5G entzweit die Gemüter
Ein Ministerium bezieht Stellung und informiert
Netzausbau zu 5G-Funknetzen
Ist er wirklich nötig? Was verändert sich
dadurch? Welche Chancen bringt 5G? Welche gesundheitlichen Risiken sind
die Folge?
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Der Einfluss der Mobilfunkstrahlung wird schon immer kontrovers diskutiert. Österreich hat dazu bereits im Jahr 2004 einen Wissenschaftlichen Beirat Funk (WBF) eingerichtet. Dessen Mitglieder sind Wissenschaftler verschiedener technischer und medizinischer Fachdisziplinen. Sie verneinen eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkstrahlen – insbesondere auch durch das neue 5G Funknetz.
Als neuester Standard im Mobilfunk soll nun 5G für Spitzengeschwindigkeit im Internetverkehr sorgen. Doch besorgte Bürger fragen sich: Welche Technik wird bei 5G verwendet und welche Auswirkungen hat die Strahlung auf den Körper? Der Wissenschaftliche Beirat Funk des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) erklärt hierzu:
„Bei 5G, wie auch bei den derzeit schon verwendeten Technologien, handelt es sich um elektromagnetische Strahlung bzw. elektromagnetische Wellen, die sich im Raum ausbreiten. Beispiele für elektromagnetische Wellen sind Radiowellen, Mikrowellen, Wärmestrahlung, Licht, usw., die sich physikalisch nur durch die jeweilige Frequenz bzw. Wellenlänge unterscheiden. Sobald elektromagnetische Wellen in Gewebe eindringen, wird ihre Energie aufgenommen. Als Basisgröße für die Beurteilung der Wirkung von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern wird jene Energie verwendet, die pro Zeiteinheit im Gewebe absorbiert wird. Die spezifische Absorptionsrate (SAR) wird in Watt pro Kilogramm (W/kg) angegeben. Die SAR gibt an, in welchem Ausmaß die Sendeleistung einer Funkanlage – darunter fallen auch Mobiltelefone oder Mobilfunkanlagen – vom Körper aufgenommen wird. Die Messungen der SAR erfolgen mit großem Aufwand, um daraus Feldstärkewerte E [V/m] und Leistungsflussdichten [W/m²] für den freien Raum, die „Referenzwerte", abzuleiten."
Die Frequenz ist wichtig
Die Absorption von hochfrequenten Feldern im Körper ist stark frequenzabhängig. Die Eindringtiefe wird mit steigender Frequenz kleiner, daher sind die Referenzwerte frequenzabhängig festgelegt. In der Tabelle für die geltenden, international empfohlenen ICNIRP- Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO, die auch der für Österreich zutreffenden ÖVE/ÖNORM R23-1 entsprechen, sind folgende Werte angegeben (siehe Tabelle).
Hier betont der vom BMVIT beauftragte Expertenrat: „Diese Grenzwerte, die sich auf die unmittelbar von der Funkanlage ausgehenden elektromagnetischen Felder beziehen, werden bei Basisstationen im Hauptstrahlbereich in der Regel bereits im Abstand von wenigen Metern deutlich unterschritten." Zusätzlich gilt in Österreich, dass die vorgegebenen Grenzwerte unabhängig von der Anzahl der Sendeanlagen zu gelten haben. Wenn durch eine größere Anzahl von Sendeanlagen mehr einzelne Immissionen verursacht werden, sind die Einzelwerte zusammenzurechnen.
Warum 5G – es ist doch eh schon alles so schnell…
(Zitat eines 14 jährigen Handynutzers)
Die Messungen der verantwortlichen Fernmeldebehörden zeigen nach Angaben des BMVIT, dass die Immissionsbelastung gegenwärtig noch so gering ist, dass eine Überschreitung der Grenzwerte auch bei einem weiteren Ausbau von 5G in Österreich ausgeschlossen erscheint. Dort, wo es zu Überschreitungen kommen sollte, ist es die Aufgabe der Fernmeldebehörden, unverzüglich einzuschreiten und den gesetzmäßigen Zustand und die erlaubten Grenzwerte wiederherzustellen. Laut Aussagen der Experten liegen zum heutigen Stand die tatsächlichen Immissionen bei den konkreten Messungen durch die Fernmeldebehörden meist um den Faktor 100 bis 1000 unter den maximal möglichen Grenzwerten.
