Richtigstellung zum Artikel „Elektrosmog im Büro“ (forum Nachhaltig Wirtschaften Ausgabe 1/2015, S. 68ff)
In dem Artikel wurde das Verfahren der Grenzwertfestlegung im Mobilfunk falsch dargestellt.
Fehlerhafter Absatz:
Absatz „Wen schützen die Grenzwerte?" (S. 68). Hier finden Sie den Artikel in Forum Nachhaltig WIrtschaften 01/2015.
„Allein der Mobil- und Kommunikationsfunk ist ein gigantisches Geschäft. Spätestens mit
dem 50-Milliarden-Deal für UMTS-Frequenzen hat die Politik der einschlägigen Industrie
in Deutschland das Feld überlassen, indem die gesetzlich legitimierte Festsetzung der
gesundheitsrelevanten Grenzwerte 2001 dem „Informationszentrum Mobilfunk e.V."
überlassen wurde. Ein Schelm wer da Interessenskonflikte argwöhnt: Gründungsmitglieder
des IZMF sind alle großen deutschen Mobilfunkbetreiber."
In dem Artikel wurde das Verfahren der Grenzwertfestlegung im Mobilfunk falsch dargestellt. Das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF), ein gemeinnütziger Verein, wird als verantwortliche Einrichtung für die Festlegung der Mobilfunkgrenzwerte benannt.
Diese Aussage ist falsch und wird im Folgenden korrigiert.
Die Festlegung der gesetzlich gültigen Grenzwerte im Mobilfunk obliegt allein dem Gesetzgeber. Die Grenzwerte werden auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen von anerkannten und unabhängigen Experten festgelegt. Grundlage dieser Empfehlungen sind die wissenschaftlich nachgewiesenen, gesundheitsrelevanten biologischen Wirkungen, die durch eine Einwirkung hochfrequenter Felder ausgelöst werden können.
So basieren die in Deutschland gültigen Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder, die auch der Mobilfunk nutzt, auf den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der EU-Kommission. Zudem stützt sich das fachlich zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf Bewertungen der Strahlenschutzkommission des Bundes (SSK).
In Deutschland sind die Mobilfunkgrenzwerte in der 26. Verordnung zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) gesetzlich verankert. Sie wurden so festgelegt, dass die Bevölkerung vor wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken geschützt wird.
Das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF) ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Medien sowie öffentliche und private Einrichtungen zum Thema mobile Kommunikation. Es ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der 2001 von den Mobilfunknetzbetreibern gegründet wurde. Er informiert unter anderem über gesundheitliche, rechtliche und gesellschaftliche Themen mobiler Kommunikation sowie über Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit im Mobilfunk. Weitere Informationen gibt es unter http://www.izmf.de.
Absatz „Wen schützen die Grenzwerte?" (S. 68). Hier finden Sie den Artikel in Forum Nachhaltig WIrtschaften 01/2015.

In dem Artikel wurde das Verfahren der Grenzwertfestlegung im Mobilfunk falsch dargestellt. Das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF), ein gemeinnütziger Verein, wird als verantwortliche Einrichtung für die Festlegung der Mobilfunkgrenzwerte benannt.
Diese Aussage ist falsch und wird im Folgenden korrigiert.
Die Festlegung der gesetzlich gültigen Grenzwerte im Mobilfunk obliegt allein dem Gesetzgeber. Die Grenzwerte werden auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen von anerkannten und unabhängigen Experten festgelegt. Grundlage dieser Empfehlungen sind die wissenschaftlich nachgewiesenen, gesundheitsrelevanten biologischen Wirkungen, die durch eine Einwirkung hochfrequenter Felder ausgelöst werden können.
So basieren die in Deutschland gültigen Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder, die auch der Mobilfunk nutzt, auf den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der EU-Kommission. Zudem stützt sich das fachlich zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf Bewertungen der Strahlenschutzkommission des Bundes (SSK).
In Deutschland sind die Mobilfunkgrenzwerte in der 26. Verordnung zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) gesetzlich verankert. Sie wurden so festgelegt, dass die Bevölkerung vor wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken geschützt wird.
Das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF) ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Medien sowie öffentliche und private Einrichtungen zum Thema mobile Kommunikation. Es ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der 2001 von den Mobilfunknetzbetreibern gegründet wurde. Er informiert unter anderem über gesundheitliche, rechtliche und gesellschaftliche Themen mobiler Kommunikation sowie über Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit im Mobilfunk. Weitere Informationen gibt es unter http://www.izmf.de.
Quellen:
http://www.bmub.bund.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/nieder-und-hochfrequenz/hochfrequente-felder/
www.bmub.bund.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/nieder-und-hochfrequenz/26-bimschv/
Kontakt: Informationszentrum Mobilfunk e.V. | Tel.: 030/ 209 1698 - 20 | presse@izmf.de
Technik | Green IT, 21.01.2015

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