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Wie Gebrauchtwagen die Nachhaltigkeit fördern können

Aus Gründen der Nachhaltigkeit stehen Mobilität und Verkehr derzeit im Fokus des öffentlichen Interesses. Deutschland muss bis 2045 klimaneutral werden und der Verkehrssektor ist einer der führenden Emittenten von Treibhausgasen. E-Fahrzeuge sind das Zugpferd der Politik und die Autofirmen bemühen sich im Schweinsgalopp, ihre Neufahrzeuge mit emissionsarmen Antrieben auszustatten. Bei diesen Maßnahmen wird ein riesiges Marktsegment größtenteils übersehen. 

Gebrauchtwagen neueren Datums können dazu beitragen, den Übergang zur Klimaneutralität auch für Haushalte mit kleinem Geldbeutel zu erleichtern. Für Second-Hand-Kfz wird keine Energie mehr zur Herstellung verbraucht, wodurch die Umwelt merklich entlastet wird. Zudem kann mit einer Gebrauchtwagengarantie dafür gesorgt werden, dass Reparaturen erstattet und das Budget entlastet werden.

Gebrauchtwagen bis ans Ende des Lebenszyklus nutzen

Funktionstüchtige Gebrauchtwagen können über die gesamte Lebensdauer gesehen eine bessere Umweltbilanz aufweisen als Neuwagen mit Elektroantrieb! © andreas160578, pixabay.comDer Übergang zur Klimaneutralität verlangt sowohl von der Politik als auch von der Industrie und den Verbrauchern neue Denkansätze. Die Politik setzt vornehmlich auf E-Mobilität. Dementsprechend konzentriert sich die Automobilbranche derzeit auf die Verbesserung der Reichweite ihrer elektrisch betriebenen Fahrzeuge. 

Großes Potenzial zur Sicherung der Lebensgrundlagen liegt in der Hand der Konsumenten. Ziehen diese den Kauf eines gut erhaltenen Gebrauchtwagens dem eines Neuwagens vor, können viele Tonnen an Treibhausgasen eingespart werden, die bei der Produktion und beim Vertrieb von fabrikneuen Fahrzeugen entstehen. 

Dabei gilt es zu beachten, dass die Fahrzeuge die Abgasnormen der Europäischen Union (EU) einhalten. Eine Gebrauchtwagen-Versicherung von REKOGA finanziert eine ganze Reihe von Reparaturen und Wartungen, die den Lebenszyklus des Gebrauchten um Jahre verlängern.

Was wird unter einer Gebrauchtwagengarantie verstanden?

Eine Gebrauchtwagengarantie beziehungsweise Reparaturkostenversicherung übernimmt Werkstattkosten für Fahrzeuge, die aus zweiter Hand erworben werden. In der Regel beträgt die Laufzeit einer Gebrauchtwagengarantie ein Jahr. Manche Anbieter dehnen ihr Angebot bis auf sieben Jahre aus. Dies gilt auch für gebrauchte E-Fahrzeuge, die bisher allerdings noch nicht in großer Anzahl vorhanden sind.

Der Schutz ist gesetzlich nicht ausdefiniert und wird direkt beim Autohändler oder über einen spezialisierten Dienstleister abgeschlossen. Wer seinen Wagen aus privater Hand kauft, wendet sich am besten an einen Anbieter wie REKOGA, bei dem das Fahrzeug bequem online gegen Reparaturkosten versichert werden kann.

Was kostet eine Gebrauchtwagengarantie

Je nach Anbieter kostet eine Reparaturkostenversicherung zwischen 100 und 300 Euro im Jahr. Sie deckt weitaus mehr Schäden ab als die gesetzlich verankerte Sachmängelhaftung. So können unter Umständen auch Reparaturen in Rechnung gestellt werden, die schon vor dem Kauf aufgetreten sind. Die Werkstatt ist dabei frei wählbar.

Wann ist eine Gebrauchtwagengarantie zu empfehlen?

Die Reparaturkostenversicherung ist dann zu empfehlen, wenn es sich bei den Fahrzeugen um neuere Modelle handelt. Auch Käufer von gebrauchten Mittel- und Oberklassewagen profitieren von dem Schutz. Großen Nutzen aus der Versicherung ziehen Halter von gebrauchten E-Fahrzeugen. Dieser Markt wird sich zukünftig explosionsartig ausweiten. Bei allen drei Fahrzeugarten können kleinere Reparaturen schnell vierstellige Beträge kosten.

Bei älteren Fahrzeugen und Kleinwagen mit mehr als 150.000 km Laufleistung dagegen rechnet sich eine Gebrauchtwagenversicherung weniger. 

Was wird mit einer Gebrauchtwagengarantie abgedeckt?

Für eine Gebrauchtwagengarantie sind bisher keine rechtlich bindenden Regelungen ausgearbeitet worden, sodass es sich empfiehlt, die Leistungen der infrage kommenden Anbieter unter die Lupe zu nehmen. Die folgenden Schäden sollten abgedeckt sein:
  • Motor: Zylinder und Zylinderkopfdichtung, Ölkühlung, Antriebsscheibe, Kurbelgehäuse, Zahnriemen.
  • Bremsen: Bremszylinder und Bremskraftverstärker.
  • Lenkung: Hydraulikpumpe, Lenkgetriebe, elektronische Bauteile.
  • Elektrik: Lichtmaschine, Zündanlage und Zündspule, Klimaanlage, Kompressor, Steuergerät, Lüfter, Verdampfer, Anlasser, Kondensator.
  • Treibstoffanlage: Steuerungsventil, Kraftstoffpumpe, Turbolader, Vergaser, Einspritzdüsen, Einspritzpumpe, Luftmengenmesser, Drosselklappensteuerung.
  • Getriebe: Alle Innenteile und Gehäuse.
  • Kühlung: Kühler, Thermostat, Heizungskühler, Thermolüfter, Wasserpumpe.
  • Fahrdynamiksysteme: ASR, ASD, ABS, ESP, Vierradantrieb.
  • Sicherheitssysteme: Wegfahrsperre, Zentralverriegelung, Airbags und Sicherheitsgurte.
  • Kraftübertragung: Antriebsachsen und Antriebsgelenke, Kardanwelle.

Was ist beim privaten Autokauf zu bedenken?

Beim privaten Kauf eines gebrauchten Kfz schließt der Verkäufer nachträgliche Erstattungen in der Regel aus. Nur bei arglistig verschwiegenen Mängeln kann der Verkäufer in Regress genommen werden. Mit dem Abschluss einer Reparaturkostenversicherung werden Schäden abgedeckt, die schon vor dem Kauf bestanden und sich erst nach dem Besitzerwechsel bemerkbar machen.

Technik | Mobilität & Transport, 16.07.2023

     
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