Nicht austauschbarer Handyakku

Deutsche Umwelthilfe stoppt irreführende Werbung von Samsung

Korrekte Informationen zur Reparierbarkeit von Elektrogeräten sind für Verbraucherinnen und Verbraucher unerlässlich, um nachhaltige Kaufentscheidungen treffen zu können. Die EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Smartphones legt klar fest, dass ein Akkutausch durch Verbraucherinnen und Verbraucher nicht als solcher bezeichnet werden darf, wenn Spezialwerkzeuge erforderlich sind, die nicht mit dem Produkt zusammen geliefert werden.

© Åsa K, Pixabay.comDazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Samsung stellte Vorteile für die Reparierbarkeit seiner Smartphone-Modelle dar, die überhaupt nicht vorhanden sind.
 
Es ist nicht zu fassen, dass Samsung behauptete, Verbraucherinnen und Verbraucher könnten einen Akkutausch selbst durchführen, obwohl dafür 54 Schritte und Spezialwerkzeug notwendig gewesen wären.
 
Zumal in der Reparaturanleitung vor Gefahren wie Explosionen und Verletzungen gewarnt und auf ein Erlöschen des garantierten Wasser- und Staubschutzes hingewiesen wird. Diese dreiste Umweltlüge konnten wir erfolgreich stoppen."

Die DUH begrüßt die seit dem 20. Juni 2025 geltenden Ökodesign- und Kennzeichnungspflichten für Smartphones, schnurlose Telefone und Tablets.
 
Einen Fortschritt für den Verbraucherschutz bringen die neuen Pflichten jedoch nur, wenn Hersteller auch korrekte Informationen angeben. Der Fall Samsung zeigt, dass es in der Umsetzung noch erhebliche Schwachstellen gibt.
 
Daher fordert die DUH verstärkt Kontrollen der neuen Vorgaben durch die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer.
 
Zudem braucht es eine Ausweitung der Regelungen auf weitere Produktgruppen, denn Smartphones und Tablets sind bisher die einzige Produktgruppe, für die Angaben zur Reparierbarkeit auf dem Energielabel durch Hersteller verpflichtend sind.

Kontakt: DUH, Barbara Metz | metz@duh.de | www.duh.de



     
        
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