Bundesregierung verspielt Chance auf Schutz der Menschenrechte

Nationaler Aktionsplan bleibt weit hinter Erwartungen zurück

Drei Tage vor Weihnachten steht fest: Die Bundesregierung will deutsche Unternehmen auch in Zukunft nicht zur Achtung der Menschenrechte im Ausland verpflichten. Mit einem schlagkräftigen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) wäre dies möglich gewesen. Der heute im Kabinett verabschiedete Aktionsplan verzichtet jedoch auf jede Verbindlichkeit – sogar für Unternehmen in öffentlichem Eigentum. Opfer von Menschenrechtsverletzungen in Zulieferbetrieben deutscher Unternehmen haben weiterhin kaum eine Chance auf Abhilfe und Wiedergutmachung.
„Der heute verabschiedete Aktionsplan bleibt zahnlos", resümiert INKOTA-Geschäftsführer Arndt von Massenbach. „Zwar werden klare Erwartungen an deutsche Unternehmen formuliert, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umzusetzen. Doch Unternehmen, die diese Erwartungen ignorieren, brauchen keine Konsequenzen zu befürchten." Eine der wenigen konkreten Vorgaben ist, dass die Hälfte aller Unternehmen mit über 500 MitarbeiterInnen bis 2020 Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integrieren müssen. Doch auch hier bleibt eine Hintertür so groß wie ein Scheunentor: Sie dürfen auch schlicht begründen, warum dies nicht geschehen ist.

Die Bundesregierung will dieses (Nicht-)-Handeln der Unternehmen bis 2020 lediglich beobachten und dann erneut die Möglichkeit verbindlicher Regelungen prüfen. „Wenn die 2020-Zielmarke nicht erreicht wird, muss schon jetzt klar sein, dass ohne weitere Zwischenschritte eine gesetzlich verbindliche Regulierung in Kraft tritt", fordert deshalb von Massenbach. Auch die im NAP hervorgehobenen Multi-Stakeholder-Initiativen wie das Bündnis für nachhaltige Textilien können gesetzliche Regeln nicht ersetzen, sondern diese allenfalls sinnvoll ergänzen.

Eine der größten Schwachstellen des NAP ist aber die Begrenzung auf präventive Maßnahmen. „Die Bundesregierung verschließt die Augen davor, dass es täglich zu Verletzungen von Arbeits- und Menschenrechten in den Lieferketten von deutschen Unternehmen kommt", so von Massenbach. Die Näherin aus Bangladesch, die unter menschenverachtenden Bedingungen arbeitet oder Opfer eines Fabrikunglücks geworden ist, habe beispielsweise praktisch keine Chance, ihr Recht auf Abhilfe oder Entschädigung an deutschen Gerichten geltend zu machen. „Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass der NAP die notwendige Reform der zivilrechtlichen Verfahren komplett ausklammert."

Auch bei den staatlichen Hausaufgaben bleibe der Aktionsplan weit hinter den Erwartungen zurück. „Bei der Außenwirtschaftsförderung, bei Subventionen oder bei der öffentlichen Beschaffung – also auch überall dort, wo der Staat selbst am Hebel sitzt – nimmt er seine Verantwortung nicht wahr", beklagt von Massenbach. Jegliche Form der Vergabe öffentlicher Mittel müsse als Instrument begriffen werden, um die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten konkret zu erwirken. „Hier muss es klare Ausschlusskriterien geben." Nicht zuletzt bei Unternehmen im öffentlichen Eigentum sollte der Staat die Umsetzung menschenrechtlicher Schutzpflichten sicherstellen.
 
Kontakt: Arndt von Massenbach, INKOTA-Netzwerk | massenbach@inkota.de | www.inkota.de


     
        
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