Auswirkung der Strahlen auf den menschlichen Körper
Nichtthermische Effekte (auch a-thermische oder Niedrigdosis-Effekte genannt), also andere als temperaturbedingte Wirkungen auf den menschlichen Körper, sind nach Angaben des Wissenschaftlichen Beirat Funk (WBF) bis heute im Zusammenhang mit Mobilfunk nicht nachgewiesen worden. Dennoch berücksichtigen die Grenzwerte die Möglichkeit der Existenz nichtthermischer Effekte. Die von der WHO und der Europäischen Union empfohlenen und in Österreich geltenden Grenzwerte betragen auch aus diesem Grund nur ein Fünfzigstel jenes Wertes, der nach gegenwärtiger Aussage der offiziellen Stellen zu keinen nachweisbaren Wirkungen mehr führt. Dieser Ausgangswert wurde als Erwärmung von Gewebe um ein Grad Celsius innerhalb von 6 Minuten definiert. Nach Ansicht der Behörden kann dieser Anstieg durch die Temperaturregelung des Körpers einfach ausgeglichen werden, denn sie liegt unter der Gewebeerwärmung durch normale körperliche Betätigung. Daraus folgert man auch einen ausreichenden Schutz vor in diesem Bereich behaupteten, wenn auch noch nicht eindeutig nachgewiesenen, nichtthermischen Effekten.
Wer garantiert die Sicherheit?
Der WBF, der möglichst unabhängige und objektive Entscheidungsgrundlagen für die Politik liefern soll, hat seit seiner Konstituierung regelmäßig, zuletzt 2018, nach Analyse aller einschlägigen weltweit vorliegenden Studien festgestellt, dass nach seiner Ansicht von einer Gefährdung der Gesundheit anhand der aktuellen Studien nicht ausgegangen werden kann.
Dabei hat sich der WBF auch mit Veröffentlichungen auseinandergesetzt, die eine Gesundheitsgefahr behaupten, aber nicht allen objektiven wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht werden. Das Ergebnis: Die kritischen Behauptungen konnten bei näherer wissenschaftlicher Betrachtung nicht nachvollzogen werden. Durch die Vorgehensweise des WBF, eine Vielzahl von Studien zu berücksichtigen, soll ein Gesamtbild entstehen, welches sich nicht auf das Ergebnis einer Einzelmeinung stützt.
Wie sollte man sich als Handynutzer vor zu viel Strahlung schützen?
Je näher ein Mobiltelefon bei einer Mobilfunkstation ist, desto geringer ist die erforderliche Sendeleistung, um zur Mobilfunkstation zurückzusenden. Der Regelbereich der Sendeleistung eines Mobiltelefons reicht von 0,001 Watt bis maximal 2 Watt. Die Nutzung des Mobiltelefons in stark elektromagnetisch geschirmten Räumen (wie zum Beispiel Autos mit Metallkarosserie, Gebäude mit dicken Wänden bzw. aus Stahlbeton, metallbedampfte Fensterscheiben, usw.) sollte man unbedingt vermeiden, denn das Mobiltelefon erhöht automatisch die Sendeleistung, um die Mobilfunkstation zu erreichen.
Auch sonst sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der Behörden die Mobilfunknutzung so weit als möglich eingeschränkt und vor allem Hintergrunddienste wann immer möglich deaktiviert werden.
Die Wiener Ärztekammer gibt hierzu hilfreiche Empfehlungen.
Was bedeutet das alles nun für den 5G-Ausbau?
Viele technische Aspekte von 5G sind mit denen bisheriger Mobilfunkstandards vergleichbar: So soll 5G zunächst in Frequenzbereichen eingesetzt werden,
- in denen bereits heute Mobilfunk betrieben wird (2-GHz- Band),
- die für vergleichbare Nutzungen vergeben sind (3,6-GHz-Band) oder
- die solchen Frequenzbändern benachbart sind (700-MHz-Band).
