Kostenloses Whitepaper zur CSR-Berichtspflicht
7 Schritte zu einer rechtskonformen nichtfinanziellen Berichterstattung

Das bedeutet in der Praxis, dass „große" kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Sinne des §267 Abs. 3 HGB, die zudem über mehr als 500 Mitarbeiter verfügen, verpflichtet werden, ihren Konzernlagebericht ab dem 01.01.2017 um Angaben zu bestimmten nichtfinanziellen Aspekten zu ergänzen oder einen separaten nichtfinanziellen Bericht zu erstellen. Die Richtlinie führt explizit auf, über welche Aspekte berichtet werden muss.
In unserem kostenlosen Whitepaper erhalten Sie jetzt exklusiven Einblick, wie Sie in nur 7 Schritten zu einer rechtskonformen nichtfinanziellen Berichterstattung gelangen und diese richtig umsetzen.
Kontakt:
Wirtschaft | CSR & Strategie, 22.02.2017

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