Kleine und mittelständische Unternehmen stärken
EU-Kommission eine Richtlinie über „unlautere Handelspraktiken“ vor
Eine freie Marktwirtschaft lebt vom Wettbewerb und dadurch oft von dem Druck nach niedrigen Preisen und hohem Ertrag. Beim Handeln mit Lebensmitteln ist das besonders fatal. Deswegen schlägt die EU-Kommission eine Richtlinie über „unlautere Handelspraktiken" vor. Die österreichische Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger setzt das Thema auf die Prioritätenliste der Ratspräsidentschaft. Die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) begrüßt dieses Vorgehen sehr, da ein faires Miteinander eines der Kernprinzipien der Ökolebensmittelwirtschaft darstellt.

Die Kommission möchte Regeln etablieren, die beispielsweise Zahlungsbedingungen für verderbliche Ware festlegen oder einseitige Vertragsänderungen verbieten. Zudem sollen Regeln, z.B. für Werbekostenzuschüsse und Listungsgebühren, die Bezahlung eines Lieferanten und die Bewerbung oder Vermarktung von Lebensmitteln enthalten sein.
Viele der angesprochenen Probleme sind Öko-Lebensmittelherstellern nur allzu bekannt. „Landwirtschaft und Verarbeitung, so wie wir sie betreiben, sind nicht standardisierbar. Vor allem wenn man Boden und Biodiversität schützt", so Josef Eder, AöL-Vorstand und Inhaber der Biohofbäckerei Mauracher. „Deswegen ist ein Marktzugang auf Augenhöhe zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen und globalen Playern sehr wichtig. Systeme, um hier zu regulieren, fehlen und zerstören Landwirtschaft und Handwerk und gefährden das Leben in den Lebensmitteln. Was wir brauchen, ist eine neue Kultur, auch in der Folgekostenbewertung." Das Vorhaben der EU-Kommission, die Handelspraktiken weiterzuentwickeln, ist damit ein Schritt in die richtige Richtung.
Hintergrund
Unlautere Handelspraktiken sind Praktiken, die von der guten Handelspraxis abweichen und gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßen. In der Regel werden sie einem Handelspartner einseitig von einem übermächtigen Partner aufgezwungen. In der Lebensmittelversorgungskette kommen solche unlauteren Handelspraktiken besonders häufig vor, da es bei den Verhandlungspositionen der einzelnen Akteure erhebliche Unterschiede gibt. Besonders kleine und mittelständisch geprägte Unternehmen der Landwirtschaft und des verarbeitenden Gewerbes sind schnell in ihrer wirtschaftlichen Lebensfähigkeit beeinträchtigt, wenn sie mit den wenigen marktdominierenden Handelsunternehmen über z.B. ihre Listung verhandeln. Durch den Vorschlag der Kommission sollen nun kleine und mittelständische Unternehmen gestärkt werden. Für die Durchsetzung der neuen Vorschriften wird eine Behörde zuständig sein, die die Mitgliedsstaaten jeweils benennen sollen und bei der die Parteien z.B. anonym Beschwerde einlegen können.
Kontakt: Anne Baumann, Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller e.V.
Wirtschaft | Branchen & Verbände, 24.07.2018

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