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Umwelt | Klima, 18.05.2026

Einhaltung des Emissionsbudgets bis 2030 nicht bestätigt

Expertenrat sieht weiterhin Handlungsbedarf gemäß Klimaschutzgesetz

Der Expertenrat für Klimafragen hat heute seinen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den Projektionsdaten 2026 veröffentlicht.   

Expertenrat sieht anders als in Projektionsdaten das Emissionsbudget bis 2030 überschritten 
© Albert Klein, unsplash.comDer Expertenrat konnte die Berechnung der Emissionsdaten für das Jahr 2025 grundsätzlich nachvollziehen und bestätigt die Ergebnisse des Umweltbundesamts. Mit einem Rückgang von lediglich 0,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr blieben die Treibhausgasemissionen nahezu konstant. Ein Rückgang der Emissionen in Industrie und Energiewirtschaft wurde durch einen Anstieg in den Sektoren Gebäude und Verkehr weitgehend ausgeglichen.

Den Projektionsdaten 2026 zufolge würde das nach Klimaschutzgesetz zulässige Emissionsbudget für die Jahre 2021 bis 2030 mit einem Puffer von 4,5 Mt CO2-Äq. sehr knapp eingehalten werden. Das jahresscharfe 65-Prozent-Minderungsziel für 2030, das 88-Prozent-Ziel für 2040, die Zielvorgabe aus der Europäischen Lastenteilungsverordnung (ESR), die Ziele für den Sektor Landnutzung (LULUCF) sowie das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 und der negativen Treibhausgasemissionen würden laut den Daten im Zeitverlauf zunehmend deutlich verfehlt werden.

In seiner Prüfung kommt der Expertenrat zu dem Ergebnis, dass die Projektionsdaten 2026 die zu erwartenden Emissionsmengen bis 2030 unterschätzen. Er geht davon aus, dass ein mit heutigem Wissen gerechneter mittlerer Emissionspfad um etwa 60 bis 100 Mt CO2-Äq. über dem zulässigen Emissionsbudget bis 2030 läge. Der Expertenrat kann die von den Projektionsdaten 2026 ausgewiesene sehr knappe Zielerreichung bis 2030 deshalb nicht bestätigen, sondern geht im Gegenteil von einer Zielverfehlung aus. Die bereits in den Projektionsdaten ausgewiesenen Verfehlungen der weiteren Ziele einschließlich des Ziels der ESR dürften entsprechend noch größer ausfallen.  

„Insbesondere in den Sektoren Energiewirtschaft und Gebäude müssten die Annahmen, die den Berechnungen zugrunde liegen, aktualisiert werden", erläutert die Vorsitzende Barbara Schlomann. „Für beide Sektoren gehen wir davon aus, dass die tatsächlichen Emissionen höher ausfallen dürften als ausgewiesen." Der Expertenrat weist zudem darauf hin, dass regulatorische Anpassungen, wie beispielsweise das sich im parlamentarischen Verfahren befindende Gebäudemodernisierungsgesetz, in den Projektionsdaten noch nicht berücksichtigt sind. Aus der Summe solcher Anpassungen könnten sich zusätzliche Risiken für den projizierten Emissionspfad ergeben. Hinsichtlich einer politischen Würdigung der Prüfergebnisse stuft der Expertenrat die festgestellte Budgetüberschreitung bis 2030 als geringfügig ein, warnt jedoch vor einer zunehmenden Diskrepanz zwischen Projektionsdaten und Zielen ab dem Jahr 2030.

Klimaschutzprogramm 2026 schließt Ziellücken nicht – Überarbeitung empfohlen
Der Expertenrat hat sich außerdem erneut mit dem Klimaschutzprogramm 2026 befasst. Die Berück-sichtigung der Prüfergebnisse zu den Projektionsdaten 2026 sowie eine stichprobenartige Detailprüfung von elf Maßnahmen des Klimaschutzprogramms bestätigen und verstärken die Einschätzung des Expertenrats aus seiner Stellungnahme vom 25. März. „Nach unserer Einschätzung dürfte die tatsächliche Minderungs-wirkung des Programms deutlich geringer ausfallen als von der Bundesregierung angenommen", betont Barbara Schlomann. Der Expertenrat gehe daher davon aus, dass selbst bei vollständiger Umsetzung des Programms keines der gesetzlichen Ziele bis 2040 erreicht werden würde.

