CO2-Emissionshandel für Verkehr und Gebäude mit Festpreis

Verfassungsrechtlich riskant

Die Einführung eines CO2-Zertifikatehandels für die Emissionen aus Verkehr und Gebäuden, bei der die Zertifikate einen Festpreis haben, begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Rechtsgutachten von Öko-Institut und Prof. Dr. jur. Stefan Klinski.
 
Juristisch entscheidend: bei Festpreis keine Obergrenze für die Emissionsmenge
Rechtsgutachten zeigt: CO2-Emisionshandel für Verkehr und Gebäude mit Festpreis ist bedenklich. © realworkhard, pixabay.com„Das finanzverfassungsrechtliche Risiko bei einem auf Festpreisen beruhenden Zertifikatesystem ist als sehr hoch einzuschätzen" resümiert Prof. Dr. Klinski die juristische Analyse. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Obergrenze für Emissionen, die insgesamt ausgestoßen werden dürfen, als entscheidend für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Emissionshandelssystemen eingestuft. Diese Obergrenze fehlt bei einem Festpreis-System.
 
Mit einer politisch festgelegten, Schritt für Schritt sinkenden Obergrenze der verfügbaren Emissionen („Cap") wird im klassischen Emissionshandel sichergestellt, dass die Emissionen tatsächlich zurückgehen. „Je stärker das Cap sinkt, desto mehr steigen die Preise für die Emissionszertifikate", erläutert Friedhelm Keimeyer, Jurist beim Öko-Institut und Mitautor.
 
„Wenn den Unternehmen, die die Zertifikate kaufen müssen, jedoch ein Festpreis garantiert wird, kann es keine Obergrenze geben, da sonst irgendwann im Jahr gar keine Zertifikate mehr vorhanden wären und Benzin und Heizöl nicht mehr verkauft werden könnten", ergänzt Keimeyer.
 
Bundesverfassungsgericht: Obergrenze nötig für zulässige „Vorteilsabschöpfungsabgabe"
Der bestehende Emissionshandel für Energie- und Industrieanlagen war Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2018 (1 BvR 2864/13). Darin führt das Gericht aus, dass die Pflicht zur Zahlung der Zertifikate nicht als Steuer, sondern als ausnahmsweise zulässige Abgabe zur „Abschöpfung eines individuellen Sondervorteils" („Vorteilsabschöpfungsabgabe") einzustufen ist.
 
Der Sondervorteil liegt dabei darin, dass der Staat den Unternehmen erlaubt, gegen Geldzahlung CO2 zu emittieren. Dazu führt das Bundesverfassungsgericht unter anderem aus: „Entscheidet sich der (…) Gesetzgeber für eine Bewirtschaftung nach Marktgrundsätzen, muss allerdings das als knapp definierte Gut mengenmäßig begrenzt werden". Und: „Mithin ist nicht die Abgabenerhebung selbst das zur Rechtfertigung anzuführende Bewirtschaftungssystem, sondern die Bestimmung eines nur begrenzt zur Verfügung stehenden Emissionskontingents."
 
Die Autoren der Studie folgern: „Somit lässt sich ein Festpreis-Zertifikatehandel nicht mit der Rechtsprechung des BVerfG zu den Abgaben zur Vorteilsabschöpfung vereinbaren. Der Gesetzgeber ist daher aus verfassungsrechtlicher Sicht gut beraten, stattdessen den grundsätzlich unproblematischen Weg eines CO2-Zuschlags zur Energiesteuer zu wählen."
Das Öko-Institut ist eines der europaweit führenden, unabhängigen Forschungs- und Beratungsinstitute für eine nachhaltige Zukunft. Seit der Gründung im Jahr 1977 erarbeitet das Institut Grundlagen und Strategien, wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal umgesetzt werden kann. Das Institut ist an den Standorten Freiburg, Darmstadt und Berlin vertreten.
 
Kontakt: Mandy Schoßig, Öko-Institut e.V. | m.schossig@oeko.dewww.oeko.de

Umwelt | Klima, 10.09.2019

     
Cover des aktuellen Hefts

Jede Menge gute Nachrichten

forum Nachhaltig Wirtschaften 02/2024 mit dem Schwerpunkt "Der Weg zum Mehrweg – Transport und Logistik"

  • Circular Cities
  • Kllimagerecht bauen
  • Kreislaufwirtschaft für Batterien
  • ToGo-Mehrwegverpackungen
Weiterlesen...
Kaufen...
Abonnieren...
25
APR
2024
Watervent
Funding in the Water Nexus
10623 Berlin
29
APR
2024
DIGISUSTAIN
B2B Konferenz & Networking Hub für Nachhaltigkeits-Pioniere
60327 Frankfurt am Main
06
JUN
2024
SustainED Synergy Forum 2024
SustainED Synergy – unser 6-Monate CSRD Consulting für Ihr Unternehmen!
73728 Esslingen am Neckar
Alle Veranstaltungen...
Hier könnte Ihre Werbung stehen! Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot

Professionelle Klimabilanz, einfach selbst gemacht

Einfache Klimabilanzierung und glaubhafte Nachhaltigkeitskommunikation gemäß GHG-Protocol

Klima

Die Stromwende schreitet voran
Im Kreis Cochem-Zell ist ein virtuelles Kraftwerk entstanden
B.A.U.M. Insights

Jetzt auf forum:

Die Sonne ernten – only 'Made in China'?

Solarhersteller Meyer Burger kündigt Mitarbeitern und beschließt Aus in Freiberg/Sachsen

Deutschland summt!-Pflanzwettbewerb 2024:

"Nachhaltigkeit muss kein Verzicht sein"

Nachhaltig schön gestalten: Prima Klima für den Außenbereich

Econocom startet “Impact“:

Sticker Gizmo wählt NatureFlex™ als erneuerbares und kompostierbares Facestock-Material für seine Etiketten

Innovatives urbanes Wohnen mit Biome:

  • ECOFLOW EUROPE S.R.O.
  • Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
  • World Future Council. Stimme zukünftiger Generationen
  • toom Baumarkt GmbH
  • Futouris - Tourismus. Gemeinsam. Zukunftsfähig
  • Global Nature Fund (GNF)
  • B.A.U.M. e.V. - Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften
  • Engagement Global gGmbH
  • DGNB - Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
  • Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
  • Kärnten Standortmarketing