WirtschaftsVereinigung Metalle zu den Beschlüssen des Bundestages

Energiepaket: Energiewende nur mit der Nichteisen(NE)-Metallindustrie

Die WirtschaftsVereinigung Metalle bezieht Stellung zu den Beschlüssen des Bundestages über die Gesetze für die Energiewende. Die politisch gewollte Neuausrichtung und Umsetzung der Energiepolitik sei ohne die energieintensiven Industrien nicht möglich.

"Ohne energieintensive Grundstoffe wie Aluminium, Kupfer, Zink, Blei, Nickel und andere Metalle wird kein Kraftwerk gebaut, kein Stromnetz betrieben, kein Strom aus Erneuerbaren produziert und keine Speicher hergestellt. Festzuhalten bleibt, dass viele gesetzliche Regelungen richtig sind, einige überstürzt getroffen wurden und manche Regulierungen unrealistisch bleiben", sagte Martin Kneer, Hauptgeschäftsführer der WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM).

Die Folgen des Kernkraft-Ausstiegs, der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien sowie der Emissionshandel sind für die energie- und wertschöpfungsintensive Nichteisen-Metallindustrie in Deutschland so zu gestalten, daß der Strom sicher und bezahlbar bleibt.

Wir lehnen Zwangsabschaltungen energieintensiver Unternehmen in angespannten Netzsituationen ab"
"Die Exporterfolge der deutschen Industrie und die Attraktivität des Industriestandortes Deutschland für Investoren hängen nicht zuletzt von einer jederzeit zuverlässigen Stromversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen ab", unterstrich Martin Kneer. "Mit den jetzigen Beschlüssen sind politische Eckpunkte fixiert. Der Realitätscheck wird in einem kontinuierlichen Monitoringverfahren erfolgen müssen. Gesellschaft und Industrie stehen bei der künftigen Energiepolitik vor großen Herausforderungen und vielen offenen Fragen, die den Standort Deutschland massiv tangieren. Die Energiewende wird nur mit einer bei Strompreisen und Netzsicherheit international wettbewerbsfähigen deutschen Industrie gelingen." so Kneer weiter.

Die NE-Metall-Branche begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts, durch Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes die rechtliche Grundlage für Verträge zwischen Netzbetreibern und Industrieunternehmen über zu- und abschaltbare Leistung zu verbessern. Jetzt müssen angemessene Entgelte vereinbart werden. Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur schließen flächendeckende Stromausfälle in Zukunft nicht mehr aus, da Kraftwerksleistung zur Aufrechterhaltung stabiler Stromnetze fehlt. Die Zahl kritischer Netzzustände hat seit Beginn des Kernenergie-Moratoriums stark zugenommen. "Wir lehnen Zwangsabschaltungen energieintensiver Unternehmen in angespannten Netzsituationen ab", erklärte Kneer. Einige Unternehmen der energieintensiven Industrien, bei denen dies technisch möglich ist, seien jedoch auf Basis klarer vertraglicher Regelungen bereit, Beiträge zur Netzstabilisierung zu leisten. Das vorhandene Potenzial zu- und abschaltbarer Lasten der Branche werde bisher ungenügend genutzt.

Für die Umsetzung der Energiewende ist ein Monitoring erforderlich. "Die Bundesregierung muss regelmäßig überprüfen, ob die Gesetze die gewünschte Wirkung haben und die Stromversorgung sicher und bezahlbar ist", so Kneer. Gegebenenfalls müsse nachjustiert werden.

Quelle:
Technik | Energie, 01.07.2011
     
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