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Das Lieferkettengesetz

Historischer Durchbruch oder Minimalkonsens?

Das sogenannte Lieferkettengesetz schlägt in Deutschland hohe Wellen. Nach langen Auseinandersetzungen sind sich die beteiligten Ministerien Mitte Februar endlich einig geworden. Ein neues Gesetz ist damit geboren. Mit welchen Folgen?
 
© Tumisu, pixabay.comEs wurde Zeit: Das neue Lieferkettengesetz ist verabschiedet! Ein „historischer Durchbruch" sei es, da sind sich Arbeits­minister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) einig, und Entwicklungsminister Gerd Mül­ler (CSU) ist überzeugt: „Made in Germany steht ab jetzt weltweit nicht nur für gute Qualität, sondern auch für faire Produktion und globale Verantwortung." Was die Politik als Meilenstein in der Nachhaltigkeit bezeichnet, löst bei Umweltverbänden allerdings noch keine Luftsprünge aus. Denn diese reden eher von einem Minimalkonsens. Der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) begrüßt zwar, dass sich die Bundesregierung nach monatelangem Verhandeln auf einen Kompromiss geeinigt hat. Er stellt in den Augen VENROs einen Anfang dar, um die Globalisierung in Zukunft gerecht zu gestalten. „Dennoch hätten wir uns an einigen Stellen deutlich umfangreichere Regelungen gewünscht – insbesondere dort, wo es auf Druck der Wirt­schaftsverbände zu starken Verwässerungen gekommen ist", erklärt Dr. Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender von VENRO, und kündigt an: „Bei der Frage zivilrechtlicher Haftung etwa sehen wir definitiv Möglichkeiten zur Nach­besserung. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auf der jetzt vorliegenden Basis in der nächsten Legislaturperiode und in den laufenden Abstimmungen auf europäischer Ebene die aus unserer Sicht notwendigen Nachbesserungen vorgenommen werden."
 
Rechtssicherheit für alle
© Ernst GrimmeltNach Ansicht von VENRO müssen deutsche Unternehmen endlich ihre Verantwortung wahrnehmen und auf die Ein­haltung von Menschenrechten und Umweltstandards ent­lang ihrer Lieferketten achten. Kinderarbeit, unmenschliche Arbeitsbedingungen und die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen dürften nicht länger Grundlage ihres Wirt­schaftens sein. „Ein Lieferkettengesetz schafft Rechtssicher­heit für alle betroffenen Unternehmen und sorgt dafür, dass nicht jene Unternehmen benachteiligt werden, die freiwillig auf hohe Standards achten", erklärt Bornhorst und ergänzt: „Verbindliche Regelungen schaffen ebenso Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Sie müs­sen sich darauf verlassen können, dass sie mit ihrem Einkauf weder Ausbeutung noch Umweltzerstörung unterstützen."
 
Ein Lieferkettengesetz ist unmoralisch und ungeeignet ...
… hält Dr. Irina Kummert dagegen und forderte im Namen des Ethikverbands der deutschen Wirtschaft, die Pläne für ein Lieferkettengesetz aufzugeben.
 
„Mit diesem Gesetz tragen wir am anderen Ende der Welt zu Ausgrenzung, Ungerechtig­keit und Armut bei", so die Präsidentin des Verbands. Bereits im Sommer letzten Jahres erklärte dieser in einer Pressemel­dung wortwörtlich:
„Mit einem deutschen Lieferkettengesetz sollen deutsche Unternehmen verpflichtet werden, Stan­dards unserer wohlhabenden westlichen Gesellschaft nicht nur in Deutschland und in Europa, sondern unterschiedslos in allen mehr oder weniger entwickelten Ländern der Welt einheitlich in ihren Lieferketten bis zum letzten Glied zu be­achten. Die Befürworter des Lieferkettengesetzes befassen sich zu wenig damit, welche Konsequenzen die Durchset­zung ihrer Moralvorstellungen beispielsweise für eine Frau hat, die in prekären Verhältnissen etwa in einem Land wie Äthiopien ihre Kinder ernähren muss. Das Lieferkettengesetz ist zusätzlich ungeeignet, bessere Lebensverhältnisse am Ende der Lieferkette zu erreichen. Der deutsche Staat soll deutsche Unternehmen sanktionieren, die es versäumen, in ihrer Lieferkette in einem fremden Land die Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltschutzvorgaben zu kontrollie­ren. Damit wird ignoriert, dass andere Kulturkreise andere Auffassungen über Menschenrechte und wir nicht das Recht haben, unsere Vorstellung davon, was das Gute sei, anderen Kulturkreisen vorzugeben.
 
