Technik | Energie, 02.02.2024
Photovoltaikanlagen im Jahr 2024
Welche Neuerungen gilt es zu beachten?
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Sönke Hayen/stock.adobe.com
Nicht zu vernachlässigen ist dabei, dass die Anschaffungskosten für die PV-Anlagen mittlerweile immer günstiger ausfallen. Auch zeigt sich der Strom, der in Eigenregie produziert wird, wesentlich günstiger als der, der aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen wird.
Bei dem Kauf der Solaranlage muss darüber hinaus keine Mehrwertsteuer gezahlt werden, auch fällt die Einkommensteuer auf die Einspeisung des selbst erzeugten Stroms weg. Allerdings sinkt die generelle Einspeisevergütung.
Veränderungen bei der Einspeisevergütung
Aufgrund der Energiekrise, die sich Mitte des Jahres 2022 ereignet hat, fand eine Aussetzung der Senkung der Einspeisevergütung statt. Diejenigen, die nun über den Kauf einer Solaranlage nachdenken, sollten jedoch im Hinterkopf behalten, dass das ursprüngliche Verfahren ab dem 01. Februar 2024 wieder aufgenommen wird. Das bedeutet, dass die Preise, die für Strom gezahlt werden, der in das öffentliche Netz über eine PV-Anlage eingespeist wird, wieder sinkt.
Die Vergütung, die auf einen Zeitraum von je 20 Jahren ausgelegt ist, reduziert sich bei Solaranlagen mit bis zu 10 kW, die neu angebracht werden, von 8,2 Cent um ein Prozent - pro eingespeiste Kilowattstunde fällt der Preis also auf 8,11 Cent. Die Vergütung sinkt ab dem 1. August 2024 weiter auf 8,03 Cent. Ab Februar 2025 erhalten Besitzer einer PV-Anlage dann pro Kilowattstunde nur noch 7,94 Cent.
PV-Anlagen in Zeiten steigender Strompreise noch immer lohnenswert
Dies mögen zwar keine allzu erfreulichen Nachrichten sein, allerdings reduzieren sich dadurch auch die Kosten für die Solaranlagen. Dennoch wird grundsätzlich ohnehin nur ein Teil der Kosten durch Einspeisevergütung gedeckt. Solarexperten rechnen bei einer PV-Anlage, die bis zu 10 Kilowatt leistet, pro erzeugter Kilowattstunde mit Kosten zwischen elf und 14 Cent.
Eine möglichst hohe Einspeisevergütung zu erzielen, verfolgen jedoch generell nur die wenigsten Hausbesitzer. Sie entscheiden sich für die Anschaffung einer Solarstromanlage, beispielsweise von dem Unternehmen für Photovoltaik Oldenburg, vorrangig aus dem Grund, mit dem erzeugten Strom ihren eigenen Strombedarf weitestgehend decken zu können. Auf diese Weise können sie die Kosten für Strom, den sie aus dem öffentlichen Netz beziehen müssen, effektiv reduzieren.
Nicht zu vernachlässigen ist außerdem der Fakt, dass die Strompreise in Zukunft nach den aktuellen Prognosen weiter steigen werden. Immer mehr Menschen wünschen sich deswegen, von der zentralen Energieversorgung unabhängiger zu werden.
Neue Regelungen auch für Mini-PV-Anlagen
Doch auch diejenigen, die in einer Mietwohnung leben und so keine eigene Dachfläche für die Installation einer PV-Anlage zur Verfügung haben, können heute ihren eigenen Solarstrom erzeugen, nämlich mit Hilfe eines sogenannten Balkonkraftwerkes. Auch im Bereich dieser Mini-PV-Anlagen werden sich im Jahr 2024 verschiedene Änderungen ergeben.
So wird unter anderem die maximal zulässige Ausgangsleistung erhöht, nämlich von 600 auf 800 Watt. Zudem ist es nicht mehr nötig, die Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister, welches durch die Bundesnetzagentur geführt wird, zu registrieren.
In der Vergangenheit durften die Balkonkraftwerke ausschließlich mit smarten Stromzählern verbunden werden. Ab 2024 ist die Nutzung dieser keine Pflicht mehr - Experten empfehlen sie aber dennoch weiterhin.
Es war zwar nie verboten, die Mini-Solaranlagen an haushaltsübliche Schuko-Steckdosen anzuschließen, allerdings erfolgt im Jahr 2024 eine offizielle Erlaubnis dazu. Untersagt ist jedoch weiterhin ein Anschluss über Mehrfachsteckdosen.
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