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Klimaklage portugiesischer Kinder und Jugendlicher vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Klage richtet sich gegen 33 Staaten - darunter auch Deutschland

Gemeinsame Pressemitteilung Germanwatch / Fridays for Future Deutschland
 
Germanwatch hat gemeinsam mit Fridays for Future Deutschland (FFF) einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestellt, um einer Klimaklage von sechs portugiesischen Kindern und Jugendlichen als Streithelfer beizutreten. Sie unterstützen damit offiziell das Anliegen der jungen Klägerinnen und Kläger. Die Klage richtet sich gegen alle 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Russland, die Türkei und die Ukraine als weitere große europäische Emittenten. Diese Staaten verletzen nach Ansicht der klagenden Jugendlichen ihre Menschenrechte, da sie ihre Treibhausgase nicht ausreichend reduzieren, um die Erderhitzung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Sie berufen sich dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die nach ihrer Interpretation die europäischen Regierungen zu einer Reduktion von Treibhausgasen innerhalb ihrer Grenzen sowie zu einer Verantwortungsübernahme für die Emissionen, die im Ausland freigesetzt werden, verpflichtet. 
 
Klimaklage vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte richtet sich gegen 33 Staaten © Dominic Wunderlich, pixaba.comIn den vergangenen Jahren hat Portugal als Folge der Klimakrise starke Hitzewellen und dadurch beförderte Waldbrände erlebt. Ein Risiko, das sich im Laufe des Lebens der noch jungen Klägerinnen und Kläger weiter vergrößern wird.
 
Durch die Intervention möchten Germanwatch und FFF durch zusätzliche Argumente die Kläger und Klägerinnen in dem Verfahren gegen die Versäumnisse der beklagten Staaten beim Klimaschutz stärken. Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch: "Wir möchten in unserer Rolle als Streithelfer die Notwendigkeit und Machbarkeit ambitionierter Emissionsreduktionen verdeutlichen - insbesondere auch in Deutschland. Diese Argumente werden auch in der von Germanwatch und anderen Organisationen unterstützten Verfassungsbeschwerde gegen das unzureichende deutsche Klimaschutzgesetz der neun Kinder und Jugendlichen vor dem Bundesverfassungsgericht angeführt. Deutschland muss seinen Anteil leisten und Emissionen ausreichend und wirkungsvoll reduzieren, um Grundrechte und Freiheiten der heute jungen Menschen und nächsten Generationen zu schützen."
 
Maximilian Herzog, Aktivist bei FFF: "Den Kampf gegen die Klimakrise führen wir als Jugend nicht nur auf den Straßen, sondern auch vor Gerichten. Wir solidarisieren uns mit unseren Mitstreiter*innen aus Portugal, die deutlich machen, dass 33 Länder mit ihrer Klimapolitik schon heute fundamentale Menschenrechte verletzen. Diese Klage bietet eine historische Möglichkeit, Deutschland endlich zu konsequentem Klimaschutz zu verpflichten, wofür bereits 2019 über 1,4 Millionen Menschen in Deutschland demonstriert haben. Gemeinsam mit Germanwatch und führenden Wissenschaftler*innen möchten wir unseren Beitrag zum Erfolg dieser historischen Klage leisten."
 
Die Klage der Portugiesen wurde im September vergangenen Jahres beim EGMR eingereicht. Anstatt vor nationale Gerichte zu ziehen, wählten sie aufgrund der Dringlichkeit der Klimakrise den direkten Weg nach Straßburg und hatten bislang Erfolg: das Gericht nahm sich der Klage in einem Schnellverfahren an und forderte die beklagten Staaten im November zur Stellungnahme auf. Ein Urteil des EGMR wäre für alle beklagten Staaten rechtsverbindlich und würde die europäischen Regierungen zur ambitionierteren Eindämmung der Klimakrise verpflichten.
 
Neben Germanwatch und FFF Deutschland haben auch Organisationen und Jugendgruppen in weiteren europäischen Ländern Anträge auf Streithilfe eingereicht, um die Kinder und Jugendlichen aus Portugal in ihrer Klage zu unterstützen. Eine Antwort des Gerichts, ob den Anträgen stattgegeben wird, wird es vermutlich im März geben. Diskussion Login
 
Kontakt:
Fridays for Future | Presseteam@fridaysforfuture.dewww.fridaysforfuture.de

Umwelt | Klima, 22.02.2021

     
        
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