Umweltschutz in Gesetz zu globalen Lieferketten integrieren

UBA-Studie zeigt Möglichkeiten für unternehmerische Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umweltschutz

Wie können Unternehmen in ihren globalen Lieferketten den Schutz von Umwelt und Menschenrechten gewährleisten? Wie kann der Staat sie dabei unterstützen und welche Vorgaben sind nötig? Antworten auf diese Fragen bietet eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA). Um nachhaltigere globale Liefer- und Wertschöpfungsketten zu erreichen, empfiehlt sie einen gesetzlich verankerten systematischen Ansatz zur Risikofrüherkennung, Maßnahmenumsetzung und Berichterstattung durch die Unternehmen. 
 
Viele Umweltauswirkungen deutscher Unternehmen entstehen im Ausland. © postcardtrip, pixabay.comUBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner: "Wir dürfen in Deutschland nicht weiter auf Kosten der Umwelt in anderen Ländern leben. Daher ist für mich klar: Unternehmen müssen ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten neu justieren und den Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie von Klima und Artenvielfalt in ihre Planungen einbeziehen. Umwelt- und Reputationsrisiken werden für den langfristigen Erfolg von Unternehmen immer relevanter. Gerade auch die Finanzwirtschaft berücksichtigt zunehmend die in den Lieferketten der Unternehmen verborgenen Risiken durch Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen. Insofern dürfte es auch im Interesse der Unternehmen liegen, wenn sie solche Risiken frühzeitig identifizieren, transparent machen und konsequent verringern - auch wenn es derzeit deutlich weniger als die Hälfte der großen Unternehmen tun. Unsere Studie zeigt, dass eine Sorgfaltspflicht, die auch den Umweltschutz in der Lieferkette umfasst, sowohl praktisch als auch rechtlich umsetzbar ist. Die aktuelle Umbruchs- und Umstrukturierungsphase ist eine hervorragende Chance, die seit langem schwelenden Probleme in den Lieferketten an der Wurzel zu packen."
 
Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: "Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte und Umweltbelastungen gehen meist Hand in Hand. Deshalb müssen die globalen Lieferketten von Unternehmen an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Viele Unternehmen mit ausländischer Produktion wirtschaften bereits heute mit der gebotenen Sorgfalt, also unter Beachtung von Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards. Und alle großen Unternehmen verfügen schon heute mit etablierten Managementsystemen über die Möglichkeit, die Lieferketten, deren Krisenfestigkeit und die Qualität ihrer Produkte zu überwachen. Gleichwohl finden zu viele Umweltbelastungen über den gesamten Produktionsweg hin statt. Darum setzen wir uns dafür ein, den Schutz von Umwelt und Menschenrechten in einem neuen Lieferkettengesetz festzuschreiben und die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen."
 
Die Studie aus dem Forschungsvorhaben "Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung" gibt konkrete Empfehlungen, wie Staat, Verbände, internationale Organisationen und die Unternehmen selbst die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Liefer- und Wertschöpfungsketten verbessern können. Eine der Empfehlungen ist, im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) auch den Klima- und Umweltschutz zu verankern. Auch Branchen- und Multi-Stakeholder-Initiativen sollten Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung gemeinsam angehen und tun dies oft auch schon, denn in der Praxis besteht zwischen diesen Themen ein enger Zusammenhang. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette nicht in getrennten Abteilungen, sondern vorzugsweise gemeinsam betrachtet werden. Wenn zusätzlich auch bestehende Strukturen wie ein Umweltmanagementsystem für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten genutzt werden, lassen sich auch Kosten und Aufwand sparen.
 
Weiterführende Informationen finden Sie auf der UBA-Website.
 
Kontakt:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt | buergerservice@uba.dewww.umweltbundesamt.de

Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 27.07.2020

     
Cover des aktuellen Hefts

Jede Menge gute Nachrichten

forum Nachhaltig Wirtschaften 02/2024 mit dem Schwerpunkt "Der Weg zum Mehrweg – Transport und Logistik"

  • Circular Cities
  • Kllimagerecht bauen
  • Kreislaufwirtschaft für Batterien
  • ToGo-Mehrwegverpackungen
Weiterlesen...
Kaufen...
Abonnieren...
13
MAI
2024
IFAT Munich 2024
Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft
81823 München
24
SEP
2024
Climate-Neutral Strategies and Resource Management 2024
Sharing Corporate Climate-Neutral Best Practices for a Sustainable Future
60598 Frankfurt
Alle Veranstaltungen...
Fritz Lietsch, CEO ALTOP-Verlag: Meet me at DIGISUSTAIN

Professionelle Klimabilanz, einfach selbst gemacht

Einfache Klimabilanzierung und glaubhafte Nachhaltigkeitskommunikation gemäß GHG-Protocol

Green Building

Wie nachhaltig kann Bauleitplanung sein?
Die Stadt Selters kombiniert am Sonnenbach Anpassung an den Klimawandel und Lebensqualität
B.A.U.M. Insights

Jetzt auf forum:

Rückwärtsgewandte Alte-Weiße-Männer-Politik

Mikrowechselrichter für kleine Solaranlagen mit 4 Solarmodulen für eine einfachere Installation via Bluetooth-Unterstützung

Ziel übertroffen: Klima-Initiative „Morgen kann kommen“ stiftet 1,1 Millionen Bäume für den deutschen Wald

RIGK auf der IFAT 2024:

Recruiting: weibliche Talente für männerdominierte Branchen

Ein Gruß zum Tag der Erde

Incycle – rundum nachhaltig

PTA IT-Beratung erhält Siegel „Klimaneutral durch Kompensation“ von PRIMAKLIMA

  • DGNB - Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
  • Engagement Global gGmbH
  • Kärnten Standortmarketing
  • Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
  • Global Nature Fund (GNF)
  • ECOFLOW EUROPE S.R.O.
  • Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
  • Futouris - Tourismus. Gemeinsam. Zukunftsfähig
  • toom Baumarkt GmbH
  • B.A.U.M. e.V. - Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften
  • World Future Council. Stimme zukünftiger Generationen