ende des Tages zeigt der Blick in den Mülleimer: Bei der Verpackung kommt der Umweltschutz zu kurz. Der Mülltrennung stehen viele skeptisch gegenüber und so mancher würde am liebsten ganz auf die Verpackung verzichten. Doch das ist alles andere als einfach – gerade bei Lebensmitteln.
Lebensmittelverpackungen
Wer kennt das nicht: Man achtet beim Einkauf auf gesunde, umweltfreundliche Lebensmittel, aber am Ende des Tages zeigt der Blick in den Mülleimer: Bei der Verpackung kommt der Umweltschutz zu kurz. Der Mülltrennung stehen viele skeptisch gegenüber und so mancher würde am liebsten ganz auf die Verpackung verzichten. Doch das ist alles andere als einfach – gerade bei Lebensmitteln.
Zukunft braucht Frieden
forum 02/2026
- Grüner Wasserstoff
- Moorschutz als Invest
- ESG loves KI
Kaufen...
Abonnieren...
05
MÄR
2026
MÄR
2026
10
MÄR
2026
MÄR
2026
Rechtliche Aspekte der Kreislaufwirtschaft
Kreislaufwirtschaft zwischen Green Deal und Praxis
kostenfreies Webinar
Kreislaufwirtschaft zwischen Green Deal und Praxis
kostenfreies Webinar
11
MÄR
2026
MÄR
2026
Circular Valley Convention 2026
Gestalten Sie mit uns die Zukunft der Kreislaufwirtschaft - Ticketrabatt für forum-Leser*innen!
40474 Düsseldorf
Gestalten Sie mit uns die Zukunft der Kreislaufwirtschaft - Ticketrabatt für forum-Leser*innen!
40474 Düsseldorf
Anzeige
Professionelle Klimabilanz, einfach selbst gemacht
Einfache Klimabilanzierung und glaubhafte Nachhaltigkeitskommunikation gemäß GHG-Protocol
Politik
Das Recht des StärkerenChristoph Quarchs philosophische Analyse zum US-Angriff auf Venezuela
Jetzt auf forum:
Mercosur und europäische Verpackungsverordnung: Unterschätzte Falle PPWR
Weiterbildungsangebot für Fachkräfte aus der Entwicklungszusammenarbeit
Glanzlichter der Nachhaltigkeit
Management von Fahrern, Fahrzeugen und Aufgaben in einem digitalen Ökosystem



















