Gesellschaft | Politik, 25.08.2025
Deutsche Umwelthilfe deckt schwerwiegende Last-Minute-Entkernung des Klimaschutzgesetzes durch das Bundeskanzleramt auf
Persönliche Intervention im Namen des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz
- DUH hat mehr als 1.300 interne Dokumente aus dem Bundeswirtschaftsministerium von 2022 bis 2024 ausgewertet
- Verfassungswidrige Schwächung des Klimaschutzgesetzes geht unter anderem auf persönliche Intervention im Namen des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz zurück
- Akten belegen frühe Warnungen aus dem Wirtschaftsministerium insbesondere zur Abschaffung von Sektorvorgaben, über die sich hinweggesetzt wurde
Wesentliche Schwächungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) im vergangenen Jahr gehen direkt und persönlich auf eine Last-Minute-Intervention des damaligen Kanzleramtschefs Wolfgang Schmidt im Namen des Altkanzlers Olaf Scholz zurück. Das geht aus mehr als 1.300 internen Akten aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) von 2022 bis 2024 hervor, die die DUH ausgewertet hat. So griff Schmidt in der Nacht vor der Einigung in die Abstimmung zur Novelle des Klimaschutzgesetzes ein, um „die Überlegungen von Olaf zu Papier zu bringen". An zentraler Stelle wurde die bis dahin im KSG verankerte Verpflichtung, die Klimaschutzprogramme am Ziel der Treibhausgasneutralität auszurichten, gestrichen. Dadurch muss das Klimaschutzprogramm nach aktueller Rechtslage keine Maßnahmen mehr enthalten, die zur Treibhausgasneutralität führen. Diese Streichung bewertet die DUH als verfassungswidrig – auch die damalige Leiterin der Abteilung Klimaschutz bezeichnete den Vorgang als „Katastrophe", wie aus den internen Dokumenten hervorgeht.Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Unsere Auswertung zeigt, dass im Laufe der Verhandlungen zum Klimaschutzgesetz reihenweise rote Linien überschritten wurden. Es ist skandalös, wie sich über dutzende Warnungen der Klima-Fachleute im Wirtschaftsministerium hinweggesetzt wurde. Am Ende wurde durch eine Intervention von höchster Stelle aus dem Kanzleramt sogar noch dafür gesorgt, dass die Klimaschutzprogramme nicht mehr das Ziel der Klimaneutralität verfolgen müssen – ein klarer Verstoß gegen die Verfassung. Wir sind uns sicher, dass das Bundesverfassungsgericht die groben Mängel des Klimaschutzgesetzes nicht akzeptieren wird und unserer Verfassungsbeschwerde Recht gibt."
Die DUH veröffentlicht eine Übersicht zentraler Akteninhalte, die zeigen, dass von Klima-Fachleuten im BMWK früh und an mehreren Stellen vor einer Entkernung des Klimaschutzgesetzes und insbesondere der Abschaffung der sektorscharfen Jahresemissionsmengen gewarnt wurde. Dabei wurde die Meinung vertreten, dass die „Sektorverantwortung de facto abgeschafft" würde, wenn die Verfehlung von Sektorzielen keinerlei Konsequenzen mehr hätte. Diese Abschaffung wurde nichtsdestotrotz vollzogen: Sektorziele haben im neuen Klimaschutzgesetz nur noch eine symbolische Bedeutung, verbindliche Konsequenzen ergeben sich daraus nicht. Das bedeutet unter anderem, dass die nach wie vor zu hoch emittierenden Sektoren Verkehr und Gebäude nicht länger verpflichtet sind, wirksame Maßnahmen umzusetzen. Als während der Verhandlungen zwischen Grünem Wirtschafts- und FDP-geführtem Finanzministerium in Aussicht stand, zumindest bei der Erstellung der Klimaschutzprogramme eine Berücksichtigung der Jahresemissionsmengen der Sektoren vorzuschreiben, wurde auch dem durch die Intervention des Bundeskanzleramts ein Riegel vorgeschoben.
Hintergrund:
Die Dokumente hat die DUH durch einen Antrag nach Umweltinformationsgesetz erhalten. Verfassungsrechtlich relevante Auszüge hat die DUH dem Bundesverfassungsgericht in einem ergänzenden Schriftsatz zu ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz zukommen lassen. Bereits im Juli 2024 hatte die DUH gemeinsam mit elf jungen Menschen eine Verfassungsbeschwerde gegen das entkernte Klimaschutzgesetz eingereicht. Die ausgewerteten Akten unterstreichen nun wesentliche Teile der Kritik der DUH an dem entkernten Klimaschutzgesetz. Insbesondere vor dem Hintergrund des bahnbrechenden Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs (IGH) von Juli 2025 sind die Enthüllungen von besonderer Brisanz: Der IGH hat hierin eine gesunde Umwelt zum Menschenrecht und ambitionierten Klimaschutz für zukünftige Generationen zur völkerrechtlichen Pflicht eines jeden Staates erklärt.
Kontakt: Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), Jürgen Resch | resch@duh.de | www.duh.de
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