Baumwollanbau in Indien: Fairtrade muss Standard nachschärfen
Fairtrade-Standard: SÜDWIND fordert Nachbesserung
Das SÜDWIND-Institut ruft Fairtrade dazu auf, den im Baumwollanbau angewendeten Fairtrade-Standard für Vertragsproduktion nachzubessern. Damit soll den Ergebnissen einer Vor-Ort-Recherche auf indischen Baumwollfeldern Rechnung getragen werden. Diese führte das SÜDWIND-Institut zusammen mit dem indischen Partner Center for Labour Research and Action (CLRA) in der Saison 2020/21 durch. Verglichen wurden in dieser nicht-repräsentativen Untersuchung die Arbeitsbedingungen auf Fairtrade-zertifizierten Baumwollfarmen mit denen auf konventionellen Baumwollfarmen.
Die Befragung von rund 270 Feldarbeiter*innen im Baumwollanbau in Indien zeigte, dass sich die Arbeitsbedingungen auf den Fairtrade-zertifizierten Baumwollfarmen kaum von jenen auf konventionellen Baumwollfarmen unterschieden: ob bei der Unterschreitung von Mindestlöhnen, bei Kinderarbeit außerhalb familiärer Arbeitszusammenhänge, bei Diskriminierungserfahrungen oder bei der fehlenden medizinischen Versorgung. Beobachtete Unterschiede scheinen eher im Zusammenhang mit verschiedenen Anbauregionen zu stehen:
„So wurden zum Beispiel in den Bundesstaaten Madhya Pradesh und Odisha die Mindestlöhne auf Fairtrade- und konventionellen Farmen deutlich unterschritten, während sie in Gujarat näher am Mindestlohn lagen oder diesen sogar überstiegen", so Dr. Sabine Ferenschild vom SÜDWIND-Institut. Während die beobachtete Kinderarbeit im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise stehen könnte und deshalb weiterer Nachforschungen bedarf, sieht das SÜDWIND-Institut die Ergebnisse zur Lohnsituation der Feldarbeiter*innen sehr kritisch. Menschenwürdige Arbeit kann mit solch niedrigen Löhnen nicht sichergestellt werden.
Die Grundproblematik liegt aus SÜDWIND-Sicht im angewandten Fairtrade-Standard: „Die vier untersuchten Kooperativen sind nach dem Fairtrade-Standard für Vertragsproduktion zertifiziert", so Ferenschild weiter. „Dieser Standard enthält in Bezug auf Arbeitsrechte nur die Kriterien ‚Keine Kinderarbeit‘, ‚Keine Zwangsarbeit‘ und ‚Keine Diskriminierung‘. Damit formuliert der Standard nicht einmal explizite Kriterien zu allen Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), zu denen auch die Gewerkschaftsfreiheit gehört. Das geht so nicht. Fairtrade muss diesen Standard dringend nachbessern."
Für das Fachgespräch legte Fairtrade eine schriftliche Stellungnahme vor, in der Fairtrade sich zu den Ergebnissen der Untersuchung äußerte. Neben Kritik am Zeitpunkt der Untersuchung in der Corona-Pandemie und an methodischen Aspekten äußerte Fairtrade aber auch: „Als lernende Organisation nehmen wir die Kritik sehr ernst und sind bemüht, auch unsere Standards und Programme entsprechend weiterzuentwickeln. Die Studienerkenntnisse werden sowohl in die Überarbeitung des Standards für Vertragsanbau als auch indirekt in die nächste Überarbeitung des Baumwollstandards einfließen. Eine Überprüfung der Standards ist bereits beantragt."
SÜDWIND wird die weitere Entwicklung begleiten.
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