Gesellschaft | Politik, 14.04.2024
Ampel-Koalition darf sich nicht aus klimapolitischer Verantwortung stehlen
NGO enttäuscht von Einigung beim Klimaschutzgesetz
Klimabilanz der Ampel-Koalition hängt an Maßnahmen zur Erreichung des
2030-Ziels in allen Sektoren / Neuer Nachsteuerungsmechanismus muss
effektiv ausgestaltet werden
Die heute bekannt gewordene Einigung der Ampel-Koalition auf eine Reform
des Klimaschutzgesetzes ist aus Sicht der Umwelt- und
Entwicklungsorganisation Germanwatch ein großer politischer Rückschritt.
"Die Bundesregierung will sich damit selbst einen Freibrief erteilen,
in dieser Legislaturperiode keine Klimaschutzmaßnahmen mehr
verabschieden zu müssen. Das ist fatal, weil die Zielerreichung 2030
alles andere als abgesichert ist, wie der Expertenrat für Klimafragen
heute noch einmal deutlich herausgestellt hat. Die Bundesregierung
sollte als Reaktion auf den Expertenrat-Bericht das eigene
Maßnahmen-Programm kritisch auf den Prüfstand stellen und für ein
sicheres Erreichen der 2030-Ziele nachsteuern. Dazu muss vor allem der
Verkehrssektor endlich liefern. Nur dann kann die klimapolitische Bilanz
der Ampel-Koalition in der Gesamtschau positiv ausfallen. Olaf Scholz
bleibt in der Verantwortung, alle seine Ministerinnen und Minister dazu
zu verpflichten, ihre Sektoren auf Kurs zur Klimaneutralität zu bringen.
Sonst sind künftig Wohlstand und Sicherheit gefährdet. Daran ändert
auch eine Klimaschutzgesetz-Novelle nichts", sagt Simon Wolf, Leiter des
Bereichs Deutsche und Europäische Klimapolitik bei Germanwatch."Zu den wenigen Lichtblicken in der angestrebten Reform gehört die frühzeitige Weitung des Blicks auf das deutsche Klimaschutzziel bis 2040 sowie der stärkere Bezug auf die sektorspezifischen Ziele im Rahmen der EU-Lastenteilung. Das erhöht die Transparenz und macht klimapolitische Fehlsteuerung frühzeitig sichtbar. Entscheidend ist aber die Ausgestaltung des angekündigten neuen und verbindlichen Nachsteuerungsmechanismus. Die einzelnen Ministerien dürfen dabei nicht aus der Verantwortung entlassen werden, weil nur ein entschlossenes Handeln in allen Sektoren ein Erreichen der Klimaziele möglich macht und die Notwendigkeit von radikaleren Klimaschutz-Maßnahmen nach 2030 verhindert. So hatte es das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Beschluss aus 2021 angemahnt. Ob die angekündigte Änderung mit ungenügendem Nachsteuerungsmechanismus überhaupt verfassungsrechtlich tragbar ist, muss jetzt am konkreten Gesetzestext eingehend geprüft werden", so Wolf.
Kontakt: Germanwatch e.V., Katarina Heidrich | heidrich@germanwatch.org | www.germanwatch.org
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