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Decken sich Anspruch und Wirklichkeit in der gesetzlichen CSR-Berichterstattung?

Umfassende Studie zu Mehrwert und Grenzen der nichtfinanziellen Berichterstattung

  • Stakeholder wünschen nicht-finanzielle Berichterstattung zu allen gesetzlich geforderten Mindestaspekten
  • Bessere Vergleichbarkeit der CSR-Berichterstattung durch Standardisierung
  • CSR-Berichterstattung sollte losgelöst vom Jahresabschluss erfolgen
Dies ergab eine Befragung von rund 500 Experten durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz und die Beratungsgesellschaft Stakeholder Reporting. Werden diese Erwartungen erfüllt? Was leisten die Erstberichte, wo müssen sie besser werden und was bedeutet dies für die Unternehmen?

Diese Fragen sind Gegenstand einer umfassenden Studie zu Mehrwert und Grenzen der nichtfinanziellen Berichterstattung. Die Studie wird im Juni in einer Workshop-Reihe vorgestellt und diskutiert. Eine Anmeldung ist über die Websites von Ebner Stolz und Stakeholder Reporting möglich.

© Stakeholder Reporting GmbH, 16.05.2018
Die Studie setzt sich aus drei Teilen zusammen. Von Januar bis März 2018 wurde zunächst eine Stakeholder-Umfrage durchgeführt. Dabei wurden die Anforderungen an die CSR-Berichterstattung untersucht. Im zweiten Schritt erfolgt eine Analyse der bisher veröffentlichten nichtfinanziellen Berichte. Den dritten Baustein bildet ein Abgleich des definierten Anspruchs mit der Unternehmensrealität.

Die zum Auftakt der Studie durchgeführte Stakeholder-Befragung brachte folgende Aspekte zutage: 
  • Mehrheit für Wahlfreiheit bei der Berichterstattung
    73 Prozent der befragten Stakeholder halten es für wichtig, dass Unternehmen bei der nichtfinanziellen Berichterstattung ein eigenständiges, vom Lagebericht losgelöstes Format nutzen dürfen. Damit könnten die CSR-Berichte stärker die zukünftigen Ziele und deren Überprüfung thematisieren und sich vom strengen Bezug auf das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr lösen.

  • Standardisierung erwünscht
    Mehr als die Hälfte der Befragten wünschen, dass die Vergleichbarkeit der Berichte durch die Verwendung von einheitlichen Rahmenwerken oder branchenspezifischen Vorgaben sichergestellt wird.

  • Umweltbelange und Menschrechte zentral
    Neben dem Wunsch, über Umweltbelange informiert zu werden, legen die Stakeholder auch großen Wert auf eine Auseinandersetzung mit dem bisher weniger beachteten Thema Menschenrechte. Hier zeigt sich offenbar auch die Aufwertung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte.
Kontakt: Michael Winter, Stakeholder Reporting | michael.winter@stakeholder-reporting.com


     
        
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