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Anti-Recycling-Kartell von VW, Mercedes und Co. aufgeflogen

Deutsche Umwelthilfe fordert schärfere gesetzliche Pflichten zum Ressourcenschutz

  • 458 Millionen Euro Geldstrafe wegen Betrug: Autohersteller haben sich jahrelang abgesprochen, um Recycling und Wiederverwendung von Autoteilen zu behindern
  • Wettbewerbswidrige Abwälzung der Kosten auf Dritte mit fatalen Folgen: Hunderttausende Fahrzeuge könnten illegal entsorgt oder exportiert worden sein
  • DUH fordert verbindliche Vorgaben zur Herstellerverantwortung, zum Rezyklateinsatz, zur Wiederverwendung und zu einem strengeren Ökodesign
Hunderttausende Fahrzeuge könnten illegal entsorgt oder exportiert worden sein. © fredigut, pixabay.comBeim aufgedeckten Betrugskartell geht es um Machenschaften zwischen 2002 und 2017 von insgesamt 15 großen Autoherstellern, darunter VW, Mercedes, BMW, Renault, Ford und Toyota. Die Autokonzerne haben den Angaben der EU-Kommission zufolge wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen, wonach Entsorger für das Recycling von Altfahrzeugen nicht bezahlt werden sollten. Zudem sollten keine Informationen zur Recycling- und Wiederverwendungsfähigkeit sowie zum Rezyklatgehalt von Autos veröffentlicht werden. Die EU-Kommission hat deswegen eine Geldstrafe von insgesamt 458 Millionen Euro verhängt.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Nach der EU-Altfahrzeugrichtlinie sind Hersteller von Autos verpflichtet, für die Kosten der Annahme, Demontage und des Recyclings ausgemusterter Fahrzeuge aufzukommen. Dies wurde von VW, Mercedes, BMW und Co. in betrügerischer Weise verhindert. Durch die Abwälzung der Entsorgungskosten auf Dritte wurde ein großer Anreiz für die illegale Entsorgung oder den illegalen Export geschaffen: Allein im Jahr 2020 sind 150.000 Fahrzeuge einfach verschwunden. So gehen wertvolle Ressourcen und Ersatzteile für die Reparatur verloren. Bei der aktuellen Novellierung der EU-Fahrzeugrichtlinie müssen Hersteller endlich zur Teilnahme an Rücknahmesystemen sowie zur vollständigen Finanzierung der Autoverwertung verpflichtet werden. Nur so kann eine bestmögliche Sammlung, eine Schadstoffentfrachtung, ein Recycling und die Rückgewinnung von Ersatzteilen erreicht werden."

"Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden von der Autoindustrie wichtige Informationen zur Recycling- und Wiederverwendungsfähigkeit ihrer Fahrzeuge vorenthalten. Wieder zeigt sich, dass Freiwilligkeit und Eigenverantwortung Ordnungsrecht nicht ersetzen können. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher eine umweltbewusste Kaufentscheidung treffen können, braucht es verpflichtende Angaben zum Rezyklateinsatz, zum Ressourcenverbrauch, zu der Recyclingfähigkeit und dem CO2-Fußabdruck von Fahrzeugen", fordert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Damit Automobile insgesamt weniger Ressourcen verbrauchen, fordert die DUH zudem verbindliche Ökodesignvorgaben: Autos sollten möglichst effizient und klein, langlebig, reparierbar und recyclingfähig sein. Für dahingehend schlecht designte Fahrzeuge sollten Hersteller höhere Gebühren entrichten. Der Einsatz von Recyclingmaterialien muss über Mindestquoten für Kunststoff, Stahl, Aluminium und seltene Erden vorgegeben werden. Nur so besteht ein ausreichend großer Anreiz effizient mit Ressourcen umzugehen und Stoffkreisläufe zu schließen. Bei Reparaturen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zudem verpflichtend Angebote mit gebrauchten Ersatzteilen erhalten. 

Kontakt: Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), Barbara Metz | metz@duh.de | www.duh.de



     
        
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