Eine erneute Feststellung einer Überschreitung des Emissionsbudgets durch den Expertenrat im kommenden Jahr würde gemäß Klimaschutzgesetz zusätzliche Maßnahmen durch die Bundesregierung erforderlich machen. Ein im Gesetz vorhandener Vorbehalt käme aus Sicht des Expertenrats nicht zum Tragen, weil das Klimaschutzprogramm 2026 aus Sicht des Expertenrats in seiner derzeitigen Fassung nicht geeignet ist, die gesetzliche Nachsteuerungspflicht abzuwenden. Darüber hinaus vermutet der Expertenrat, dass der Bundesregierung weitere Klagen gegen ihre Klimapolitik drohen könnten.

Insgesamt empfiehlt der Expertenrat der Bundesregierung eine Überarbeitung des Klimaschutzprogramms. Dabei könnte sie die diesbezüglichen Empfehlungen des Expertenrats aus seinen letzten Gutachten berücksichtigen. „Eine Einbettung der Klimaschutzpolitik in eine kohärente politische Gesamtstrategie bleibt aus Sicht des Expertenrats eine notwendige Voraussetzung für das Erreichen der Klimaschutzziele. Dazu gehört, soziale Verteilungswirkungen und ökonomische Voraussetzungen und Folgen von Anfang an mitzudenken und relevante Wechselwirkungen etwa mit den Emissionshandelssystemen ausdrücklich in den Blick zu nehmen", so der stellvertretende Ratsvorsitzende Marc Oliver Bettzüge.

Ziele für Landnutzungssektor (LULUCF) weit verfehlt
Statt wie gesetzlich vorgesehen eine zunehmende Emissionssenke zu werden, bleibt der Sektor Landnutzung (LULUCF) laut Projektionsdaten bis 2050 durchgängig eine Treibhausgasquelle. Die gesetzlichen Ziele für den Sektor LULUCF würden damit für alle betrachteten Zeiträume deutlich verfehlt werden.  

„Die Projektionsdaten zeigen, dass der Handlungsbedarf im Sektor LULUCF erheblich ist und mit dem bestehenden Instrumentarium nicht bewältigt werden kann", stellt Ratsmitglied Julia Pongratz fest. Die tatsächlichen Emissionen in dem Sektor dürften nach Einschätzung des Expertenrats tendenziell noch über dem ausgewiesenen Wert liegen. „Die neuen Ansätze aus dem Klimaschutzprogramm, wie beispielsweise die Paludikultur-Förderung, zeigen dabei in eine grundsätzlich richtige Richtung; sie reichen aber bei Weitem nicht aus. Wir sehen hier dringenden Bedarf, das Instrumentarium gezielt auszubauen und den Sektor stärker in die Klimaschutzstrategie einzubetten.”  

Der Expertenrat für Klimafragen ist ein unabhängiges Gremium aus fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen. Er wurde im September 2020 benannt und ist beauftragt durch § 11 und § 12 KSG. Das Gremium besteht seit dem 01. September 2025 aus den fünf Mitgliedern Dr. Barbara Schlomann (Vorsitzende), Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge (stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Dr. Tanja Kneiske, Prof. Dr. Allister Loder und Prof. Dr. Julia Pongratz.  

Auf der Webseite expertenrat-klima.de finden Sie weitere Informationen über den Expertenrat für Klimafragen und seine Publikationen.

Kontakt: Expertenrat für Klimafragen, Cynthia Schmitt | info@expertenrat-klima.de | www.expertenrat-klima.de



     
        
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