evoBuild - Zirkulär gedacht. Für Visionen gemacht.
Umwelt | Klima, 26.06.2025

Klimaklage

BUND und SFV legen bei Verfassungsbeschwerde nach

  • Neue Belege für Verfehlung der Klimaziele
  • Entkerntes Klimaschutzgesetz viel zu schwach
  • Klimaneutralität bis 2045 ist zu spät, Sondervermögen greift zu kurz
Klimaschutz ist Menschenrecht! Illustration: Sarah HeuzerothAuch die neue Bundesregierung hat einen schwachen Auftakt zum Klimaschutz hingelegt. Zuletzt bescheinigte der Expertenrat für Klimafragen (ERK) ihrem Koalitionsvertrag keinen nennenswerten positiven Impuls zum Erreichen der Klimaziele. Zu einem ähnlichen Urteil kommen auch der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die angesichts dieser ernüchternden Entwicklung ihre im Herbst 2024 eingereichte Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht mit weiteren Argumenten untermauern. Der nun beim Bundesverfassungsgericht eingereichte ergänzende Schriftsatz analysiert das neue ERK-Gutachten sowie den neu ins Grundgesetz eingefügten Artikel 143h zum Sondervermögen und erhärtet, dass auch die schwarz-rote Regierung nicht angemessen auf die Klimakrise reagiert.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: "Die jüngsten Entwicklungen zum Klimaschutz bestätigen leider unsere Befürchtungen. Auch die neue Bundesregierung bleibt gefährlich ambitionslos. Sie plant bisher keine ausreichenden Maßnahmen, um das Ruder beim Klimaschutz herumzureißen. Die deutschen Klimaziele werden verfehlt, das 1,5 Grad-Limit sowieso. Daher muss nun die Bundesregierung ein wirksames Klimaschutzprogramm noch in 2025 vorlegen."

Einerseits fehlt Schwarz-Rot offenbar der politische Wille. Andererseits wurden die wichtigen Hebel im Klimaschutzgesetz (KSG) gestrichen: Die Regierung muss nun nicht mehr gegensteuern, wenn die Ziele auch in einzelnen Sektoren verfehlt werden.

Laut Grundgesetz deutlich mehr Schutz nötig
Der Schriftsatz von SFV und BUND geht auch auf die Kopplung des Sondervermögens an das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz ein (Artikel 143h): Es verpflichtet die Regierung zwar, die Ausgaben des Sondervermögens an diesem Ziel auszurichten. Das reicht aber nicht, denn das Grundgesetz verlangt mehr: Es gilt die Verpflichtung aus den Grundrechten und dem Staatsziel Umweltschutz, dass Klimaschutz und die Senkung der Emissionen deutlich beschleunigt werden müssen. Das Deutschland noch zur Verfügung stehende CO2-Budget ist bereits deutlich ausgereizt.

Susanne Jung, Geschäftsführerin vom SFV: "Die Klimakrise rast, doch Deutschland hinkt seinen eigenen, viel zu schwachen Klimazielen hinterher. Das ist ein ungeheuerliches Versagen! Ein Sondervermögen im Grundgesetz zu verankern, das zur Klimaneutralität bis 2045 eingesetzt werden kann, reicht nicht aus. Das Grundgesetz verpflichtet uns zum Schutz unserer Lebensgrundlagen, und das bedeutet JETZT HANDELN - und zwar deutlich schneller! Es ist unsere Pflicht, nicht nur für 2045, sondern für die unmittelbare Zukunft unserer Kinder und Enkel zu handeln. Wer das nicht erkennt, verspielt unsere Zukunft!

Klimaschutz ist Menschenrecht
Die Risiken für Menschen und Umwelt durch die Klimakrise nehmen dramatisch zu. Klimaschutz ist Menschenrecht, betonen beide Organisationen. Die Verfassung verpflichtet die Bundesregierung, unsere Rechte und Freiheiten durch wirksame Klimapolitik und ausreichende Ziele zu wahren. Dennoch reagiert die Bundesregierung nicht mit wirksamen Maßnahmen. Damit setzt sie unsere verfassungsmäßigen Freiheiten aufs Spiel. Dagegen haben BUND und SFV im vergangenen Herbst zusammen mit vier Einzelklagenden Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.

