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Nachhaltiges Investment in der betrieblichen Altersvorsorge

Forum im Interview mit Rolf Duben, Leiter des Firmengeschäft von Delta Lloyd.



Rolf Duben
Der Gedanke der ethisch, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit findet immer mehr Anhänger, auch im Rahmen der Altersvorsorge. Läßt sich dieser Gedanke auch auf die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge übertragen?


Wie stark wird von Seiten der Arbeitgeber nachhaltiges Investment für die bAV nachgefragt? Gibt es große Unternehmen, die speziell diese Anlageform für die bAV anfragen?

RD: Aktuell ist die Nachfrage noch sehr gering, da der Gesetzgeber erworbene Anwartschaften besonders schützt und von allen Beteiligten eine hohe Sicherheit gefordert wird. Je nach Durchführungsweg hat der Arbeitgeber zwar bei der Anlage die Wahl zwischen klassischen Versicherungen und Fonds über fondsgebundene Lebensversicherungen. Bei der Pensionszusage kann er sogar völlig frei gestalten. Doch in jedem Fall haftet der Arbeitgeber und muss gewährleisten, dass er seinen Versorgungsverpflichtungen nachkommt, also die versprochenen Zusagen erfüllen kann. Dies legt das Betriebsrentengesetz in § 1 Abs.1 Satz 3 ganz klar fest. Aus diesem Grunde steht bei den Arbeitgebern die Sicherheit der Anlagen ganz klar im Fokus, der Aspekt Nachhaltigkeit spielt da keine große Rolle.

Spielen nachhaltige Anlagen eine große Rolle?
RD: Derzeit nicht, nicht zuletzt weil diese im Moment vom Gesetzgeber bei der bAV nicht gefördert werden. Gäbe es eine garantierte staatliche Förderung für nachhaltige Investments - etwa Aktien von Solarunternehmen, wie es in Spanien der Fall ist - könnte das anders aussehen.

Welches Investment für welchen Durchführungsweg? Gibt es gesetzliche Hürden?
RD: Pensionsfonds haben in der Anlage den größten Spielraum und können sehr breit streuen, hier wird zwischen Risiko und Rendite abgewogen. Bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen, also der Direktversicherung und der Pensionskasse, legen die Versicherer das Kapital meist klassisch konservativ und vorsichtig an, hier gibt es auch sehr strenge Vorgaben von der BaFin, zum Beispiel bei der Aktienquote. Davon unabhängig haben sich Fondsanlagen durchgesetzt, allerdings stellt davon nur ein geringer Teil Kriterien wie Nachhaltigkeit, Umweltschutz oder die Förderung der Dritten Welt explizit in den Vordergrund.

Glauben Sie, dass die Nachfrage nach solchen Investments in Zukunft zunehmen wird?
RD: Kurzfristig nicht, aber langfristig unter Umständen dann, wenn es sich Firmen leisten können, auch diese Aspekte zu bedienen oder der Gesetzgeber entsprechende Anreize setzt.

Sie haben ein Dossier veröffentlicht, in dem Sie speziell auf die Neuerungen zur bAV eingehen. Welches sind die wichtigsten Neuerungen?
RD: Die bAV Essentials 2009 von Delta Lloyd zeigen alle wichtigen Fakten der bAV 2009 in Kurzform auf. Eine sehr wichtige Neuerung ist, dass für arbeitgeberfinanzierte Neuzusagen die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen zum 1. Januar 2009 erneut verkürzt wurden. Sie sind jetzt vom 30. auf das 25. Lebensjahr gesenkt worden, zudem muss die Zusage fünf Jahre bestanden haben. Das kommt vor allem Frauen zugute. Denn viele arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften gingen bislang verloren, weil junge Frauen wegen der Kindererziehung vor dem 30. Lebensjahr aus dem Unternehmen ausgeschieden sind und damit die Voraussetzung für die Unverfallbarkeit ihrer Anwartschaften nicht erfüllten.

Positiv zu Buche schlägt für Arbeitnehmer auch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von jährlich 63.600 auf 64.800 Euro. Denn statt bislang 2.544 können sie jetzt 2.592 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in ihre betriebliche Altersversorgung investieren.

Eine wichtige Änderung gibt es auch für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs. Vor dem Hintergrund des Regelaltersanpassungsgesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Gesetzgeber nun auch das Finanzierungsendalter bei Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer angehoben. Daher sollten nun die bisherigen Pensionsrückstellungen überprüft und falls nötig angepasst werden. Denn sonst drohen Fehler in der Bilanz oder eine Unter- oder Überfinanzierung.

Welche Chancen sehen Sie für nachhaltiges Investment bei der betrieblichen Altervorsorge und wo (bei welchen Durchführungswegen)?
RD: Bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen wie etwa der Direktversicherung sehe ich am ehesten Chancen. Die Versicherer als institutionelle Anleger könnten diese Komponente in Zukunft stärker berücksichtigen. Hier kann auch eine Breitenwirkung erzielt werden, bei der der Arbeitgeber keine Verschlechterung seines Haftungsrisikos befürchten muss.

Den vollständigen Artikel zum Thema: "Nachhaltiges Investment im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge" lesen Sie in unserer nächsten Ausgabe von Forum Nachhaltiges Wirtschaften: "Unternehmen im Gesundheitscheck".

Das Interview führte Christopher Schipprack


Im Profil
Rolf Duben, 1963 in Wiesbaden geboren, ist seit Juli 2000 Leiter des Firmengeschäfts der Delta Lloyd Deutschland AG. Hierzu gehören die betriebliche Altersversorgung in allen angebotenen Durchführungswegen, das Belegschafts- sowie das Zielgruppengeschäft über arbeitgeberorientierte Vereinigungen und Verbände.

Kontakt:
Delta Lloyd Deutschland AG
Firmengeschäft
Wittelsbacherstraße 1
65189 Wiesbaden

Martina Faßbender
Pressesprecherin
E-Mail: martina.fassbender@deltalloyd.de
Telefon: 0611 773 25 71
Fax: 0611 773 14 25 71
http://www.deltalloyd.de/


Quelle:



     
        
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