Lufthansa-Rettung braucht sozial-ökologische Auflagen
Forderung von Verbot von Kurzflügen unter 800 Kilometern
Ein staatliches Rettungspaket für die Lufthansa muss an sozial-ökologische Auflagen geknüpft werden, fordern die NaturFreunde Deutschlands. Die wirtschaftlichen Herausforderungen in der Corona-Krise dürfen nicht einfach Vorrang haben vor den sozialen und ökologischen Folgen des Flugbetriebs. Denn die sind enorm: So ist allein der weltweite Luftverkehr für fünf bis acht Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich.

Ein Rettungspaket darf nur gewährt werden, wenn sich die Lufthansa zu einem klimaverträglichen Mobilitätsdienstleister wandelt, fordern die NaturFreunde Deutschlands. Auch die französische Regierung hat ihre Finanzhilfen für Air France an konkrete Bedingungen für eine Mobilitätswende geknüpft. Parallel muss der Staat seine Verkehrsinfrastrukturpolitik umwelt- und sozialgerechter gestalten, um zukunftsfähiger aus der Corona-Krise herauszukommen. Das geplante Rettungspaket könnte so zum Signal werden, dass sich nun auch der Luftverkehrssektor sozial-ökologisch transformiert.
Die NaturFreunde Deutschlands fordern:
- Der Luftverkehr muss auf das minimal Notwendige beschränkt werden. Verkehrsbewegungen müssen zukünftig durch eine Förderung von Bahnverbindungen zwischen den Metropolen sichergestellt werden.
- Die Verlagerung von Inlandsflügen auf die Schiene muss flankiert werden durch eine eindeutige Preispolitik im Sinne des Klimaschutzes. Die Landesentwicklungsplanungen müssen grundsätzlich überarbeitet werden. Alle Ausbaupläne für Flughäfen müssen gestoppt und mit dem Ziel der Verlagerung der Verkehre auf die Schiene überarbeitet werden. Ziel muss eine Reduzierung von Passagier- und Frachtaufkommen im Flugverkehr sein.
- Einem weiteren Ausbau der touristischen Infrastruktur zur Erreichbarkeit per Luft muss eine klare Absage erteilt werden.
- Für alle Flughäfen muss ein konsequentes Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr gesetzlich festgeschrieben werden.
- Maßnahmen für ein europaweites Verbot von Kurzflügen unter 800 Kilometern sind einzuleiten.
- Eine Besteuerung des Kerosinverbrauchs im Flugverkehr ist einzuführen. Alle direkten und indirekten Subventionen für den Flugverkehr müssen abgeschafft werden.
- Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften müssen zu Einsparungen von mindestens 60 Prozent der klimaschädlichen Emissionen bis spätestens 2025 verpflichtet werden.
- Es ist kritisch zu prüfen, ob und wie die Klimaauswirkungen des Flughafenbetriebs und aller Flugbewegungen durch CO2-Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden können. Dabei muss eine volle Transparenz nach international einheitlichen Standards gewährleistet werden. Die Kosten hierfür sind additiv auf die Flugbewegungen umzulegen.
Technik | Mobilität & Transport, 07.05.2020

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