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Vernichtungsverbot für Neuware

Deutsche Umwelthilfe warnt vor Verantwortungschaos und fordert 50 Prozent Reduktionsquote für Vernichtung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor dem Scheitern des Vernichtungsverbots für unverkaufte Kleidung und Schuhe: In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage offenbart die Bundesregierung wesentliche Versäumnisse bei der Umsetzung des seit Mitte Juli geltenden Gesetzes. Es ist weder klar, für welche Textilunternehmen die neuen Regelungen gelten, noch welche Ausnahmen der EU-Verordnungen in nationales Recht übernommen werden sollen. Zudem warnt die DUH davor, die Verantwortung für die Umsetzung an die Bundesländer abzuschieben.

Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe grundsätzlich nicht mehr vernichten. © The Digital Artist, ai-generated, pixabay.com
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:
Die Bundesregierung räumt auf faktisch jede zentrale Frage eine Wissens- oder Zuständigkeitslücke ein. Es gibt weder eine Liste der betroffenen Unternehmen noch ein Erfolgsziel oder belastbare Informationen zur Nutzung der Ausnahmen. Unsere Kernkritik – dass das Verbot durch weite Ausnahmen wirkungslos zu werden droht – wird durch die Antwort sogar bestätigt, da die Bundesregierung keinerlei Konkretisierung der Ausnahmen einräumt, was zu erheblichen Unsicherheiten bei Firmen und Behörden führen wird. Besonders problematisch: Der Bund erklärt den Vollzug vollständig zur Ländersache – ohne belegte Abstimmung, Ressourcenzusage und zentrale Kontrollinstanz. Damit droht ein Flickenteppich aus 16 unterschiedlichen Vollzugsniveaus, während sich der Bund aus der Verantwortung für die von ihm mitverhandelte EU-Regelung zieht. Wir fordern klare Strukturen, damit das neue Gesetz nicht einfach im Verantwortungschaos verpufft. Die Vernichtung von Neuware muss mindestens halbiert werden. Dafür braucht es eine Reduktionsquote von mindestens 50 Prozent."

Hintergrund:
Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe grundsätzlich nicht mehr vernichten. Dabei verwässern nach Einschätzung der DUH jedoch zahlreiche Schlupflöcher das Verbot: Beispielsweise bleibt eine Vernichtung von Neuware weiterhin möglich, wenn die Textilien erfolglos sozialwirtschaftlichen Einrichtungen als Spende angeboten wurden oder die Reparatur beziehungsweise Aufbereitung als zu teuer angesehen wird.

Links:

Kontakt: DUH, Barbara Metz | metz@duh.de | www.duh.de



     
        
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