„Faire Integration“ startet mit arbeits- und sozialrechtlicher Beratung von Geflüchteten

Neues Netzwerk an Beratungsstellen für geflüchtete Personen nimmt die Arbeit auf.

Die Beratungsstellen im Rahmen des neuen Projektes „Faire Integration" sollen Geflüchtete über ihre Rechte als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer informieren und dadurch vor Benachteiligung und Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt schützen. Den Auftakt bildete ein Vernetzungstreffen der Beratenden und Projektverantwortlichen aus allen sechzehn Bundesländern am 30. und 31. Januar 2018 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berlin, organisiert von der „Fachstelle Einwanderung" im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)".
 
Ein arbeits- und sozialrechtliches Beratungsangebot für Geflüchtete wird dringend gebraucht. Mehr und mehr der in den vergangenen Jahren nach Deutschland geflüchteten Personen nehmen eine Ausbildung oder Arbeit auf. Viele von ihnen finden zunächst eine Arbeit in Helfertätigkeiten im Niedriglohnbereich. Erfahrungen aus Beratungsstellen für Beschäftigte aus Mittel- und Osteuropa, wie etwa im DGB-Projekt „Faire Mobilität", zeigen, dass es für Beschäftigte entscheidend ist, ihre Arbeitnehmerrechte zu kennen, um sich vor Benachteiligung und Ausbeutung zu schützen. Über das neue Beratungsangebot werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Fluchthintergrund darin gestärkt, ihre Rechte einzufordern und durchzusetzen. „Faire Integration" ist damit ein wichtiger Schritt im Hinblick auf eine gelungene Integration von Geflüchteten in Deutschland.
 
Mit dem Aufbau der bundesweiten Beratungsstellen wurde das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)" beauftragt. Dabei wird es durch das DGB Bildungswerk unterstützt. Vor Ort sind die Beratungsstellen bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt, die bereits über Erfahrung in der arbeits- und sozialrechtlichen Beratung verfügen. Damit fließen in das Netzwerk sowohl wertvolle Kompetenzen aus der gewerkschaftsnahen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerberatung als auch aus der Anerkennungs- und Integrationsberatung von Geflüchteten ein.
 
Die Beratung, die jetzt in den einzelnen Bundesländern sukzessive anläuft, soll in verschiedenen Sprachen angeboten werden. Im Rahmen des Netzwerks werden zudem Informationsmaterialien für Beschäftigte erarbeitet und eine Internetseite erstellt. „Faire Integration" wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Bundesmitteln gefördert und ist zunächst bis Ende 2018 angesetzt. Das erste Projektjahr dient vor allem dem Aufbau der Beratungsstellen, der Erhebung der regionalen Bedarfe und Sammlung erster Erfahrungen in der Beratung. Eine Verlängerung des Projekts über 2018 hinaus wird angestrebt.
 
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)"
Auf Bundesebene wird das Förderprogramm über das IQ Multiplikatorenprojekt Transfer organisiert. MUT IQ besteht aus ebb Entwicklungsgesellschaft für berufliche Bildung mbH, Köln und der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e.V., Düsseldorf.  
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)" zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Daran arbeiten bundesweit Landesnetzwerke, die von Fachstellen zu migrationsspezifischen Schwerpunktthemen unterstützt werden. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).
 
 
Kontakt:
Jochen Empen Projektleiter „Support Faire Integration" |jochen.empen@dgb-bildungswerk.de | www.netzwerk-iq.de

Gesellschaft | Migration & Integration, 01.02.2018

     
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