BIOFACH 2025

Neue Bürokratielasten vermeiden:

Unternehmen sollen neue Nachhaltigkeitsstandards einfacher umsetzen können

Deutscher Nachhaltigkeitskodex soll weiterentwickelt werden und insbesondere den Mittelstand bei Nachhaltigkeitsberichten entlasten. 
 
Unternehmen sollen die neuen Standards für Nachhaltigkeitsberichte von Anfang an leicht handhaben können. Aus diesem Grund wird der vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) konzipierte Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) weiterentwickelt und u.a. mit einer neuen Webplattform erweitert. Dafür stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 19.250.000 Euro über eine Laufzeit von dreieinhalb Jahren zur Verfügung. Ziel der Fortentwicklung ist es, den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen, zu minimieren. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Ausweitung der EU-weiten Berichtspflichten, infolgedessen ab 2025 etwa 13.000 Unternehmen in Deutschland schrittweise berichtspflichtig werden. Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex können die Nachhaltigkeitsberichte niederschwellig und gesetzeskonform erstellt werden. Dafür bietet der Deutsche Nachhaltigkeitskodex kostenlose und praxisnahe Unterstützung an, z.B. mit einer Webplattform, Schulungen und Leitfäden.  

© geralt, pixabay.comMichael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMWK und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung: „Wir müssen weitere bürokratische Lasten verhindern. Unser Ziel ist daher, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei den Berichtspflichten deutlich zu entlasten. Dazu gehört die Berichterstattung zum nachhaltigen Wirtschaften. Die Unternehmen müssen ihren Vertragspartnern und Banken alle notwendigen Nachhaltigkeitsdaten in einheitlicher Form liefern können und auch in der Öffentlichkeit umwelt- und klimafreundliches Wirtschaften transparent machen. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist hierfür der Schlüssel. Er wird den Unternehmen niederschwellig, digital und unentgeltlich helfen, die neuen gesetzlichen Anforderungen zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Er bietet ein einheitliches, digitales, leicht handhabbares Format. Die Berichterstattung wird mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex 2.0 wesentlich einfacher."

Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Rates für Nachhaltige Entwicklung: „Nachhaltigkeitsberichterstattung leistet einen wichtigen Beitrag, um die Verantwortung der Unternehmen für Klima- und Umweltschutz und die Einhaltung der Menschenrechte zu stärken und Schritt für Schritt in ein nachhaltiges Wirtschaften umzusteuern. Es geht hier nicht um Sanktionen, sondern um Transparenz. Der Nachhaltigkeitsbericht ist das Produkt, aber noch viel wichtiger ist der interne Prozess im Unternehmen, der durch die Analyse der eigenen Aktivitäten und Wertschöpfungskette entsteht. Die Unternehmen selbst brauchen diese Daten, um ihre Geschäftsmodelle nachhaltig und wettbewerbsfähig zu gestalten."

Gerd Röders, Präsident WirtschaftsVereinigung Metalle und Geschäftsführer G.A.RÖDERS GmbH & Co. KG: „Der DNK war für unseren Betrieb eine wertvolle Motivation, uns mit dem Erstellen eines ersten freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtes zu beschäftigen. Die übersichtliche Struktur und die guten Erklärungen, im Leitfaden und auf der Plattform, machen es Anwendern vergleichsweise einfach, einen ersten Nachhaltigkeitsbericht zu verfassen."

Neben dem Aufbau einer Webplattform zur elektronischen Erstellung und Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte (bis Ende 2024) soll für die Unternehmen ein Helpdesk für inhaltliche und technische Fragen eingerichtet sowie die Unterstützung durch bspw. Webinare oder Leitfäden ausgebaut werden. Das unentgeltliche Angebot des Deutschen Nachhaltigkeitskodex richtet sich sowohl an bereits oder zukünftig berichtspflichtige Unternehmen wie auch an freiwillig berichtende Unternehmen, die steigenden Nachfragen zum Thema Nachhaltigkeit aktiv begegnen wollen. Hinzu kommen die gesetzlich nicht berichtspflichtigen Unternehmen, die sich jedoch Informationspflichten ihrer Vertragspartner in der Wertschöpfungskette ausgesetzt sehen. Für diese soll es ein vereinfachtes Einstiegsmodul geben, das auf dem freiwilligen KMU-Standard der EU basiert.

Weitere Informationen:
Bereits seit 2014 müssen börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU über ihre Nachhaltigkeit Bericht erstatten, in Deutschland betrifft das ca. 550 Unternehmen. Dies ist in der europäischen Non-Financial Reporting Directive geregelt. Die Berichtspflicht wird durch die Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive erheblich ausgeweitet. Schrittweise steigt dann die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen Schätzungen zufolge EU-weit von 11.600 auf 49.000. In Deutschland sollen etwa 13.000 Unternehmen betroffen sein. Ab dem Jahr 2025 werden die Unternehmen stufenweise berichtspflichtig und sollen ihre Nachhaltigkeitsberichte im Rahmen ihrer jährlichen Unternehmensberichte vorlegen. Zu den Kriterien innerhalb der zwölf Oberbereiche zählen beispielsweise Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt an Unternehmensstandorten, Klimaanpassungsmaßnahmen oder Programme zum Schutz der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette. Die Berichterstattung über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach der EU-Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) soll ebenfalls über die Corporate Sustainability Reporting Directive erfolgen.

Der bisherige Deutsche Nachhaltigkeitskodex wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung entwickelt und unterstützt Unternehmen seit 2011 bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die jetzt beauftragte Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex wird von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung wird die Weiterentwicklung des DNK weiterhin beratend begleiten. Ziel des Deutschen Nachhaltigkeitskodex ist es, Unternehmen darin zu unterstützen, einen niederschwelligen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu finden sowie die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfüllen. Mit dem DNK können Nachhaltigkeitsleistungen offengelegt und weiterentwickelt werden. Bereits heute nutzen mehr als 1.200 Unternehmen den Deutschen Nachhaltigkeitskodex als Instrument für ihre Berichterstattung.

Gemeinsame Pressemitteilung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)

Kontakt: Rat für Nachhaltige Entwicklung | presse@nachhaltigkeitsrat.de | www.nachhaltigkeitsrat.de


Wirtschaft | Recht & Normen, 01.04.2024

     
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