Green Deal – einfacher, aber wirksamer
Ein nachdenklicher Kommentar von Christian Felber
Politik ist nicht immer ein linearer Prozess. Es kann vorkommen, dass es zwei Schritte nach vorn und dann einen zurück geht, wie gerade beim Green Deal der EU. Das ist immer noch besser als gar keine Regeln und dann noch drei Schritte zurück, wie gerade in den USA, wo Diversitäts-, Klimaschutz- und Nachhaltigkeitspraktiken teilweise verboten werden.
Von daher ist die gleichzeitige Deregulierung mehrerer Gesetze in der EU unter dem Namen „Omnibus" eher ein „Trumpismus light". Es ist eine Ironie der Geschichte, dass dieselbe Kommissionspräsidentin, welche die Instrumente des Green Deal ins Leben gerufen hat, nun den „Omnibus" gegen ihr eigenes Werk losschicken muss.
Neben der Umwelt-Taxonomie (ein Klassifizierungssystem für Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf Nachhaltigkeit) und der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hat es als dritten Green Deal-Puzzlestein Lieferkettengesetz-Richtlinie getroffen: Statt Unternehmen mit 500 Beschäftigten sind nur noch sehr große ab 5.000 betroffen. Die Umsatz-Schwelle wurde von anfangs 150 Millionen über 450 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro angehoben. Die zivilrechtliche Haftung auf EU-Ebene entfällt, wodurch Klagen bei Menschenrechtsverletzungen nur mehr über nationale Gerichte möglich sind. Klimarechtliche Verpflichtung entfallen zur Gänze. Kein Wunder, dass Umweltorganisationen von der „De-facto-Abschaffung" sprechen.
Das Grundmotiv
Die Tatsache, dass das Grundmotiv der Lieferkettengesetz-Richtlinie auch von vielen Kritikerinnen und Kritikern anerkannt wird, hilft den Menschenrechten, Arbeitsrechten, dem Weltklima und anderen Umweltzielen im Moment wenig. Ein differenzierter Blick legt das Grunddilemma frei: Taxonomie, gesetzliche Nachhaltigkeitsberichte und Lieferketten-Sorgfaltspflichten kamen nahezu gleichzeitig auf die Unternehmen zu, und wenn man die neuen Regeln in Summe betrachtet, kann man die entstandene Unlust nachvollziehen. Dass erfolgreiche Mittelständler von sich hören lassen, dass sie heute kein Unternehmen mehr gründen würden, ist ein Alarmzeichen.
Die Frage ist nun, ob es eine sinnvolle „Lösung" darstellt, den Verwaltungsaufwand für große Unternehmen pauschal um „25 Prozent" zu senken und für Klein- und Mittelbetriebe „um 35 Prozent", wie es der Plan der EU-Kommission vorsieht. Was wenig bekannt ist: Nicht ein Omnibus ist unterwegs, sondern bereits deren acht: eine ganze Flotte. Anschieber der Deregulierungs-Walze sind Lobby-Gruppen wie Business Europe, das eine Zielliste von 68 Gesetzen erstellt hat, auf deren teilweise oder vollständige Abwicklung sie drängen. Die Konzernbeobachtungsstelle SOMO in Amsterdam deckte eine Kampagne des "Competitiveness Roundtable” aus vorwiegend Erdöl-Konzernen auf, die auf die Demontage der Lieferkettenverantwortung abzielte: Diesen Akteuren geht es nicht um „Bürokratieabbau" oder „Wettbewerbsfähigkeit", sondern um strukturelle Verantwortungslosigkeit und geschütztes Gewinnstreben. Um es den Lobbies recht zu machen, scheuen die Konservativen im Parlament auch nicht davor zurück, mit den ganz rechten Parteien zu paktieren. EVP-Vorsitzender Manfred Weber verkündete, dass er ihm unliebsamen Gesetzen mit der „Brechstange" beikommen wolle.
Wenig aussichtsreich
Den Rückwärtsgang in der Gesetzgebung kategorisch abzulehnen, ist angesichts dieser Situation wenig aussichtsreich. Wer die Grundidee verantwortlicher Lieferketten und unternehmerischer Nachhaltigkeit retten will, sollte für Neuansätze offen sein, die den berechtigten Teil der Kritik aufnehmen. Ein erster Hinweis, wie das Lieferkettengesetz anders aufgezäumt werden könnte, kam von Gabriel Felbermayr: Die Zulieferer werden zertifiziert, dann müssen sie nicht von den einkaufenden Konzernen aufwändig einzeln geprüft werden. Die Methodik leuchtet ein, doch Zertifizierungsprozesse sind im Globalen Süden höchstens ansatzweise vorhanden. Ein vom Menschenrechtsrat der Uno 2014 auf den Weg gebrachter „bindender Vertrag" könnte die Grundlage dafür bilden, lässt aber sicher noch länger auf sich warten.
Eine andere pragmatische Lösung könnte darin bestehen, die drei Regulierungsinitiativen zu einem einheitlichen Instrument unternehmerischer Verantwortung zu verknüpfen, das mit überschaubaren 25 bis 50 Berichtsthemen startet und die Lieferkette miteinschließt. Die Gemeinwohl-Bilanz leistet dies bereits heute: die A-Reihe, die erste von fünf zu berichtenden Stakeholder-Gruppen, besteht zur Gänze aus der Lieferkette. Auch die Taxonomie muss kein Extra-Werk werden: Die Gemeinwohl-Bilanz bewertet sowohl die Sinnhaftigkeit der Produkte und Dienstleistungen als auch deren Umwelt- und Sozialwirkungen: „Braune" Produkte bringen Punkteabzüge, mitunter ein negatives Bilanzergebnis.
Die Gemeinwohl-Bilanz wird bereits von 1.400 Organisationen, inklusive Gemeinden und Hochschulen, freiwillig erstellt. Als nächsten Schritt erwarten sie vom Gesetzgeber, dass gute Nachhaltigkeitsleistungen – von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen bis umfassender Umwelt- und Klimaschutz – über Beschaffungsregeln, Finanzierung und Steuern gefördert – und nachhaltige Geschäftsmodelle dadurch wettbewerbsfähig werden. Das wäre auch dann möglich, wenn die Werte-Bilanzierung vorerst freiwillig bleibt. Die Verpflichtung kann folgen, wenn das Instrument nach mehrjähriger Anwendung ausgereift ist. Das wäre Regulierung mit Ziel und Augenmaß.
Christian Felber ist freier Publizist und Initiator der Gemeinwohl-Ökonomie. Im Oktober erschien die deutsche Fassung des CBS Working Paper „Ein neues Paradigma für die globale Handelsstrategie der EU: Ethischer Welthandel und Gemeinwohl-Ökonomie".
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