Technik | Energie, 27.04.2024
Solarpaket 1 ist erst der Anfang
Initiatoren der Balkonsolar-Petition begrüßen Verabschiedung des Solarpakets und fordern die schnelle Umsetzung des Rechts auf Steckersolar und einer förderlichen VDE Norm
Die Verabschiedung des Solarpakets 1 bringt wichtige Vereinfachungen für die Energieerzeugung durch Steckersolargeräte. Allerdings stehen noch zentrale Änderungen aus, darunter die Freigabe in Miet- und Eigentumswohnungen und die Veröffentlichung der Produktnorm.
Heute haben Bundestag und Bundesrat gemeinsam das Solarpaket 1 und mit ihm wegweisende Vereinfachungen für das Balkonkraftwerk verabschiedet:
Die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber entfällt.- Die Anmeldung im Marktstammdatenregister wurde vereinfacht.
- Es muss nicht mehr auf den Einbau des Zweirichtungszählers gewartet werden; der Ferraris-Zähler darf zeitweise rückwärts laufen.
- Die Vereinfachungen gelten für Steckersolarkraftwerke mit bis zu 800 W Wechselrichterleistung (vorher: 600 W) und 2.000 W Modulleistung.
Damit erfüllen die Parlamente einen Teil der Forderungen der vor genau einem Jahr von über 100.000 Unterzeichnern getragenen Balkonsolar-Petition.
Die AG Balkonkraftwerk, in der sich die Initiatoren der Petition organisieren, begrüßt die Verabschiedung. Der Wissenschaftler und Youtuber Andreas Schmitz, a.k.a. "Akkudoktor”, welcher die Petition ins Leben gerufen hatte, freut sich: "Es war höchste Zeit, dass sich das Gesetz der Realität anpasst. Balkonkraftwerke sind für etwa zwei Millionen Nutzer bereits ein normaler Teil der eigenen Energieversorgung. Die bürokratischen Hürden, die der Nutzung im Weg stehen, müssen weg. Die jetzt beschlossenen Änderungen sind hierfür richtig und wichtig.”
Allerdings ist das Solarpaket 1 erst der Anfang.
Für den erwarteten Ausbau auf bis zu 12 Millionen Steckersolargeräte bis 2030 ist vor allem erforderlich, dass die Geräte auch an Miet- und Eigentumswohnungen genutzt werden können. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Bundesregierung befindet sich noch im parlamentarischen Prozess. Er sieht vor, dass die eigene Energieerzeugung in den Kreis der sogenannten "privilegierten Maßnahmen” aufgenommen wird, auf die Mietende und Wohnungseigentümer ein Recht haben. Dazu gehören bereits etwa der behindertengerechte Umbau oder der Einbau einer Wallbox zum Laden von E-Autos. Damit wären eine willkürliche Ablehnung durch Vermieter und Eigentümergemeinschaften sowie Auflagen, die bewusst gewählt werden, um den Einbau zu verhindern, nicht mehr möglich.
Das Gesetzgebungsverfahren stockt allerdings scheinbar aktuell, weil es in einem ganz anderen Bereich Dissens in der Ampelkoalition gibt: In derselben Gesetzesvorlage sollen auch virtuelle Wohneigentümerversammlungen ermöglicht werden. Einige Mitglieder der Regierungsparteien haben diesbezüglich Bedenken, welche den Fortgang des Verfahrens verzögern. Sebastian Müller von Verein Balkon.Solar, ebenfalls Teil der AG Balkonkraftwerk, meint "Es macht keinen Sinn, auf der einen Seite zu vereinfachen und auf der anderen Seite das Gesetz zu verzögern, das diese Vereinfachungen auch für alle nutzbar machen soll.” Die AG Balkonkraftwerk pocht daher auf eine schnelle Freigabe durch die Koalition.
Noch bleibt zudem die Frage nach der zulässigen Maximalleistung und der Art des Anschlusses offen. Während die Gesetzesvorlagen hier Grenzwerte von 800 Watt beim Wechselrichter und 2.000 Watt bei den Solarmodulen festlegen, sieht die kurz vor der Veröffentlichung stehende Entwurfsfassung einer VDE-Produktnorm für Steckersolargeräte bislang eine niedrigere Modulleistung vor und auch die Zulässigkeit des Anschlusses mit dem gebräuchlichen und bewährten Schutzkontaktstecker (sog. Schukostecker) ist dort noch in der Diskussion.
"Um wirklich einer Mehrheit der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, selbst Teil der Energiewende zu werden, müssen diese Punkte geklärt sein”, meint Christian Ofenheusle von der Beratungsagentur EmpowerSource. Gemeinsam mit den weiteren Akteuren der AG Balkonkraftwerk, wie Klimaschutz im Bundestag e.V., SunCrafter und Eigenenergiewende.de, wird also auch weiterhin daran gearbeitet werden, die verbleibenden Hürden abzubauen und das Balkonkraftwerk zum vollwertigen Teil der Energiewelt der Zukunft zu machen.
Kontakt: AG Balkonkraftwerk, Christian Ofenheusle | co@empowersource.de
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