Gesellschaft | Migration & Integration, 07.06.2019
Gesetz zur Beschäftigungsduldung ist wirtschafts- und integrationsfeindlich
Unternehmer-Initiative "Bleiberecht durch Arbeit" übt scharfe Kritik am Beschäftigungsduldungsgesetz
Die Unternehmer-Initiative "Bleiberecht durch Arbeit" übt scharfe Kritik an dem heute im Bundestag verabschiedeten Beschäftigungsduldungsgesetz. Dieses Gesetz, so die Initiative, der sich zwischenzeitlich mehr als 170 Unternehmen aus ganz Süddeutschland mit über 2.500 geflüchteten Mitarbeitern angeschlossen haben, bringt weder für die Betriebe Planungssicherheit noch für die dort beschäftigten geflüchteten Mitarbeiter eine sichere Bleibeperspektive.
"Die Hürden, die dieses Gesetz für ein Bleiberecht für Geflüchtete in Arbeit vorsieht, sind derart hoch, dass sie nur von ganz wenigen Asylbewerbern tatsächlich überwunden werden können", so Gottfried Härle, einer der Gründer der Unternehmerinitiative. Insbesondere die Vorschrift, dass sich Geflüchtete vor Erteilung einer längerfristigen Aufenthaltserlaubnis zwölf Monate in einem Duldungsstatus befinden müssen, wird in aller Regel dazu führen, dass die Betroffenen in diesem Zeitraum abgeschoben werden. Härle weiter: "Das ist genau das Gegenteil dessen, was unter dem Begriff 'Spurwechsel' ursprünglich diskutiert wurde."Mit dem neuen Gesetz werden die Integrationsbemühungen von tausenden von kleineren und mittleren Unternehmen - insbesondere auch im Handwerk und im Pflegebereich - zunichte gemacht. Viele Betriebe befürchten erhebliche wirtschaftliche Einbußen, wenn ihnen die beschäftigten geflüchteten Mitarbeiter durch Abschiebungen wieder entzogen werden.
In mehreren Umfragen wie bspw. von der Friedrich-Ebert-Stiftung ( "Was die Deutschen über Migration denken" ) befürworten fast 80 Prozent der Bevölkerung, dass gut integrierten Geflüchteten, die hier Arbeit gefunden haben, eine Bleibeperspektive eröffnet werden soll.
Die Unternehmen sind dringend auf diese Arbeitskräfte angewiesen. Und niemand kann verstehen, dass über ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz Mitarbeiter aus anderen Teilen der Welt angeworben werden sollen, während gleichzeitig gut eingearbeitete Menschen in den Betrieben abgeholt und abgeschoben werden.
Unternehmer-Initiative Bleiberecht durch Arbeit
2017 gründete Antje von Dewitz gemeinsam mit Gottfried Härle, Brauerei Härle in Leutkirch, und weiteren Betrieben die Unternehmer-Initiative "Bleiberecht durch Arbeit". Angesichts des Arbeitskräftemangels in vielen Bereichen, setzen sich die Unternehmen dafür ein, dass Geflüchtete mit einem festen Arbeitsplatz eine Bleibeperspektive bekommen. Die Initiative engagiert sich für eine langfristige Integration von Geflüchteten in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt, sowie die Gestaltung einer gesetzlichen Regelung, die integrierten Geflüchteten in Arbeit eine Bleibeperspektive und den Unternehmen Planungssicherheit bietet.
Mittlerweile haben sich der Initiative über 170 Unternehmen und drei Verbände angeschlossen. Diese Unternehmen erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 50 Milliarden Euro und sie beschäftigen insgesamt 550.000 Mitarbeiter, davon 2.500 Geflüchtete in Anstellung oder Ausbildung.
Kontakt: Gottfried Härle, Unternehmer-Initiative
gottfried@haerle.de | www.unternehmer-initiative.com
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