Umwelt | Wasser & Boden, 18.11.2025
Grundwasserschutz: ein halbherziger Wassercent ist keine Lösung
Bayern führt zum 01. Juli 2026 Wasserentnahme-Gebühr ein
Gestern hat sich der Ministerrat auf Änderungen für das bayerische Wassergesetz geeinigt. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung eines Wassercents. Ziel der Regierungsfraktionen ist es, den Wassercent fair und nachhaltig zu gestalten. Doch mit den vorgesehenen Ausnahmen gelingt dies nicht.

Dazu Thomas Lang, erster Vorsitzender der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern: „Allen ist klar: wir müssen künftig sorgsamer mit der Ressource Wasser umgehen. Denn die Grundwasserpegel gehen seit vielen Jahren zurück. Gleichzeitig nehmen die Belastungen mit Nitraten und Pestiziden kaum ab. Der nun im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Wassercent hat das Ziel, das Grundwasser zu schützen, das ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. Doch er wird nur halbherzig eingeführt und verfehlt so sein Ziel der Fairness und Nachhaltigkeit."
Weichen stellen für sauberes Wasser
„Für einen effektiven Grundwasserschutz sind jetzt zwei Dinge wichtig: Erstens ein genaues Bild über die entnommenen Wassermengen, indem wir möglichst bürokratiearm messen. Zweitens einen intakten Landschaftswasserhaushalt herstellen, wo möglichst viel Regenwasser versickern und das Grundwasser speisen kann, statt oberflächlich abzufließen und Hochwasser zu verursachen. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf stellt dafür kaum Weichen. Entscheidend für saubere, reichhaltige Grundwasservorräte ist, wie wir unsere Böden bewirtschaften und unsere Landschaft gestalten. Was wir mehr denn je brauchen sind Schwammlandschaften, die viel Wasser aufsaugen können, damit wir für Dürrephasen besser gerüstet sind."Anreize für Grundwasserschutz setzen
Die LVÖ fordert daher: Alle Entnahmen aufwandsarm messen und erheben und dann Anreize setzen für eine grundwasserschonende Landbewirtschaftung. Dies kann erreicht werden, indem man die Betriebe zu 100 % vom Wassercent entlastet, die auf chemisch synthetische Pestizide und mineralischen Stickstoffdünger verzichten und damit für sauberes Wasser sorgen. Schon jetzt spart jeder Hektar, der ökologisch bewirtschaftet wird mehr als 1.000 Euro Wasseraufbereitungskosten pro Jahr[1]. Zusätzlich brauchen wir dringend Fördermaßnahmen für einen intakten Landschaftswasserhaushalt, wie zum Beispiel für Hecken und humusreiche Böden.
Hintergrund:
Die beiden bayerischen Regierungsfraktionen haben sich in ihrem Gesetzesentwurf zur BayWG Novelle darauf geeinigt, ab 2026 einen Wassercent einzuführen. Das Entgelt soll bei 10ct/m3 liegen. Für landwirtschaftliche Betriebe gelten dabei punktuell Ausnahmen: zum Beispiel soll bis 5.000m3 Entnahme pro Jahr kein Entgelt erhoben werden. Die Erfassung der Menge soll dabei mittels schriftlicher Erklärung erfolgen, nicht als Messung. Auch Wasser- und Bodenverbände sollen vom Wasserentnahmeentgelt ausgenommen sein.
Kontakt: Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ), Dr. Stefanie Düsberg | stefanie.duesberg@lvoe.de | www.lvoe.de
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