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Kaminöfen: Droht ein Verbot durch das GEG?

Was ändert sich beim Heizen mit Holz durch das Gebäudeenergiegesetz?

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches im Sommer letzten Jahres für Aufregung gesorgt hat, zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen zu reduzieren. Es vereinheitlicht und ersetzt frühere Regelungen wie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

© Matt Seymor, unsplash.comDas GEG, umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt, setzt Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten, bei größeren Renovierungen von Bestandsgebäuden und soll Immobilienbesitzer auch zu einer Modernisierung ihrer Heizungsanlagen bewegen. Innerhalb der nächsten Jahre sollen so alle Heizungen in Übereinstimmung mit der noch zu erarbeitenden Energie- und Wärmeplanung der Kommunen gebracht werden. Ab Juli 2026 (Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. ab Juli 2028 (Kommunen unter 100.000 Einwohner) werden nur noch Heizungsanlagen, die sich zu mindestens 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien speisen, genehmigt und – mit Übergangsfristen und staatlicher Förderung – werden auch Bestandsheizungen modernisiert werden müssen.

Neben der Frage nach den Kosten für die Umrüstung, sorgte auch die Nichterwähnung von Holz als erneuerbare Energiequelle für Aufregung und Unverständnis, da Holz als nachwachsender Rohstoff von vielen Experten als klimafreundlicher Rohstoff betrachtet wird. Während richtige Holzheizungen kaum noch Verwendung finden, fragten sich auch viele Ofenbetreiber, ob ihre Wärmequelle zukünftig illegal sein würde. Doch diese Sorge stellt sich bei näherer Betrachtung schnell als unbegründet heraus. 

Zum einen bemühte sich die Bundesregierung klarzustellen, dass Holz nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei und zum anderen gehen Fachleute davon aus, dass Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen in den meisten Aspekten gar nicht direkt vom GEG betroffen sind, da es sich nicht um Heizungsanlagen handelt. Wer sich einen Kaminofen online kaufen möchte, kann dies daher fast ohne Bedenken tun, da beispielsweise alle bekannten Marken die relevanten Grenzwerte aus der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) einhalten.

Im Folgenden erklären wir genauer, weshalb sich Ofenbetreiber keine Sorgen um das GEG zu machen brauchen und welche Regelungen sie eventuell doch betreffen.

1. Fokus auf Gesamtenergieeffizienz

Das GEG konzentriert sich hauptsächlich auf die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Einzelraumfeuerstätten haben oft nur einen lokalen Einfluss auf die Beheizung einzelner Räume und werden in der Regel nicht als primäre Heizquelle für das gesamte Gebäude verwendet. Daher fallen sie nicht direkt unter die Kernanforderungen des GEG, die sich auf die Gesamtleistung des Gebäudes beziehen.

2. Ergänzende Heizquelle

Kaminöfen und ähnliche Einzelraumfeuerstätten werden oft als ergänzende Heizquellen oder aus ästhetischen Gründen genutzt, nicht als Hauptquelle der Raumwärme. Ihre Auswirkungen auf den Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes können begrenzt sein, insbesondere in gut isolierten und energieeffizienten Gebäuden.

3. Regelungen durch andere Gesetze und Verordnungen

Obwohl das GEG Einzelraumfeuerstätten nicht direkt adressiert, unterliegen Kaminöfen und ähnliche Geräte dennoch anderen relevanten Vorschriften und Normen. Beispielsweise gibt es spezifische Anforderungen und Grenzwerte für Emissionen von Feinstaub und anderen Schadstoffen, die durch die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) geregelt werden. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Umweltauswirkungen von Kaminöfen und ähnlichen Feuerstätten zu minimieren. Geprüfte Geräte mit Zertifizierung – beispielsweise nach der 2. Stufe BimSchV – können allerdings auch in den nächsten Jahren noch bedenkenlos betrieben werden.

4. Bestandsschutz und Übergangsregelungen

Selbst wenn ein Ofen nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht, heißt dies nicht unbedingt, dass er nicht mehr betrieben werden darf. Für bestehende Einzelraumfeuerstätten gelten oft Bestandsschutz und Übergangsregelungen, die eine Anpassung an neue Vorschriften über einen längeren Zeitraum ermöglichen. Neue und strengere Anforderungen richten sich in der Regel an Neugeräte oder werden nur bei wesentlichen Änderungen an bestehenden Installationen wirksam.

Fazit

Obwohl das GEG ein wichtiges Instrument zur Förderung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Gebäuden ist, behandelt es Einzelraumfeuerstätten nicht direkt, da sein Hauptfokus auf der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden liegt. Stattdessen werden Einzelraumfeuerstätten durch andere Vorschriften geregelt, die ihre Emissionen und Effizienz adressieren.

Ob Holz eine klimafreundliche oder gar die beste Art des Heizens ist, kann allerdings nicht nur allein durch die Wahl eines effizienten Ofens gewährleistet werden. Der Zugang zum Brennstoff oder auch die Art und die Herkunft des Brennholzes spielen eine große Rolle für die Klimabilanz dieser Form des Heizens.


     
        
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