Kampagne für Saubere Kleidung begrüßt Sorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen

Globalisierung gerecht gestalten – Für nachhaltige Lieferketten

In forum 01/2019 beleuchten wir einen Sektor der Textilbranche der bislang wenig Beachtung fand: Berufsbekleidung. Der Fokus auf Funktion und Langlebigkeit treibt nachhaltige Innovationen voran.
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Die Kampagne für Saubere Kleidung begrüßt, dass das Bundesministerium für internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung nun einen Gesetzentwurf zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für Unternehmen vorgelegt hat. Auf dem gerade zu Ende gegangenen Berliner Zukunftsforum „Globalisierung gerecht gestalten – Für nachhaltige Lieferketten" hat Bundesentwicklungsminister Gerd Müller bekräftigt, dass er „Unternehmen gesetzgeberisch in die Pflicht" nehmen wird, sollte ihre freiwillige Selbstverpflichtung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nicht ausreichen.
 
Gegenwärtig evaluiert die Bundesregierung die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte, der Mindeststandards für Unternehmen formuliert. „Wir fordern seit vielen Jahren Gesetze zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, weil freiwillige Maßnahmen bisher zu keinem systemischen Fortschritten geführt haben", so Dietrich Weinbrenner, kirchlicher Beauftragter für nachhaltige Textilien.
 
Gesetzentwurf sieht vor, Unternehmen in die Pflicht zu nehmen um Mindeststandards für Umweltschutz und Arbeitsbedingungen an den Herstellungsorten zu gewährleisten. © Rhugved Kandpile, pixabay.comDer Gesetzentwurf betrifft Großunternehmen, die in Konflikt- und Hochrisikogebieten oder in einem Hochrisikosektor tätig sind. Hierzu zählt auch die Bekleidungsindustrie. „Der Großteil der Bekleidungsproduktion erfolgt unter enormen Preis- und Zeitdruck. Grundlegende Arbeitsrechte werden massiv verletzt, sei es in Asien, Lateinamerika oder Osteuropa", so Maik Pflaum von der Christlichen Initiative Romero.
 
Bestimme Kernelemente des Gesetzentwurfs hält die Kampagne für Saubere Kleidung für unverzichtbar: kontinuierliche Risikoanalyse durch die Unternehmen, Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, ein Compliance-Beauftragter, ein Beschwerdemechanismus, Schutz von Hinweisgebern, Pflicht zu öffentlicher Berichterstattung und Sanktionen bei Nichtbefolgung.
 
„Ganz wichtig ist uns, dass sich der Gesetzentwurf auf die gesamte Lieferkette bezieht. Denn überall stoßen wir auf Arbeitsrechtsverletzungen", sagt Ingeborg Mehser vom Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt.
 
Auf dem Zukunftsforum hat Bundesminister Hubertus Heil (BMAS) in einer Grundsatzrede zu „Sozialstandards in globalen Lieferketten" den Vorstoß des BMZ unterstützt. Die „Kampagne für Saubere Kleidung" begrüßt diese Positionierung des BMAS und fordert auch die anderen Akteure in Bundesregierung und Parlament auf, eine Einführung gesetzlicher Regelungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für Unternehmen zeitnah zu beschließen.
 
Die Kampagne für Saubere Kleidung ist ein internationales Netzwerk, das sich für die Rechte der Arbeiter*innen in den Lieferketten der globalen Bekleidungsindustrie einsetzt.
 
Kontakt: Kampagne für Saubere Kleidung/Christliche Initiative Romero (CIR)
cir@ci-romero.de | www.ci-romero.de


     
        
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