Corona. Das Virus und die Demokratie
Corona wirft gesellschaftliche Fragen auf, die in der Gesellschaft breit diskutiert werden müssen. Neun Forderungen
Das Corona-Virus hat eine Krise mit Superlativen ausgelöst: Noch nie wurden in so kurzer Zeit so viele Grundrechte eingeschränkt, noch nie wurde so deutlich offenbar, was die Gesundheitssysteme hier und anderswo auf dieser Welt zu leisten vermögen. Selten war die Unsicherheit, politische Entscheidungen zu fällen und zu begründen so spürbar wie in diesen Monaten. Zugleich verständigen sich viele Menschen darauf, sich um der Gefährdetsten willen solidarisch zu verhalten und tragen angeordnete Maßnahmen mit. Andere protestieren, wenn ihnen die Einschränkungen nicht einleuchten.
Es bestehen Ängste, der Ausnahmezustand könnte zur Normalität werden. In aller Eile könnten Entscheidungen getroffen werden, die nicht nur unzureichend begründet und nicht mehr nachvollziehbar sind, sondern auch nicht alle Konsequenzen sorgfältig genug in den Blick nehmen. Die Solidarität der Menschen untereinander fußt auf dem Vertrauen in die Politik. Dies darf nicht verspielt werden.
Deshalb fordert Mehr Demokratie e.V.:
1. Die Parlamente müssen die grundlegenden Entscheidungen treffen
Gesetzgebung und parlamentarische Kontrolle der Regierung müssen auch in Krisenzeiten beim Bundestag und den Landesparlamenten verbleiben. Was im Frühjahr dieses Jahres noch plausibel klang, wirkt zunehmend wie eine Missachtung demokratischer Grundprinzipien: Die Bundes- und Länderregierungen treffen Entscheidungen, die den Parlamenten zustehen. Eingriffe in Grundrechte können nur vom Parlament getroffen werden. Dies gebietet der Wesentlichkeitsgrundsatz. Nach Monaten der Pandemie kann die Verlagerung von den Parlamenten auf die Regierungsebene nicht mehr mit Dringlichkeit oder damit begründet werden, die Pandemie hätte uns überrascht.
Zu den Vorteilen des parlamentarischen Verfahrens gehört, dass durch die Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition die ganze Bandbreite der Argumente, auch plausible Gegenmeinungen gehört werden. Abgeordnete sind zudem stärker an die Bürgerinnen und Bürgern rückgekoppelt.
Werden Anordnungen auf dem Verordnungsweg getroffen, müssen die Entscheidungswege nachvollziehbar und überprüfbar dokumentiert werden und sie müssen vom Bundestag bzw. den Landtagen zurückgeholt werden können.
2. Erst Ziele diskutieren, dann Zahlen kontextualisieren
Im Parlament muss die grundsätzliche Zielsetzung aller Maßnahmen immer wieder neu überdacht, justiert und legitimiert werden. Wenn das Ziel ist, eine Überlastung der Intensivstationen zu verhindern, sind symptomlose Infektionen unkritisch. Wenn es das Ziel ist, die Zahl der positiven Testungen auf unter 35/100.000 zu drücken, dann muss darüber eine öffentliche Debatte stattfinden, warum dies eine sinnvolle Vorgabe ist. Wenn das Ziel ist, auf einen funktionierenden und sicheren Impfstoff zu warten und bis dahin die gesamte Gesellschaft im Ausnahmezustand zu halten, erfordert dies eine breite gesellschaftliche Debatte, denn es ist fraglich, wann ein Impfstoff und in welcher Qualität zur Verfügung stehen wird. Dies alles kann und darf nicht in den Hinterzimmern von Ministerpräsidenten und Kanzleramt entschieden werden!
So ist die kontextlose Betrachtung der Neuinfektionen pro Tag oder auch der 7-Tages-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) nicht ausreichend aussagekräftig. Ohne weitere Angaben darüber, wie viele Tests durchgeführt wurden, wie viele schwer Erkrankte, wie viele Intensivbehandelte und wie viele Verstorbene es gibt, können kaum Aussagen über die Gefährdungslage im Gesundheitssystem getroffen werden. Je nach Zielsetzung kommt es auf unterschiedliche Kennzahlen an.
3. Verhältnismäßigkeit wahren, Verordnungen und Gesetze befristen
Auf der Basis einer konsistenten Zielsetzung ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu prüfen. Das bedeutet, wenn Grundrechte mit einer Verordnung eingeschränkt werden, ist genau zu prüfen, ob es ein weniger einschneidendes Mittel gibt, das einen ebensolchen Gesundheitsschutz bietet. Hier muss sich zeigen, dass der Rechtsstaat beim Grundrechtsschutz funktioniert.
Aufzuzeigen und zu dokumentieren ist auch, mit welchen Maßnahmen welche Ziele erreicht werden sollen und ab wann diese Maßnahmen als erfolgreich betrachtet werden können. Nur so werden die Maßnahmen überprüfbar. Sind die Ziele nicht mit konkreten Zahlen zu untersetzen, verlangt dies umso mehr nach einem breiten gesellschaftlich zu führenden Diskurs.
Jede Maßnahme – sei sie auch auf den ersten Blick noch so gering – muss befristet sein. Und jede Verlängerung ist erneut zu diskutieren und darf nicht einfach durchgewunken werden. Auch ein mehrfach verlängertes Ausnahmegesetz darf nicht in den gewöhnlichen Rechtsbestand übergehen.
