Technik | Energie, 22.06.2011
Holzwerkstoff-Industrie fordert anlässlich der EEG-Novellierung:
Neue Weichenstellung zur Sicherung der Arbeitsplätze
Die abschließenden EEG-Beratungen bieten die Chance, die allseits geforderte "Kaskadennutzung" festzuschreiben: Holz soll erst Arbeit und Werte schaffen und danach Energie abgeben.
Waldrestholz, das zur stofflichen Nutzung geeignet ist, muss nach Auffassung der Holzwerkstoffindustrie aus der EEG-Förderung ausgeschlossen werden. Eine Vergütung für das sofortige Verbrennen schaffe falsche Anreize. Die Unternehmen rufen die Politik dazu auf, sich in den anstehenden Beratungen für eine kaskadische Nutzung als einzig effizienten Weg zu entscheiden. Denn Holz kann beides: erst Arbeit und Werte schaffen und später Energie abgeben.
Gemäß der Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Juni würde Strom aus Waldrestholz zukünftig mit 5 ct/KWh vergütet. "Diese Vergütungshöhe ist nicht akzeptabel, da damit der Holz- und Möbelindustrie sowie der Zellstoff- und Papierindustrie der Rohstoff für eine vorgeschaltete stoffliche Nutzung entzogen wird", erklärt Dr. Peter Sauerwein, Geschäftsführer des VHI.
Der VHI begrüßt das Ziel der Bundesregierung zu einer grundlegenden Wende in der Energiepolitik, weist jedoch darauf hin, dass Holz bereits jetzt sechs Prozent des Wärmebedarfs und zwei Prozent des Strombedarfs liefert. Auf Grund der zunehmenden Konkurrenz zwischen der stofflichen und energetischen Holznutzung wird der Rohstoff Holz knapp - mit erheblichen Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung.
Dr. Sauerwein: "Inzwischen besteht in der Politik ein Konsens, dass die Kaskadennutzung von Holz, also zunächst die stoffliche und erst dann die energetische Verwertung, der Königsweg ist. Mit der Novellierung des EEG hat sie nun die beste Chance, diesen Konsens auch gesetzlich zu fixieren."
In den Lesungen des Bundestags am 30. Juni und in der Beschlussfassung durch den Bundesrat am 8. Juli müsse nun der richtige politische Rahmen für eine möglichst lange Wertschöpfungskette und damit pro Arbeitsplätze, pro Ressourcen- und Klimaschutz gesteckt werden. Dazu gehöre eben auch, dass Waldrestholz, das auf Grund der Qualität und Dimension für eine stoffliche Nutzung geeignet ist, nicht sofort verbrannt und über das EEG vergütet wird.
Mehr unter www.holz-verantwortung.de
Waldrestholz, das zur stofflichen Nutzung geeignet ist, muss nach Auffassung der Holzwerkstoffindustrie aus der EEG-Förderung ausgeschlossen werden. Eine Vergütung für das sofortige Verbrennen schaffe falsche Anreize. Die Unternehmen rufen die Politik dazu auf, sich in den anstehenden Beratungen für eine kaskadische Nutzung als einzig effizienten Weg zu entscheiden. Denn Holz kann beides: erst Arbeit und Werte schaffen und später Energie abgeben. Gemäß der Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Juni würde Strom aus Waldrestholz zukünftig mit 5 ct/KWh vergütet. "Diese Vergütungshöhe ist nicht akzeptabel, da damit der Holz- und Möbelindustrie sowie der Zellstoff- und Papierindustrie der Rohstoff für eine vorgeschaltete stoffliche Nutzung entzogen wird", erklärt Dr. Peter Sauerwein, Geschäftsführer des VHI.
Der VHI begrüßt das Ziel der Bundesregierung zu einer grundlegenden Wende in der Energiepolitik, weist jedoch darauf hin, dass Holz bereits jetzt sechs Prozent des Wärmebedarfs und zwei Prozent des Strombedarfs liefert. Auf Grund der zunehmenden Konkurrenz zwischen der stofflichen und energetischen Holznutzung wird der Rohstoff Holz knapp - mit erheblichen Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung.
Dr. Sauerwein: "Inzwischen besteht in der Politik ein Konsens, dass die Kaskadennutzung von Holz, also zunächst die stoffliche und erst dann die energetische Verwertung, der Königsweg ist. Mit der Novellierung des EEG hat sie nun die beste Chance, diesen Konsens auch gesetzlich zu fixieren."
In den Lesungen des Bundestags am 30. Juni und in der Beschlussfassung durch den Bundesrat am 8. Juli müsse nun der richtige politische Rahmen für eine möglichst lange Wertschöpfungskette und damit pro Arbeitsplätze, pro Ressourcen- und Klimaschutz gesteckt werden. Dazu gehöre eben auch, dass Waldrestholz, das auf Grund der Qualität und Dimension für eine stoffliche Nutzung geeignet ist, nicht sofort verbrannt und über das EEG vergütet wird.
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