Umwelt | Biodiversität, 12.05.2026
Glyphosat: EU-Kommission ignoriert Gerichtsurteil – Aurelia Stiftung setzt Frist
Glyphosats Zulassungsverlängerung durch Europäische Kommission von EU-Gericht als rechtswidrig verurteilt
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Die Fachwelt weiß, dass auf dem Bild kein Glyphosat gespritzt wird. Es zeigt aber das Problem der Spritzungen in blühende Pflanzenbestände. Foto von Florian Amrhein für die Aurelia Stiftung.
Am 7.5.2026 hat die Aurelia Stiftung von der EU-Kommission eine neue Entscheidung über die Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat verlangt. Sie hat der Kommission dafür eine Frist von zwei Monaten gesetzt. Falls sie dem nicht entspricht, folgt eine Untätigkeitsklage zur Durchsetzung geltenden Rechtes.
Grundlage ist das Urteil des EU-Gerichts vom 19. November 2025, das die bisherige routinemäßige Verlängerung von Pestizidzulassungen für rechtswidrig erklärt hat. Bei dem von Aurelia geführten Verfahren geht es nicht um einen Einzelfall – es betrifft über hundert weitere Pestizidwirkstoffe, die trotz nicht abgeschlossener Risikoprüfung verwendet werden. Diese Praxis darf nach Auffassung des Gerichts nur in begründeten Ausnahmefällen angewendet werden. Insbesondere muss geprüft werden, ob Hersteller selbst durch verspätete oder lückenhafte Daten zur Verzögerung beigetragen haben. Ist dies der Fall, muss die Genehmigung ausgesetzt werden.
„Das Urteil ist eindeutig. Jetzt muss die Kommission ihre Zulassungsverlängerungen an geltendem Recht und dem Vorsorgeprinzip ausrichten", so Thomas Radetzki, Gründer der Aurelia Stiftung.
Die Aurelia Stiftung setzt damit ihre Pionier-Arbeit im europaweiten Rechtskampf zum Schutz von Bienen und Biodiversität fort. Schon 2016 ist sie mit juristischen Mitteln gegen Glyphosat auf blühenden Äckern vorgegangen. Als erste Umweltorganisation hat sie 2021 ein Klagerecht gegen Pestizidentscheidungen der EU-Kommission erstritten und anlässlich der Zulassungsverlängerung von Glyphosat 2023 davon Gebrauch gemacht. Parallel zu diesem aktuellen, wegweisenden Erfolg klagt Aurelia gemeinsam mit der DUH gegen die zehnjährige Erneuerung der Zulassung von Glyphosat bis 2033.
Mehr Hintergrundinformationen zum Präzedenzfall, zur Fristsetzung und zu den Folgen finden Sie hier: www.aurelia-stiftung.de/2026/05/07/aurelia-stiftung-setzt-eu-kommission-frist-zur-glyphosat-entscheidung/
Kontakt: Aurelia Stiftung, Dr. Lisa Kroll | lisa.kroll@aurelia-stiftung.de | www.aurelia-stiftung.de
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