4. Beratungsgremien breit besetzen
Die Beratung der Politik muss interdisziplinär erfolgen. Eine Pandemie ist nicht nur eine virologische Krise, vielmehr ein medizinisch-pflegerisches Problem. Und nicht nur das. Die Mitwirkung der Sozialwissenschaften, der Ethik, der Ökonomie, von Rechts- und Politikwissenschaft sind unverzichtbar. Unbedingt sind auch „Nebenwirkungen" der Corona-Krise, sowie von Corona-Maßnahmen mit zu bedenken: Soziale Isolation, Angstzustände und Depressionen, das Ansteigen häuslicher Gewalt, Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung und der Pflege, die wirtschaftlichen und existentiellen Folgen.
5. Bürger einbinden
Einzubinden ist auch die Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger. So können alltagsuntaugliche und wenig wirksame Maßnahmen vermieden oder wieder schnell korrigiert werden. Notwendig sind endlich Bürgerbeiräte auf allen politischen Ebenen. Die wenigen Beispiele auf Länderebene (demnächst in Baden-Württemberg) oder der kommunalen Ebene (wie in Augsburg) sollten Schule machen. Anstatt in der Bevölkerung aufkommende Diskussionen zu maßregeln oder Gerichte und damit Bürger zu kritisieren, die den Rechtsweg beschreiten, sollten sich die Bundes- und Länderregierungen endlich erklären, wie sie die Bürgerinnen und Bürger stärker einbinden wollen, dafür Konzepte vorlegen und umsetzen.
6. Entscheidungen und deren Grundlagen müssen nachvollziehbar sein
Entscheidungen müssen nachvollziehbar und möglichst evidenzbasiert sein: Politische Entscheidungen müssen auf empirischer und wissenschaftlicher Grundlage erfolgen. Zudem heißt es jetzt, den Standard der Informationsfreiheit zu erfüllen: Strategiepapiere, Szenarien, Gutachten, Modellrechnungen von Ministerien und Instituten müssen automatisch veröffentlicht werden. Die von den Regierungen eingesetzten Krisenstäbe und ihre Besetzung sind transparent zu machen.
Wo Politik nicht auf ausreichend Daten zurückgreifen kann, sollte sie dafür sorgen, dass die Datengrundlagen vervollständigt werden.
Die Politik ist gut beraten, Themen, bei denen ein großer Diskussionsbedarf in der Zivilgesellschaft zu vermuten ist, nicht gerade jetzt durchzudrücken, zumal es derzeit kaum möglich ist, Bürger- oder Volksbegehren zu starten. Dies würde sonst das Vertrauen in die Schutzmaßnahmen erheblich beschädigen.
7. Wahlen nicht einschränken
Die Corona-Krise darf nicht Ausgangspunkt für einen Abbau demokratischer Standards sein. Im kommenden Jahr stehen Bundestags- und Landtagswahlen in sechs Bundesländern sowie etliche Kommunalwahlen an. Weder das aktive noch das passive Wahlrecht dürfen durch Corona-Maßnahmen unangemessen eingeschränkt werden. Dies gilt insbesondere für die Hürden eines Wahlantritts, hinsichtlich der Aufstellungsversammlungen und der notwendigen Unterstützungsunterschriften. Auch sollen die Wahlen nicht verschoben werden; Volksabstimmungen sollen nur im Einvernehmen mit den Initiatoren verschoben werden können. Die Briefwahlunterlagen sollten allen Stimmberechtigten automatisch zugestellt, aber dennoch die Wahllokale geöffnet werden. So würde der bisherige Standard nicht zurückgeschraubt, sondern ausgebaut und ein Instrument für eine Modernisierung des Wahlrechts und die Steigerung der Wahlbeteiligung eingeführt werden, das sich auch über die Corona-Krise hinaus beibehalten ließe.
8. Weltweit solidarisch sein
Die Corona-Krise wirkt auf die globale Ungleichheit wie ein Brandbeschleuniger: Die Folgen sind für die Schwächsten am härtesten. Mehr als 100 Millionen Menschen zusätzlich, so schätzt die Welthungerhilfe, könnten durch Corona in Hungersnot geraten. Viele haben ihre Arbeit verloren und haben in den armen Ländern keinerlei Einkommen mehr. Zudem sind, weil der Handel erschwert ist, die Preise gestiegen und Grundnahrungsmittel sind für viele Menschen nicht mehr bezahlbar. Die Zahl der Hungernden könnte auf eine Milliarde anwachsen. Die internationale Gemeinschaft muss jetzt helfen. Das Corona-Virus lehrt uns: Wir gehören zu der einen Weltfamilie.
9. Den Umgang mit der Krise evaluieren
Das Krisenmanagement von Politik und Verwaltung der verschiedenen politischen Ebenen soll evaluiert und es sollen Lehren für die Zukunft gezogen werden. Hier schlägt Mehr Demokratie gemeinsam mit dem BUND, dem Bund der Steuerzahler und foodwatch vor, eine Parlamentskommission einzusetzen, die hälftig von Abgeordneten und Experten aus der Zivilgesellschaft besetzt ist. Die Ergebnisse sollen von einem losbasierten Bürgerrat bewertet werden. Sollte die Regierung sich einer Evaluierung des Krisenmanagements verweigern, werden wir ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages aufrufen, eine Enquetekommission oder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Gesellschaft | Politik, 26.10.2020
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