Klimaschutzgesetz: Zivilgesellschaft stellt Mindestanforderungen vor
Klima-Allianz Deutschland kritisiert die mangelnden Ambitionen des Gesetzes
Mit einem Klimaschutzgesetz möchte die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleisten. Der Referentenentwurf aus dem Bundesumweltministerium wurde nun öffentlich. Die Klima-Allianz Deutschland begrüßt diesen Schritt, kritisiert aber an dem Gesetz mangelnde Ambitionen. Das zivilgesellschaftliche Bündnis reagiert mit einer Liste von Mindestanforderungen, die das Gesetz zu erfüllen habe.

Die Klima-Allianz Deutschland begrüßt, dass im Referentenentwurf des BMU eine Ressort-Verantwortung vorgesehen ist, mit der es zur Aufgabe der jeweiligen Ministerien wird, sowohl Maßnahmenpakete zu erarbeiten als auch sicherzustellen, dass die erforderlichen Mittel zur Zielerreichung verfügbar sind. „Ebenfalls positiv zu bewerten ist, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig und unabhängig überprüft werden soll. Wenn ein Ministerium die Vorgaben nicht erreicht, muss es teure Emissionszertifikate aus eigener Tasche bezahlen", so Averbeck weiter. Dies seien wichtige Hebel, um die Ministerien in die Verantwortung zu nehmen.
Folgende Mindestanforderungen muss das Klimaschutzgesetz als Rahmen eines Gesetzespakets aus Sicht der Klima-Allianz Deutschland erfüllen:
- Das Klimaschutzgesetz muss als Langfristziel die weitestgehende Treibhausgasneutralität bis 2050 – d.h. mindestens 95 Prozent Treibhausgas-Reduktion gegenüber 1990 – und daran angepasste Zwischenziele rechtsverbindlich festlegen.
- Die im Klimaschutzplan 2050 definierten sektorspezifischen Reduktionsziele für 2030 müssen als Mindestziele im Gesetz festgeschrieben und mit jährlichen Budgets von jetzt bis 2030 dem Verantwortungsbereich der jeweiligen Bundesministerien zugeordnet werden, mit der Maßgabe, sie zeitnah an die Anforderungen des Pariser Abkommens und gegebenenfalls revidierte EU-Klimaziele anpassen zu können.
- Die Sektorziele 2030 müssen mit konkreten, sektorspezifischen Maßnahmenplänen unterlegt werden, die geeignet sind, die Klimaziele zu erreichen und deren Wirksamkeit regelmäßig überprüft wird. Die zentralen Maßnahmen und Zielsetzungen der Sektoren sollen ebenfalls gesetzlich verankert werden. Mit einer im Gesetz zugewiesenen Ressort-Verantwortung ist es die Aufgabe der jeweiligen Ressorts, sowohl Maßnahmenpakete zu erarbeiten als auch sicherzustellen, dass die erforderlichen Mittel zur Zielerreichung verfügbar sind. Gleichzeitig muss das Klimaschutzgesetz mit seinen übergeordneten Zielsetzungen und verfahrenstechnischen Vorgaben eine Koordinierung zwischen den Ressorts bewirken.
- Ein wirksames Klimaschutzgesetz braucht effektive Korrekturmechanismen zur Nachsteuerung. Deshalb müssen im Gesetz wirksame Bestimmungen zum Monitoring und konkrete Zeitpunkte für die Überprüfung der Ziele und Instrumente festgeschrieben werden.
- Das Klimaschutzgesetz muss zudem die Klimaschutz-Vorbildfunktion des Bundes regeln, nicht nur bei der Bewirtschaftung von Gebäuden und Liegenschaften, sondern auch bei der Beschaffung, den Anlageentscheidungen für Vermögen der öffentlichen Hand und bei der Vergabe von Leistungen. Das Klimaschutzgesetz kann eine wichtige Grundlage sein, damit Klimaschutz zur Pflichtaufgabe der Kommunen wird.
- Darüber hinaus sollen im Gesetz übergeordnete Regulierungsvorhaben definiert werden, die zur Einhaltung der Klimaziele beitragen. Wesentliche Handlungsfelder sind hierbei insbesondere: CO2-Bepreisung, Steigerung der Energieeffizienz sowie Vorschriften für den öffentlichen und privaten Finanzsektor, um klimabezogenes Risikomanagement, Transparenz und treuhänderische Pflichten auf Akteurs- und Produktebene sicherzustellen.
- Durch das Klimaschutzgesetz soll die mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 eingeführte Pflicht eines jährlichen Klimaschutzberichts dauerhaft gesetzlich geregelt werden. Als unabhängige Institution mit Überwachungs- und Beratungsfunktion soll eine Klimaschutzkommission berufen werden.
- Die Prüfung jedes Gesetzentwurfs auf seine Vereinbarkeit mit dem Klimaschutz soll als Mittel wirksamer Kontrolle durch das Gesetz verpflichtend werden.
Kontakt:
Julia Dittmann, Klima-Allianz Deutschland | julia.dittmann@klima-allianz.de | www.klima-allianz.de
Julia Dittmann, Klima-Allianz Deutschland | julia.dittmann@klima-allianz.de | www.klima-allianz.de
Umwelt | Klima, 22.02.2019

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