82 Leistungen. Ein Vertrag. Ein Preis. Transformation as a Service - Planungssicherheit statt Projekte

Appell an die Bundesregierung:

Keine Kinderarbeit bei öffentlich eingekauften Waren

Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Produkte, die der Staat einkauft, keinesfalls durch Kinderhand entstanden sind. Das fordert das aus 52 zivilgesellschaftlichen Organisationen bestehende CorA-Netzwerk für Unternehmens-verantwortung. Am Donnerstag wird im Bundestag in zweiter Lesung über den Gesetzes-entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts beraten, der die EU-Richtlinie (2014/24/EU) in nationales Recht umsetzen soll. Laut dem Entwurf bleibt es den bundesweiten Vergabestellen freigestellt, ob sie ein Unternehmen bei einem Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit von der Auftragsvergabe ausschließen wollen oder nicht.
 
„Die Bundesregierung hat die Pflicht, Kinder vor Ausbeutung zu schützen. Davon ist dieser Gesetzentwurf meilenweit entfernt", kritisiert Annelie Evermann, Referentin für nachhaltige Produktion und öffentliche Beschaffung bei Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung (WEED) den Entwurf. Gemäß der EU-Richtlinie sollen die Mitgliedsstaaten für die Einhaltung geltender umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge sorgen. Dazu gehören auch die Konventionen 138 und 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Kinderarbeit, denen sich die Bundesregierung verpflichtet hat. Sie regeln nicht nur das Mindestalter, sondern schließen die schlimmsten Formen von Kinderarbeit aus. Mittlerweile ist weitgehend anerkannt, dass diese Konventionen auch über Staatsgrenzen hinaus für globale Lieferketten gelten.
 
"Weltweit arbeiten rund 85 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen. Etwa zehn Prozent der Kinder stellen Produkte her, die in Industrieländer exportiert werden und Gegenstand der öffentlichen Beschaffung sein können. Dazu gehören Kleidung, Kaffee, Tee oder Kakao, aber auch Natursteine – oft unter prekären Bedingungen. Viele Kinder arbeiten beispielsweise ohne jegliche Schutzkleidung in Steinbrüchen, sind in direktem Kontakt mit gesundheitsschädlichen Pestiziden oder tragen schwere Lasten", erläutert Antje Ruhmann, Referentin für Kinderrechte bei terre des hommes.
 
„Die Bundesregierung muss Kinder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bestmöglich schützen", sagt Julia Otten, Referentin für zukunftsfähiges Wirtschaften in globalen Lieferketten bei Germanwatch. „Öffentliche Auftraggeber sollten Unternehmen vom Auswahlverfahren ausschließen müssen, wenn diese gegen das Verbot von Kinderarbeit verstoßen."
 
Quelle: WEED e.V. – World Economy, Ecology & Development | www.weed-online.org


     
        
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