Garten-PV - Der Mini-Solarpark fürs Eigenheim
Technik | Energie, 30.01.2026

Machbarkeitsstudie zur Ansiedlung von PV-Anlagen auf bisherigen Weinbergflächen

Baden-Württemberg veröffentlicht Checkliste zur Eignung von Weinbauflächen für die Bebauung mit Freiflächenphotovoltaik

Das MLR hat die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH beauftragt, beispielhaft auf einer Weinbergfläche auf Gemarkung Erlenbach im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Realisierbarkeit einer PV Freiflächenanlage als Folgenutzung bisheriger Weinbergsflächen zu untersuchen. Da entsprechende Ideen der Folgenutzung immer wieder aufgebracht werden, jedoch keine konkreten Fakten oder auch Erkenntnisse aus vergleichbaren, bereits umgesetzten Vorhaben vorliegen, sollten mit der beispielhaften Untersuchung eines konkreten Standortes entsprechende Grundlagen ermittelt werden.
 
© Kelly, pexels.comLaut dem Ergebnis der Studie, die im Juni 2025 fertiggestellt wurde, wäre die Umsetzung einer PV-Anlage am konkreten Standort zwar möglich, allerdings aufgrund der erhöhten Kosten der Anlage unter den derzeitigen Rahmenbedingungen bei EEG-Ausschreibungen und Planungsdaten wirtschaftlich unterhalb einer ausreichenden Rentabilität und daher nicht zu empfehlen. 

Auftrag der Machbarkeitsstudie war es beispielhaft die einzelnen Projektschritte sowie die einzelnen Kostenpositionen für Errichtung, Betrieb und Unterhalt einer Anlage mit einer Projektfläche von 13 ha zu ermitteln, evtl. Hinderungsgründe herausarbeiten und eine Entscheidungshilfe für andere potenzielle Anlagen mit vergleichbaren Ausgangsbedingungen zu schaffen. Die Wirtschaftlichkeit ist ein zentraler Aspekt bei der Planung und Umsetzung von Frei-flächen-PV-Anlagen, insbesondere wenn diese unter schwierigeren topografischen Bedingungen auf ehemaligen oder nicht mehr genutzten Weinbergsflächen realisiert werden sollten. Im Vergleich zu klassischen Acker- oder Brachflächen stellen Weinbergstandorte besondere Anforderungen, die sich unmittelbar auf die Planungs-, Investitions- und Betriebskosten auswirken können. 

Aus planungsrechtlicher Sicht bestünden am konkreten Standort keine im Vorfeld erkennbaren absoluten Ausschlusskriterien, die das konkrete Vorhaben grundsätzlich verhindern würden. Es sind lediglich Restriktionskriterien zu beachten, die im weiteren Planungsverlauf entsprechend berücksichtigt und bewertet werden müssten. Auch aus technischer Perspektive ist die Umsetzung des Vorhabens grundsätzlich möglich. Weder topografische noch standortbedingte technische Hindernisse sind erkennbar, die die Installation und den Betrieb der geplanten Anlage erheblich beeinträchtigen würden. Auch die Anbindung der Anlage an das Stromnetz wäre technisch gut realisierbar.

Zur Ermittlung der Anlagenkosten als zentralem Kostenpunkt wurden indikative Angebote eingeholt. Grundlage bildete eine umfassende Datensammlung, u.a. ein detailliertes Höhenlinienmodell. Nur auf Basis dieses Geländemodells war es möglich, belastbare Kosten zu ermitteln, da die Neigungswinkel innerhalb des Plangebietes stark variieren. Der ermittelte Installationspreis liegt etwa 8–10 % über dem Niveau vergleichbarer Anlagen auf ebenem oder leicht geneigtem Gelände. Hauptursache sind die besonderen Anforderungen an Unterkonstruktion und Montage infolge der steilen Hanglage. Für die Erstellung des Bebauungsplans, eines Baugrundgutachtens, eines hydrologischen Gutachtens sowie die technische Betriebsführung wurden ebenfalls Kosten ermittelt. Neben den Investitionskosten wurden im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtung auch die voraussichtlichen Betriebskosten abgeschätzt (Aufwendungen für techn. u. kaufm. Betriebsführung, Wartung, Instandhaltung, Grünpflege, Versicherungen, admin. Aufgaben, Pachten sowie sonstige lfd. Kosten). Die Bestimmung des zu erwartenden Energieertrags erfolgte im Rahmen der Studie mit dem OnlineTool Photovoltaic Geographical Information System (PVGIS).

Im Rahmen einer Sensitivitätsbetrachtung wurden darüber hinaus mögliche Abweichungen bei den Investitions- und Betriebskosten, den zu erwartenden Stromerträgen, den Stromerlösen sowie bei den Konditionen der Projektfinanzierung analysiert. Auf Basis dieser Variation wurden die ökonomischen Risiken transparenter gemacht und gleichzeitig mögliche Handlungsspielräume identifiziert. 

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit ergibt die Analyse im Fazit, dass unter den Rahmenbedingungen im 1. Halbjahr 2025 eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung nicht gegeben ist. Jedoch zeigt die Sensitivitätsanalyse, dass bei einer Änderung bestimmter Parameter, wie z.B. Erhöhung der Erlöse, Reduktion der Investitionskosten oder Anpassung der Finanzierungsbedingungen, eine wirtschaftliche Realisierbarkeit in Zukunft ggf. möglich wäre. 

Deutlich wurde u.a. im Rahmen der Sensitivitätsanalyse, dass kleine Änderungen einiger Sensitivitäten großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit eines PV-Projektes haben. D.h. es ist zu empfehlen, dass potenzielle Projekte jeweils individuell bewertet werden.

Um die Ergebnisse auf andere potenzielle Flächen übertragen zu können, wurde daher eine Checkliste für mögliche Interessenten zur Prüfung der planerischen und technischen Kriterien am jeweiligen konkreten Standort erstellt.
 
Download:

Kontakt: Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, Ernst Berg | poststelle@lel.bwl.de | lelbwl.de



     
        
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