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Nachhaltig beschaffen: Wie Restposten den ökologischen Fußabdruck im Einkauf senken

Warum der Einkauf von Überbeständen Ressourcen schont und sich für Unternehmen rechnet

  • Versandfertige Restposten-Paletten im Lager der Salzmann Restwaren GmbH — bereits produzierte Ware bleibt im Kreislauf. © Salzmann Restwaren GmbH
  • Funktionsfähige Retouren im Lager der Salzmann Restwaren GmbH — Wiederverwendung steht in der EU-Abfallhierarchie noch vor Recycling. © Salzmann Restwaren GmbH
  • A- und B-Ware aus Überbeständen bei Salzmann Restwaren — voll funktionsfähig, nur Verpackung oder Produktgeneration weichen ab. © Salzmann Restwaren GmbH
Jährlich werden in Deutschland neuwertige Produkte im Milliardenwert vernichtet. Die EU-Ökodesign-Verordnung verschärft die Regeln schrittweise. Wer Restposten gezielt einkauft, vermeidet Ressourcenverschwendung und senkt gleichzeitig die Beschaffungskosten — ein Gewinn für Umwelt und Bilanz.
 
Nachhaltig beschaffen bedeutet heute mehr als Bio-Papier im Büro. Einkaufsabteilungen stehen unter wachsendem Druck, den ökologischen Fußabdruck entlang der gesamten Lieferkette zu reduzieren. Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR), seit Juli 2024 in Kraft, verschärft die Anforderungen schrittweise: Ab Juli 2026 gilt ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien und Schuhe — weitere Produktkategorien folgen. Ein konkreter Hebel, den viele Unternehmen dabei übersehen, liegt im Einkauf von Restposten. Bereits produzierte Produkte erneut in den Wirtschaftskreislauf zu bringen, spart Ressourcen — ohne Kompromisse bei der Qualität.

Warum Warenvernichtung ein CSR-Problem ist

Allein im deutschen Onlinehandel gehen jährlich rund 530 Millionen Pakete als Retouren zurück. Was danach mit der Ware passiert, bleibt oft intransparent. Analysen des Umweltbundesamts zeigen, dass neuwertige Produkte im Wert mehrerer Milliarden Euro pro Jahr vernichtet werden — bei Textilien, Elektronik und Haushaltsgeräten ist die Quote besonders hoch. Aufbereitung und Neuverpackung gelten vielen Unternehmen als zu aufwendig.

Dabei ist die gesetzliche Lage eindeutig. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) definiert in §6 eine fünfstufige Abfallhierarchie: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung. Die Produktverantwortung nach §23 KrWG verpflichtet Vertreiber zur Obhutspflicht — sie müssen die Gebrauchstauglichkeit von Erzeugnissen erhalten. Ware einfach zu entsorgen, obwohl sie noch funktionsfähig ist, widerspricht diesem Grundsatz.
Für CSR-Abteilungen ergibt sich daraus eine messbare Handlungsanforderung. Wer Warenvernichtung in der eigenen Lieferkette zulässt, riskiert Reputationsschäden und steht zunehmend auch regulatorisch unter Beobachtung.

EU-Ökodesign-Verordnung — das Vernichtungsverbot seit 2024

Die Verordnung (EU) 2024/1781, bekannt als ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation), trat am 18. Juli 2024 in Kraft. Artikel 23 ff. führt ein stufenweises Vernichtungsverbot für unverkaufte Konsumgüter ein. Für Textilien und Schuhe greift es ab dem 19. Juli 2026, weitere Kategorien werden über delegierte Rechtsakte folgen. Anders als bei Richtlinien gilt diese Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten — eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich.

