Flexible Zeiterfassung im digitalen Zeitalter

Die Arbeitswelt ist in einem stetigen Umbruch, insbesondere die Digitalisierung stellt Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen. Was trotz aller Veränderungen gleich bleibt, ist die Vergütung, welche Mitarbeiter für ihre Arbeitszeit und Leistung erhalten. Die Arbeitszeit ist vertraglich mit dem Arbeitgeber festgelegt und muss den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) entsprechen. Was gilt es in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen?

Arbeitszeit als Grundlage für die Lohnabrechnung
© Elvtimemaster, pixabay.comDie Arbeitszeiterfassung dient als ein Kontrollinstrument für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. Mit dem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die jeweils festgelegte Arbeitszeit abzuleisten, zu Mehrarbeit ist er nicht verpflichtet. Der Arbeitgeber hingegen will, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit auch tatsächlich leisten. Nicht zuletzt ist die geleistete Arbeitszeit auch Grundlage für die Lohnabrechnung. Mit dem ArbZG verfolgt der Gesetzgeber zwei Ziele:
  • Arbeitnehmer sollen vor Willkür und Ausbeutung seitens des Arbeitgebers geschützt werden
  • Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten sollen verbessert werden
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten zur Erfassung der Arbeitszeiten von Mitarbeitern. Ziel ist es stets, die Zeit so genau wie möglich festzuhalten. Auch Nachweise über Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit müssen gemäß ArbZG geführt werden. Für welche Form an sich diesbezüglich entscheidet ist prinzipiell nicht gesetzlich geregelt, allerdings gibt es einige Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).

Objektiv, verlässlich und zugänglich
Mit einem Urteil vom 14. Mai 2019 hat der EuGH entschieden, dass die Arbeitszeiterfassung in sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU durch ein „objektives, verlässliches und zugängliches System" zu erfolgen hat. Arbeitgeber in der EU sind dazu verpflichtet, entsprechende Systeme zur Arbeitszeiterfassung einrichten. So soll gewährleistet werden, dass die Zahl der geleisteten Überstunden sowie die tatsächliche Verteilung und die Zahl der Überstunden verlässlich und objektiv ermittelt werden können.

Wie die Zeiterfassungssysteme allerdings konkret ausgestaltet sein müssen, bleibt offen. Somit bleibt es Arbeitgebern weiterhin selbst überlassen, sich für ein Zeiterfassungssystem zu entscheiden.

Flexibel und übersichtlich: Webbasierte Zeiterfassungslösungen
Es gibt Zeiterfassungslösungen in zahlreichen Varianten, einige lassen sich branchenübergreifend nutzen, andere sind speziell für bestimmte Branchen ausgelegt. Nicht erst seit den Maßnahmen der Corona-Politik hat sich ein allgemeiner Trend zu mehr Home-Office abgezeichnet. Bei der Arbeit von zu Hause aus gelten selbstverständlich dieselben Regeln zur Arbeitszeiterfassung wie bei der betrieblichen Arbeit. Webbasierte Zeiterfassungssysteme ermöglichen es den Mitarbeitern, ihre Arbeits- und Leistungserfassung unkompliziert zu tätigen.

Eine webbasierte Lösung für die Mitarbeiter Zeiterfassung ermöglicht es sämtlichen Mitarbeitern, per Smartphone, Tablet oder PC von jedem Ort aus auf das System zuzugreifen. Die erfassten Daten werden automatisch synchronisiert und lassen sich vom Arbeitgeber jederzeit einsehen. Eine solche Lösung entspricht den Anforderungen des EuGH in Bezug auf die Objektivität, Verlässlichkeit und Zugänglichkeit. Manche dieser webbasierten Zeiterfassungssysteme bieten darüber hinaus auch nützliche Zusatzfunktionen wie GPS-Standorterfassung oder Schnittstellen zu Buchhaltungssystemen.

Fazit
Auch in digitalen Zeiten kommen Unternehmen nicht um Arbeitszeiterfassung herum, webbasierte Lösungen bieten hier volle Flexibilität. Man kann erwarten, dass sich die konkreten Anforderungen an entsprechende Lösungen in den kommenden Jahren präzisieren werden, wenn die Vorgaben des EuGH in nationales Recht umgesetzt, bzw. konkrete Handlungsverpflichtungen für Arbeitgeber ausgesprochen werden.


     
        
Cover des aktuellen Hefts

forum future economy

forum Nachhaltig Wirtschaften heißt jetzt forum future economy.

  • Zukunft bauen
  • Frieden kultivieren
  • Moor rockt!
Weiterlesen...
Kaufen...
Abonnieren...
17
DEZ
2025
Lunch & Learn: Geschichten & Inspirationen zum Mitmachen
Impulse: Katrin Hansmeier, Basil Merk, Tina Teucher
online
17
JAN
2026
INNATEX
Internationale Fachmesse für nachhaltige Textilien
65719 Hofheim-Wallau
05
FEB
2026
Konferenz des guten Wirtschaftens 2026
Veränderung willkommen? Wie Wandel gelingen kann
90475 Nürnberg
Alle Veranstaltungen...
Anzeige

Professionelle Klimabilanz, einfach selbst gemacht

Einfache Klimabilanzierung und glaubhafte Nachhaltigkeitskommunikation gemäß GHG-Protocol

Megatrends

Selbstgewählte Einsamkeit
Christoph Quarch analysiert den Trend und empfiehlt, Komfortzonen zu verlassen
B.A.U.M. Insights
Hier könnte Ihre Werbung stehen! Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot

Jetzt auf forum:

FNG-Siegel: 25 Fonds der Erste Asset Management mit Bestnote ausgezeichnet

Vom Öko-Pionier zum chinesischen Familienalltag: SODASAN und Stakunft Home gestalten nachhaltiges Wohnen

So klappt's mit den Weihnachtsgeschenken – ohne Stress und Schulden

Deutschland hat kein Geldproblem, Deutschland hat ein Skill-Problem

Zuversicht und Inspiration schenken

Landesinnungsverband des Maler- und Lackiererhandwerks Berlin-Brandenburg und Zentek halten Kunststoffeimer im Kreislauf

Ab 14.12.2025 gilt der neue Fahrplan der Deutschen Bahn für 2026

Wie verbessern Skibrillen die Sicht und Sicherheit auf den Pisten

  • Futouris - Tourismus. Gemeinsam. Zukunftsfähig
  • TÜV SÜD Akademie
  • Engagement Global gGmbH
  • toom Baumarkt GmbH
  • World Future Council. Stimme zukünftiger Generationen
  • Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
  • DGNB - Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
  • NOW Partners Foundation
  • Global Nature Fund (GNF)
  • circulee GmbH
  • Protect the Planet. Gesellschaft für ökologischen Aufbruch gGmbH
  • BAUM e.V. - Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften
  • Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW)