Es kann so einfach sein – der IHK-Praxis-Leitfaden „Gewerbeabfall“
Neues Infopaket rund um die Gewerbeabfall-Verordnung
Die Gewerbeabfall-Verordnung (GewAbfV) gilt seit Mitte 2017 und betrifft so gut wie alle Betriebe und Organisationen mit ihren Anforderungen. Die GewAbfV regelt den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen in Unternehmen. Als branchenübergreifende Verordnung gilt sie unabhängig von der Unternehmensgröße und gibt vor, wie die entsprechenden Abfälle zu trennen und zu behandeln sind.
Das neue Infopaket bringt Klarheit in Sachen Gewerbeabfall-Verordnung. © jackmac34, pixabay.com
Im erstellten Infopaket wird den Unternehmen auf anschauliche Art und Weise aufgezeigt, welche Anforderungen seitens der Gewerbeabfall-Verordnung bestehen und wie diese umgesetzt werden müssen. Anhand zahlreicher Fallbeispiele von Musterunternehmen und einer Liste mit häufig gestellten Fragen können Zusammenhänge besser verstanden und die geforderten Inhalte der Verordnung effektiver auf das eigene Unternehmen angewendet werden. Für Betriebe und Organisationen ist es wichtig sich mit der GewAbfV auseinanderzusetzen, denn auch mit einer bestehenden Umweltmanagement-Zertifizierung nach ISO 14001 erfüllt das betreffende Unternehmen noch nicht automatisch die Anforderungen der Verordnung.
Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung zu verstehen und umzusetzen. Die wichtigsten Empfehlungen dieses Leitfadens sind deshalb an dieser Stelle für Sie zusammengefasst:
- Informieren Sie sich und lesen Sie diesen Leitfaden.
- Trennen Sie Ihre Abfälle soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar.
- Bestimmen Sie die Verantwortlichkeiten in Ihrem Betrieb und denken Sie über die Implementierung eines Umweltmanagementsystems (EMAS, ISO 14001) nach.
- Nehmen Sie Ihren Entsorgungspartner in die Pflicht und beauftragen Sie nur zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe.
- Legen Sie eine aussagefähige Dokumentation über Ihre Entsorgungsvorgänge an.
- Suchen Sie sich zuverlässige Geschäftspartner, insbesondere bei Bau- und Abbrucharbeiten und ziehen Sie die Vergabe an einen Generalauftragnehmer in Betracht.
- Bitten Sie Dienstleister, die bei Ihnen tätig sind, ihre Abfälle wieder mitzunehmen.
- Fragen Sie bei speziellen Fragen nach, entweder bei Ihrer IHK oder bei einem externen Berater.
Das Infopaket mit umfangreichen Informationen zu den Anforderungen der Gewerbeabfall-Verordnung und einer praxisnahen Umsetzung in ihrem Unternehmen finden Sie auf der Homepage des BIHK.
Und im Zusammenschnitt von zwei aufgezeichneten Webinaren, die der BIHK gemeinsam mit dem Umweltcluster Bayern im Oktober 2020 durchgeführt hat:
Bernhard Schwager ist geschäftsführender Gesellschafter der OmniCert Consulting GmbH, die Unternehmen auf dem Weg zur nachhaltigen Entwicklung berät. Der Umweltwissenschaftler war bei Siemens als Referent und später bei Bosch als Leiter der Geschäftsstelle Nachhaltigkeit tätig. Zudem ist er Autor beziehungsweise Mitautor verschiedener Bücher und Artikel. Als Präsident des Verbandes der Betriebsbeauftragten e.V. (VBU), Mitglied des erweiterten Vorstands von B.A.U.M. e.V. und Obmann des Ausschusses Umweltmanagementsystem/Umweltaudit im DIN treibt er Nachhaltigkeitsthemen sowie deren Standardisierung voran.
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