Umwelt | Klima, 25.07.2025

Deutschlands Klimapolitik ist verfassungswidrig

Internationaler Gerichtshof bestärkt neues Rechtsgutachten des Solarenergie-Fördervereins

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) sieht im aktuellen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) eine große Chance, den globalen Klimaschutz entscheidend voranzubringen. Zeitgleich stellt der SFV heute ein eigenes Kurzgutachten zur rechtlichen klimapolitischen Lage vor. Aus beiden Schriftstücken geht die enorme Bedeutung von konsequentem Klimaschutz hervor - das IGH formuliert die Verantwortung der Verursacher und macht den Weg frei für Schadensersatzansprüche, sowie ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen. Das Kurzgutachten des SFV wendet seinen Blick auf die deutsche Klimapolitik.
 
© Dagoberta, pixabay.com"Der Internationale Gerichtshof geht beim Klimaschutz weiter als frühere Gerichte. Er erkennt klar: Aus dem Pariser Klimaabkommen und den Menschenrechten ergibt sich, dass die Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit begrenzt werden muss. Das ist revolutionär", so Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Jurist und Mitverfasser der zweiten Klimaklage von SFV und BUND sowie des neuen Kurzgutachtens. "Deutschland ist verfassungrechtlich in der Pflicht zu ambitionierten Emissionsminderungen."

Das IGH-Gutachten muss auch für Deutschland ein Weckruf sein, die eigene Klimapolitik zu überprüfen und konsequenter umzusetzen. Das wird auch durch das neue Gutachten des SFV deutlich. In diesem argumentiert Felix Ekardt, dass die aktuellen Grundgesetzänderungen rund um das Sondervermögen keinen Einfluss auf die deutsche, menschenrechtlich begründete Pflicht zu rascherem und ambitionierterem Klimaschutz haben. Zuletzt wurden dort 100 Milliarden Euro zur Finanzierung von Maßnahmen festgeschrieben, die zur Klimaneutralität 2045 führen sollen. Das ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem Staatsziel von Klimaneutralität erst bis 2045.

"Deutschland kann sich die aktuelle Klimapolitik mit dem Zieljahr 2045 nicht mehr leisten, denn wir haben überhaupt kein Treibhausgas-Budget mehr. Die deutschen selbst gesteckten Ziele verfehlen nicht nur die 1,5 Grad, sondern auch den 1,75 Grad-Pfad bei weitem", so Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV. "Das Peinlichste ist, dass Deutschland es nicht mal schafft, diese völlig unzureichenden eigenen Ziele umzusetzen."

Das Kurzgutachten stützt die im September 2024 eingereichte Verfassungsbeschwerde von SFV und BUND beim Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde ist eine von dreien, die fünf deutsche Umweltverbände gemeinsam mit Kläger:innen aus allen Teilen der Gesellschaft gegen das unzureichende Klimaambitionsniveau der Bundesregierung sowie insbesondere die Entkernung des Klimaschutzgesetzes (KSG) erheben. Neben dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) führen die Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie auch Greenpeace und Germanwatch jeweils eine Beschwerde.

Links Die Klimaklage im Kurzrückblick
  • 2021 reichten SFV, BUND und Einzelkläger:innen eine Verfassungsbeschwerde ein - das Bundesverfassungsgericht gab ihnen teils recht und forderte schärfere Klimaziele.
  • 2024 folgte eine neue Klage gegen das überarbeitete Klimaschutzgesetz, insbesondere wegen der Streichung verbindlicher Sektorenziele.
  • 2025 SFV und BUND ergänzten die Klage im Juni 2025 mit einem Schriftsatz zum neuen Artikel 143h GG und verweisen auf kritische Gutachten zur Klimapolitik.
Mehr Infos

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) mit Sitz in Aachen gilt als der Pionier der deutschen Energiewende-Bewegung, der die Idee der kostendeckenden Einspeisevergütung für Ökostrom entwickelt hat. Im Jahr 2021 hat er mit seiner "Klimaklage" dafür gesorgt, dass das ambitionslose "Klimaschutzgesetz" nachgebessert werden musste. Der SFV arbeitet unabhängig von Politik und Wirtschaft. Spenden und Mitgliedsbeiträge machen dies möglich. 

Kontakt: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV), Susanne Jung | zentrale@sfv.de | www.sfv.de



     
        
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