In einem laufenden Rechtsstreit über die KSG-Verpflichtung der Bundesregierung zu Sofortprogrammen hatte zuletzt das Bundesverwaltungsgericht auf Antrag des BUND hin den Rechtsstreit ausgesetzt. Es hatte damit zu erkennen gegeben, dass es erst einmal abwarten will, ob das Bundesverfassungsgericht das neue KSG für verfassungsgemäß hält oder nicht. Dass die aktuelle Sondervermögens-Diskussion die Bedeutung rascher Klimaneutralität weitgehend verkennt, analysiert ferner ein Rechtsgutachten von Prof. Felix Ekardt für den SFV, das in der zweiten Juli-Hälfte vorgestellt werden soll.

Hinweis:
Die Verfassungsbeschwerde ist eine von dreien, die fünf deutsche Umweltverbände gemeinsam mit Kläger:innen aus allen Teilen der Gesellschaft gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Entkernung des Klimaschutzgesetzes (KSG) erheben. Neben dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) führen die Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie auch Greenpeace und Germanwatch jeweils eine Beschwerde.

Hintergründe und Fakten:
  • Die Klimaklage 2024 wie auch der jetzt neu eingereicht Schriftsatz wurden durch die Rechtsexperten Franziska Heß und Felix Ekardt erstellt. Weitere Informationen und juristische Erläuterungen zur Klage finden Sie in unserem Faktenblatt: Klimaklage: Klimaschutz ist Menschenrecht
  • Alle SFV-Informationen zur Klimaklage, auch zur Vorgeschichte seit 2010
  • Alle BUND-Informationen zur Klimaklage, wie auch zur Klageschrift und Begründung Verbandsklagerecht.
Über den SFV
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) mit Sitz in Aachen gilt als der Pionier der deutschen Energiewende-Bewegung, der die Idee der kostendeckenden Einspeisevergütung für Ökostrom entwickelt hat. Im Jahr 2021 hat er mit seiner Klimaklage dafür gesorgt, dass das ambitionslose Klimaschutzgesetz nachgebessert werden musste. Der SFV arbeitet unabhängig von Politik und Wirtschaft. Spenden und Mitgliedsbeiträge machen dies möglich. 

Kontakt: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV), Susanne Jung | zentrale@sfv.de | www.sfv.de



     
        
Cover des aktuellen Hefts

Die Natur lebt vom Kreislauf – und wir?

forum 04/2026

  • Kreislaufwirtschaft
  • Biodiversität
  • Bildung
  • Wasserweisheiten
  • Altöl im Kreislauf
Weiterlesen...
Kaufen...
Abonnieren...
14
SEP
2026
BMW auf dem Prüfstand
Tut der Konzern genug beim Klimaschutz?
80336 München und online
22
SEP
2026
WindEnergy Hamburg 2026
Connect with the global wind industry
20357 Hamburg
23
NOV
2026
Energie- & Umweltgipfel 2026: Produzierende Industrie
Where Industrial Transformation Creates Competitive Advantage
10623 Berlin
Alle Veranstaltungen...
Energie- & Umweltgipfel 2026
Anzeige

Der Mittelstand im ESG-Dschungel. Sie müssen nicht alles machen. Sie müssen nur wissen, was.

Sie erhalten einen klaren Fahrplan: was jetzt zu tun ist, was Sie auf dem Schirm behalten sollten und was Sie getrost ignorieren können.

Megatrends

Erfolgreicher Kinostart von "The Odyssee" in USA
Der Philosoph und Mythologie-Experte Christoph Quarch analysiert, was uns der Anti-Held heute sagen kann
Munich Climate Week 2026
forum goes international! Download the international edition for forum free of charge.

Jetzt auf forum:

PLAN-B NET ZERO gewinnt zweiten PaaS-Kunden

Regenwald-Konferenz erhält den "Making a Difference" Award 2026 des Jane Goodall Instituts Deutschland

Hitzeschutz muss verbindlicher Bestandteil von Neubau, Sanierung und Instandhaltung von Schulen werden

Zendure auf der IFA 2026

Der Kanzler will den Klimawandel zurückdrängen

Sei kein NPC!

Die Natur lebt vom Kreislauf – und wir?

Immer gut informiert mit forum future economy

B.A.U.M. Insights
  • DGNB - Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
  • BAUM e.V. - Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften
  • SUSTAYNR GmbH
  • Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
  • Protect the Planet. Gesellschaft für ökologischen Aufbruch gGmbH
  • Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz GmbH
  • Zendure DE GmbH
  • ZamWirken e.V.
  • NOW Partners Foundation
  • World Future Council. Stimme zukünftiger Generationen
  • Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW)
  • Futouris - Tourismus. Gemeinsam. Zukunftsfähig
  • Klimabündnis Ebersberg-München
  • WWF Deutschland
  • Global Nature Fund (GNF)
  • 66 seconds for the future
  • Engagement Global gGmbH