Es macht wenig Sinn, dass deut­sche Unternehmen dazu verpflichtet werden, in China oder Brasilien die Gewährleistung von Umweltschutzvorgaben zu kontrollieren, wenn sie sie nicht durchsetzen können. Aus der geforderten Kontrolle würde nur eine Berichtspflicht zur Beschreibung unwürdiger Zustände werden. Die deutschen Unternehmen sind gefordert und verpflichtet, mit Augenmaß für die konkreten Umstände des Betriebes und des Landes das ihnen Mögliche zu tun, um menschenwürdige Arbeit zu gewährleisten. Erste Erfahrungen aus Ländern, die schon unter einem Lieferkettengesetz leben, zeugen von dessen Wirkungslosigkeit. Deutlich nachhaltiger ist der Druck der Öffentlichkeit. Deshalb sollte die Bundesregierung statt durch ein Lieferkettengesetz durch noch bessere Öffentlichkeits­arbeit überzeugen."
 
Nach Lektüre dieser Meldung stellt sich uns die Frage, wie die Öffentlichkeit ohne verbindliche Unterstützung der Unter­nehmen die Komplexität von Lieferketten durchdringen soll…
 
Lieferkettengesetz muss endlich für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen
„Wir sprechen uns als Wirtschaftsverband klar für die ge­setzliche Regelung der unternehmerischen Verantwortung entlang der Lieferkette aus", erklärt dagegen Dr. Katharina Reuter, die Geschäftsführerin von UnternehmensGrün.
„Im Gegensatz zu BDA, BDI und Minister Altmaier steht für uns außer Frage, dass die unternehmerische Verantwortung in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft bis zum Schutz der Menschen und der Umwelt in der eigenen Lieferkette reicht." In einem aktuellen Schreiben, das sie uns auf Anfrage kurz vor Drucklegung zukommen lässt, erklärt sie im Namen ihrer Mitglieder:
 
„Zukunftsfähiges Wirtschaften – das hat die Corona-Krise eindrücklich gezeigt – erfordert resiliente und transparente Beziehungen in den Lieferketten. Menschenrechtliche Sorg­faltspflichten für den Schutz von Arbeitnehmenden sowie Selbstständigen, die Teil der Wertschöpfungskette sind, soziale Mindeststandards, aber auch Arbeitsschutz und der Schutz der Umwelt müssen endlich einen gesetzlichen Rahmen bekommen. Viele Unternehmen wie Tchibo, VAUDE oder Hapag Lloyd zeigen heute schon, dass die Vorgaben umsetzbar sind, und fordern eine verbindliche Regelung. Hier braucht es endlich ein Level-Playing-Field (d.h. gleiche Wett­bewerbsbedingungen) für alle Wirtschaftsakteure. Unter­nehmen sind für ihre Lieferketten verantwortlich und müssen auch hierfür haftbar gemacht werden können.
 
Als Unter­nehmensverband plädieren wir für die schnelle Einführung des Lieferkettengesetzes noch in dieser Legislaturperiode, so wie es im Koalitionsvertrag festgelegt wurde. Dieses sollte für alle Unternehmen gelten, die Menschenrechtsrisiken in ihrer Wertschöpfungskette haben – nicht erst ab einer Größe von 500 Mitarbeitenden. Dies ist ein globales Gebot, da es viele Missstände nicht nur in weit entfernten Lieferketten wie in der Textilindustrie in Bangladesch oder beim Rohstoffabbau in der DR Kongo, sondern auch im Obst- und Gemüseanbau Südeuropas oder etwa in deutschen Schlachthöfen gibt. Die Regelungen können sich an den risikobasierten Ansätzen der größeren Unternehmen orientieren, die diese teilweise bereits jetzt umsetzen. Kleinere Unternehmen sollten mehr Zeit für die Umsetzung bekommen und – wenn möglich – eine beratende und/oder finanzielle Unterstützung für die Phase der Implementierung. Ein ambitioniertes Lieferkettengesetz in Deutschland ist auch ein wichtiger Standortfaktor für das Gütesiegel Made in Germany, das derzeit enorm Schaden durch unethisches Wirtschaften von deutschen Unterneh­men wie Tönnies oder Wirecard nimmt.
 
Es ist leider immer noch ökonomisch attraktiver, nicht nach­haltig zu produzieren. Und es ist bequemer, wenn man sich nicht um giftige Chemikalien in Produktionsprozessen oder um Verantwortung für die menschenrechtlichen Sorgfalts­pflichten in der eigenen Lieferkette schert. Aber das darf nicht die Zukunft des Wirtschaftens sein. Die Politik ist hier in der Pflicht. Unsere Unternehmen warten händeringend auf gesetzliche Vorgaben für ein Level-Playing-Field, damit faire Marktbedingungen für verantwortungsvolles Wirtschaften geschaffen werden, die für alle gelten."
 
Hinweis: Weitere Infos zum Lieferkettengesetz finden Sie im Heft im Heft "Das Lieferkettengesetz" von forum 01/2021 - SOS - Rettet unsere Böden!, das auf einer Studie des Handelsblatt Research Institute basiert.


Dieser Artikel ist in forum 01/2021 - SOS – Rettet unsere Böden! erschienen.



     
        
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