Kohlegesetz: Viel Geld für zu wenig Klimaschutz und zu wenig Schutz vor Folgekosten

FÖS fordert zusätzliche Instrumente, die CO2-Emissionen aus Kohlestrom schneller reduzieren – beispielsweise einen nationalen CO2-Mindestpreis für den Stromsektor.

Es besteht die Gefahr, dass die Steuerzahler*innen trotz der geplanten Braunkohle-Entschädigungen für Folgekosten aufkommen müssen. Die Entwürfe des Gesetzestexts zum Kohleausstieg und des öffentlich-rechtlichen Vertrags zeigen: Die komplizierten Regelungen versuchen Schlupflöcher zu stopfen, sie sichern die Folgekostenfinanzierung jedoch nach wie vor nicht ausreichend ab.
 
Es besteht die Gefahr, dass die Steuerzahler*innen trotz der geplanten Braunkohle-Entschädigungen für Folgekosten aufkommen müssen. © herbert2512, pixabay.comNächste Woche soll das "Kohleausstiegsgesetz" nun endlich abgeschlossen werden - darin vorgesehen ist eine Entschädigungszahlung für Braunkohlekraftwerke in Höhe von 4,35 Mrd. Euro. Angesichts der sehr späten Ausstiegstermine insbesondere für die Braunkohle ist das viel Geld. Damit sollte zumindest sichergestellt werden, dass die absehbaren Folgekosten der Kohlenutzung später von den Betreibern übernommen werden - und nicht vom Staat. "Wir brauchen jetzt umgehend zusätzliche Instrumente, die CO2-Emissionen aus Kohlestrom schneller reduzieren - beispielsweise einen nationalen CO2-Mindestpreis für den Stromsektor. Nur so kann das Pariser Klimaabkommen umgesetzt werden", fordert Uwe Nestle, Geschäftsführender Vorstand des FÖS.
 
Der Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gibt Aufschluss über Details der Entschädigungszahlung an Braunkohlekraftwerke. Die grundsätzliche Frage, wofür die Entschädigungen gezahlt werden, bleibt jedoch nach wie vor unbeantwortet. Objektive Kriterien zur Begründung der Zahlungen an RWE und Leag sind auch in den aktuellen Entwürfen nicht enthalten. Für die Öffentlichkeit ist nicht nachvollziehbar, für welche finanziellen Verluste die Braunkohleunternehmen entschädigt werden sollen.
 
Positiv zu bewerten ist, dass das Geld für die Finanzierung von Tagebaufolgekosten genutzt werden soll. Entschädigungen für das Lausitzer Revier in Höhe von 1,75 Mrd. Euro sollen an die Zweckgesellschaften in Brandenburg bzw. Sachsen gehen, welche speziell für diese Aufgabe gegründet wurden. Zudem enthält der Vertrag einige Bestimmungen, mit denen die Mittel auch vor einer Insolvenz der Leag geschützt werden sollen.
 
Entschädigungen für das Rheinische Braunkohlerevier in Höhe von 2,6 Mrd. Euro fließen dagegen direkt an RWE Power und werden nicht speziell für die Folgekosten gesichert. "Das Geld verschwindet im Unternehmen und es ist nicht gesichert, dass es dann tatsächlich noch verfügbar ist, wenn es gebraucht wird", kritisiert Isabel Schrems, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim FÖS und ergänzt: "Immerhin soll durch eine Verbesserung bei der Konzernhaftung verhindert werden, dass sich der Mutterkonzern RWE dann aus der Verantwortung stehlen kann."
 
"Die Bemühungen zur Sicherung der Gelder für die Tagebaufolgekosten sind im Kohlevertrag klar erkennbar. Ob das am Ende hilft, muss aber leider immer noch bezweifelt werden. Sicherheitsleistungen zu verlangen wäre die einfachere und sichere Alternative gewesen", fasst Swantje Fiedler, wissenschaftliche Leiterin des FÖS, zusammen. So haben die zuständigen Bergbehörden laut Bundesberggesetz schon heute die Möglichkeit Sicherheitsleistungen zu erheben. Diese würden sicherstellen, dass die Mittel zur Rekultivierung und Wiedernutzbarmachung zur Verfügung stehen.
 
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