Vorsorgen und Teilhaben

Seit Bundespräsident Horst Köhler um den Jahreswechsel 2005/06 die Zeit für gekommen hielt, "die Ertragsbeteiligung der Arbeitnehmer oder ihre Beteiligung am Produktivvermögen auf den Tisch zu bringen", arbeiten die Regierungsparteien an Konzepten, um die Mitarbeiterbeteiligung auszuweiten. Zu Recht - beteiligen doch nur etwa 9 Prozent der deutschen Unternehmen ihre Mitarbeiter am Profit, während dies in Frankreich mehr als 80 Prozent der großen Unternehmen und in Großbritannien rund 50 Prozent der Firmen tun. Eine Einigung über ein Konzept ist für das Frühjahr 2008 avisiert. Dass es seit der Ermunterung durch den Bundespräsidenten so lange gedauert hat, liegt auch an der komplexen Materie. Dabei wird übersehen, dass das bestehende Konstrukt der betrieblichen Altersversorgung bereits heute die Verwirklichung der wesentlichen Ziele ermöglicht, die mit einer Mitarbeiterbeteiligung verfolgt werden.

Kurz skizziert: Die Programmpunkte des Regierungsentwurfs zur Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung

Die wesentlichen Ziele, die die Regierungsparteien im Zusammenhang mit der Mitarbeiterbeteiligung nennen, sind:
  • die Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg,
  • die Schaffung von Liquidität zur Unternehmensfinanzierung,
  • die Nutzung der Mitarbeiterbeteiligung für die Altersvorsorge.

Folgende Rahmenbedingungen sollen dabei erfüllt werden:
  • die Absicherung der Kapitalbeteiligung gegen Unternehmensinsolvenz,
  • die Möglichkeit der Mitnahme, zumindest Kapitalerhalt, bei Arbeitgeberwechsel,
  • die doppelte Freiwilligkeit (kein Angebotszwang für Arbeitgeber, kein Teilnahmezwang für Arbeitnehmer).

Die Förderung in den von den Regierungsparteien vorgelegten Modellen besteht aus einer - zumindest innerhalb gewisser Grenzen - nachgelagerten Besteuerung und Beitragszahlung in das Sozialversicherungssystem sowie staatlichen Zuschüssen.

Die Kombination aus betrieblicher Altersvorsorge (bAV) und Mitarbeiterbeteiligung funktioniert jetzt schon

Die betriebliche Altersversorgung erfüllt bereits alle Kriterien des Regierungsentwurfs, so dass die Unternehmensleitung über das Vehikel bAV Mitarbeiter/innen schon heute beteiligen kann, denn:
  • sie kann abhängig vom Unternehmenserfolg dotiert werden,
  • sie ist konsequent für die Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung sowie im Todesfall zur Absicherung der Hinterbliebenen reserviert, ohne die Möglichkeit einer anderweitigen, vorzeitigen Verfügung einzuräumen,
  • die reservierten Mittel können, müssen aber nicht extern investiert werden und verbessern bei einer internen Finanzierung die Liquidität des Unternehmens,
  • sie ist gesetzlich insolvenzgesichert,
  • die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung sind bei Arbeitgeberwechsel auf den Nachfolgearbeitgeber oder dessen Versorgungsträger übertragbar,
  • sie wird nachgelagert besteuert und verbeitragt.

Ausgestaltung einer "Beteiligungs-Altersversorgung":
Eine Modellbeschreibung


Der Arbeitgeber sagt den Mitarbeitern zu, alljährlich in Abhängigkeit vom jeweiligen Unternehmenserfolg einen gewissen Betrag für deren Altersversorgung zur Verfügung zu stellen. Diese Versorgungsbeiträge werden virtuellen mitarbeiterindividuellen Vorsorgekonten gut geschrieben, dort verzinst und im Versorgungsfall, sprich bei Pensionierung beziehungsweise vorheriger Invalidität oder Tod, in Form von Renten, Jahresraten oder einem Kapitalbetrag ausgezahlt. Der Clou dabei: Arbeits- und steuerrechtlich basiert dieser Ansatz auf dem Modell der Direktzusage, das heisst, der Arbeitgeber erteilt den Arbeitnehmern ein Versorgungsversprechen und ist im Versorgungsfall verpflichtet, die sich ergebenden Leistungen zu gewähren. Die Versorgungsbeiträge können dabei liquiditätsschonend unternehmensintern oder auch extern beispielsweise auf dem Kapitalmarkt oder auch in Rückdeckungsversicherungen angelegt werden. Die Verzinsung sollte sich natürlich nach der gewählten Anlageform richten.

Während der Anwartschaftszeit stellt der vom Arbeitgeber bereitgestellte Versorgungsaufwand kein steuerpflichtiges Einkommen dar. Erst die späteren Versorgungsleistungen werden besteuert. Auch Sozialbeiträge fallen unter normalen Bedingungen erst auf die Versorgungsleistungen an. Zur Finanzierung von Direktzusagen bildet das Unternehmen Pensionsrückstellungen. Zuführungen zu diesen Rückstellungen wirken steuerlich gewinnmindernd, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine Auszahlung anfiele.

Erst im Versorgungsfall steht der ertragserhöhenden Auflösung der Pensionsrückstellungen eine Auszahlung gegenüber. Diese "Innenfinanzierung" stärkt die Kapitalbasis des Unternehmens und gibt Raum für Investitionen oder alternativ für die Verringerung der Fremdkapitalaufnahme. Wie beschrieben, kann das Unternehmen auch eine externe Vermögensanlage wählen. In diesem Fall ist eine Beteiligung der Versorgungsberechtigten an den Erträgen möglich und geboten. Bei unternehmensinterner Finanzierung ist ein geeigneter, vorzugsweise ein variabler, Maßstab für die Verzinsung zu definieren: denkbar anhand der Umlaufrendite von langfristigen Bundesanleihen. Aufgrund des gesetzlichen Insolvenzschutzes ist die Sicherung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaften selbst bei einem Totalverlust des externen Vermögens und einer gleichzeitigen Insolvenz des Unternehmens gewährleistet.

Fazit
Die betriebliche Altersversorgung bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und kann die Vorteile eines Beteiligungsmodells erzielen, ohne die mit der Kapitalbeteiligung verbundenen Nachteile in Kauf zu nehmen. Der Altersvorsorge hat angesichts der demografischen Entwicklung und des steigenden Vorsorgebedarfs höchste Priorität. Daher müssen sich alle diskutierten Instrumente an der Effizienz, der unternehmensindividuellen Gestaltungsvielfalt, der Sicherheit und der beiderseitigen Akzeptanz der betrieblichen Altersversorgung messen lassen. Die betriebliche Altersversorgung ist - bei sachgerechter Gestaltung - die beste Form der Altersvorsorge und eine keineswegs schlechte Form der Mitarbeiterbeteiligung.
 
 
Von Stefan Recktenwald und Susanne Jungblut, Watson Wyatt


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Stefan Recktenwald
stefan.recktenwald@watsonwyatt.com
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Die klassische Beratungstätigkeit von Watson Wyatt umfasst alle Fragen der Personal- und Finanzpolitik und wird durch regelmäßige Marktstudien und Untersuchungen über aktuelle Personalstrategien und -instrumente sowie durch eine der größten weltweiten Vergütungsdatenbanken fundiert.

Quelle:
Wirtschaft | Führung & Personal, 21.02.2008

     
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