Viele Erkenntnisse früherer Mobilfunkgenerationen sind auf 5G übertragbar. Kritiker führen an, dass Mobilfunk krebserregend sei und berufen sich unter anderem darauf, dass seitens der IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) elektromagnetische Hochfrequenzfelder, d.h. alle Funkdienste wie Mobilfunk, Fernsehen, Radio, WLAN, etc. seit 2011 der Gruppe „2B – möglicherweise krebserregend" zugeordnet werden. In diese Gruppe 2B wurden auch Stoffe wie z.B. Schimmelpilze aber auch Aloe Vera und Kokosnussöl aufgenommen.
„Man muss diese Einstufung im Kontext sehen: Zahlreiche Alltagssubstanzen sind in der Gruppe 2B als „möglicherweise krebserregend" eingestuft", erklärt Dagmar Wiebusch, Geschäftsführerin des Informationszentrums Mobilfunk e. V. (IZMF). Für diese Faktoren besteht ein möglicher Zusammenhang mit einer Krebsentstehung. Eine intensive Handynutzung kann das Risiko erhöhen, an einem besonders bösartigen Hirntumor (Gliom) zu erkranken. Ob eine Substanz oder Immission in Gruppe 1 (krebserregend), 2A (wahrscheinlich krebserregend) oder 2B (möglicherweise krebserregend) landet, sagt nichts darüber aus, wie stark sie das Krebsrisiko tatsächlich erhöht, sondern nur, wie gut wissenschaftlich belegt ist, dass sie Krebs verursachen kann. Es bedeutet also nicht, dass die Stoffe in einer Gruppe gleich gefährlich sind. Gebratenes, rotes Fleisch und auch Wurst etwa sind in einer höheren Gefahrenklasse als die Funkstrahlung.
Das Moratorium gegen den 5G Ausbau
Auch zum Moratorium nimmt das BMVIT Stellung und erklärt, dass die daran beteiligten Experten sowohl die physikalischen Grundlagen als auch die rechtlichen Vorgaben aus ihrer Sicht verkennen. Die Grenzwerte-Regelungen sind nach Ansicht des Ministeriums durch die gesetzlichen Regelungen so ausgestaltet, dass die physikalische Gesamtbelastung durch die Gesamtzahl aller Sender an einem bestimmten Ort niemals überschritten werden darf. Daher sei die Grundannahme des Moratoriums, dass der Ausbau von 5G zu einer Erhöhung der Gesamtbelastung führen wird, falsch. Die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung der maximalen Gesamtbelastung und die Tatsache, dass durch den verstärkten Einsatz von 5G die 3G Sendeantennen schrittweise abgebaut werden, ignoriert das Moratorium. Damit ist das Moratorium aus Sicht des WBF zwar ein interessanter Beitrag zur ohnehin in allen Ländern beachteten Gesundheitsfrage, aber als Entscheidungsgrundlage wenig aussagekräftig. Das BMVIT bedauert, dass solche, durchaus Angst verbreitende Äußerungen weitaus häufiger Beachtung finden als jene große Anzahl von Studien, die auf wissenschaftlicher Basis bei Einhaltung der Grenzwerte keine gesundheitlichen Effekte feststellen können.
Und obwohl viele Kritiker immer wieder von einer neuen „Zwangsexposition" durch 5G sprechen, ist diese „neue" Aufregung nach Ansicht der Verantwortlichen im BMVIT unbegründet. Findet sie doch auch jetzt schon auf vielen Ebenen statt: von TV, über Radio bis hin zu den Funkverbindungen von Rettung, Polizei, Bahn und vielen anderen.
Österreich will also im Bereich des 5G Ausbaus ganz vorne sein.
Dieser Beitrag ist mit der freundlichen Unterstützung des Österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie entstanden. Entgeltliche Einschaltung.
Technik | Innovation, 01.06.2019
Dieser Artikel ist in forum Nachhaltig Wirtschaften 02/2019 - Afrika – Kontinent der Entscheidung erschienen.
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