Die praktische Konsequenz: Hersteller und Vertreiber brauchen schon jetzt funktionsfähige Verwertungskanäle. Ware, die sich im regulären Vertrieb nicht absetzt, muss über Sekundärmärkte in den Kreislauf zurückgeführt werden. Professionelle Restposten-Großhändler wie Salzmann Restwaren übernehmen genau diese Funktion — sie kaufen Überbestände, Retouren und B-Ware in großen Mengen auf und vertreiben sie an Wiederverkäufer im In- und Ausland.
Dazu kommt eine Transparenzpflicht: Auf Grundlage des KrWG können Unternehmen verpflichtet werden, über ihren Umgang mit Warenüberhängen und Retouren Bericht zu erstatten. Wer hier keine belastbare Strategie vorweisen kann, gerät unter Erklärungsdruck.

Restposten als Hebel für nachhaltige Beschaffung

Der ökologische Vorteil von Restposten ist in der Logik einfach: Ein bereits produziertes Produkt verursacht bei der Wiederverwendung keinen zusätzlichen Ressourcenverbrauch für Rohstoffgewinnung oder Fertigung. In der Abfallhierarchie steht Wiederverwendung auf Stufe zwei — noch vor dem Recycling, das immer mit Energieaufwand verbunden ist.

Die Zahlen zeigen, wie groß der Spielraum bleibt. Der Circularity Rate der EU lag zuletzt bei rund 11,5 Prozent (Stand 2022, EEA). Das bedeutet: Weniger als jedes achte eingesetzte Material stammt aus recycelten oder wiederverwendeten Quellen. Der Circular Economy Action Plan der EU-Kommission zielt darauf ab, diese Quote deutlich zu steigern — unter anderem durch längere Produktlebensdauer und mehr Wiederverwendung.

Für Einkaufsabteilungen bietet der Bezug von Restposten einen doppelten Vorteil. Die Beschaffungskosten liegen regelmäßig unter dem regulären Großhandelspreis. Gleichzeitig verbessert sich die CO2-Bilanz, weil kein neuer Produktionszyklus angestoßen wird. Beides lässt sich in der Nachhaltigkeitsberichterstattung dokumentieren.

Nachhaltige Beschaffung konkret umsetzen

Bundesbehörden sind seit der KrWG-Novelle 2020 verpflichtet, beim Einkauf Produkte zu bevorzugen, die rohstoffschonend und recyclingfähig sind — sofern keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen. Private Unternehmen können diese Kriterien freiwillig übernehmen und damit ihre CSR-Strategie untermauern.
Entscheidend ist dabei die Qualitätsfrage. Restposten sind keine defekte Ware. A-Ware und B-Ware bezeichnen Produkte, die voll funktionsfähig sind — lediglich Verpackung oder Produktgeneration weichen vom aktuellen Sortiment ab. Für den gewerblichen Einkauf macht das in der Praxis keinen Unterschied.

Die Integration in bestehende Beschaffungsprozesse erfordert keine grundlegende Umstellung. Restposten lassen sich als ergänzender Kanal neben dem regulären Einkauf etablieren. Wichtig ist die Dokumentation: Welche Mengen wurden über Sekundärmärkte bezogen, welche Ressourceneinsparung ergibt sich daraus? Diese Daten fließen direkt in das CSR-Reporting und sind gegenüber Stakeholdern nachweisbar.

Fazit

Das Vernichtungsverbot der EU-Ökodesign-Verordnung ist kein ferner Regulierungsplan — für Textilien greift es ab Juli 2026, weitere Kategorien folgen. Unternehmen, die Restposten als Beschaffungskanal nutzen, erfüllen regulatorische Anforderungen und leisten gleichzeitig einen messbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Die wirtschaftliche Logik stimmt ebenfalls: geringere Einkaufskosten bei dokumentierter Nachhaltigkeitswirkung. Für CSR-Verantwortliche und Einkaufsleiter ist das ein Hebel, der sich sofort umsetzen lässt.

Kontakt: Salzmann Restwaren GmbH | kundendienst@salzmann-restwaren.de | salzmann-restwaren.de/



     
        
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